Das Update 2018 der Checkliste zu den potenziell EU-rechtswidrigen Normen der direkten Steuern in Deutschland erscheint wie in den Vorjahren in komprimierter Form. Der Fokus liegt auf anhängigen Verfahren, Rspr. und Literaturstimmen aus den Jahren 2008–2017. Ein Vergleich der vorliegenden Checkliste mit jener aus dem Vorjahr belegt nicht nur die ungebrochene Dynamik der EuGH-Rspr., sondern er zeigt auch, dass die potenziellen Verstöße gegen das EU-Recht bei den direkten Steuern weiter zugenommen haben, m.a.W., die Checkliste hat an Länge gewonnen. Diese zunehmenden Verstöße gegen das EU-Recht bei den direkten Steuern in Deutschland ziehen sich durch alle relevanten Steuerarten. Sie sind auch bezüglich neuester Gesetzesänderungen wie der Einführung der Lizenzschranke (§ 4j EStG) sowie der Verlustnutzung bei KapGes. (§ 8d KStG) festzustellen. Neben diesen beiden Normen stechen in der vorliegenden Checkliste gegenüber dem Vorjahr insbesondere folgende Regelungen ins Auge:
- EStG: §§ 6b, 50 Abs. 1, 50a Abs. 1 Nr. 3, 50d Abs. 3, 9, 10 und 12, 50i Abs. 2;
- InvStG: §§ 6, 11;
- GrEStG: § 6a;
- GewStG: § 9 Nr. 7;
- AStG: §§ 1, 7 Abs. 6, 8 Abs. 2.
Diese Befunde stellen den Gesetzgeber und die Praxis vor große Herausforderungen. Die vorliegende Checkliste soll zur Bewältigung dieser Herausforderungen für mehr Klarheit und Transparenz sorgen.
Beilage zu DER BETRIEB Heft Nr. 5 vom 02. Februar 2018.
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