Teil 1 des Beitrags (WuW 2024, 81–88) klärt, dass das Anwerben wichtiger Mitarbeiter eines dritten, insbesondere eines konkurrierenden Unternehmens, den fusionskontrollrechtlichen Zusammenschlusstatbestand erfüllen kann. Der hier abgedruckte zweite Teil des Beitrags erläutert, in welchen Konstellationen solche Vorhaben die Schwellenwerte der Fusionskontrolle erreichen (I). In diesem Fall ist der Vollzug bis zur Genehmigung durch die zuständige Kartellbehörde auszusetzen. Gegebenenfalls drohen die Untersagung oder gar die Anordnung der Entflechtung (II). Der Beitrag schließt mit einem Überblick über Eingriffsinstrumente außerhalb der Fusionskontrolle (III) sowie einer Zusammenfassung (IV).
Kostendaten können wertvolle Informationen für Kartellschadensschätzungen liefern. Dabei gilt es eine Reihe von konzeptionellen und praktischen Herausforderungen zu berücksichtigen. Konzeptionell gesehen besteht die Schwierigkeit darin, alle ökonomisch relevanten Kosten angemessen zu erfassen. Aus praktischer Sicht müssen Fragen zur Qualität und Konsistenz der Kostendaten über die Zeit, zur simultanen Kausalität zwischen Preisen und Kosten, zur erhöhten X-Ineffizienz im Kartellzeitraum und zur systematischen Bereinigung der Kostendaten von Verrechnungspreiseffekten geklärt werden, um verzerrte Schadensschätzungen zu vermeiden. Eine gründliche Analyse und ein tiefgehendes Verständnis von Kostendaten sind daher für robuste und zuverlässige Kartellschadensschätzungen unerlässlich.