Das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ (C19-AuswBekG) ermöglicht im Jahr 2020 virtuelle Hauptversammlungen (HV). Zudem kann die HV in 2020 während des gesamten Geschäftsjahrs - also nicht nur in den ersten acht Monaten - durchgeführt werden.
Insbesondere Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Europäische Gesellschaften (SE) haben nun die Wahl: zum einen können sie sich für eine virtuelle HV entscheiden. Die Beiträge von Götze/Roßkopf und Bücker/Kulenkamp/Schwarz/Seibt/Bonin im Dossier analysieren die dazu neu geschaffenen Vorschriften des C19-AuswBekG, klären Zweifelsfragen und zeigen Gestaltungsmöglichkeiten auf. Ein Praxisleitfaden hilft bei der konkreten Durchführungen einer virtuellen HV.
Zum anderen können sich die Gesellschaften dafür entscheiden, auf die Aufhebung bzw. die Lockerung von Kontakt- und Versammlungsverboten zu warten, um eine Präsenz-HV durchzuführen, die darauf ausgelegt ist, durch organisatorische Maßnahmen der Beschränkung von Teilnehmerzahlen bei öffentlichen Veranstaltungen und erhöhten Anforderungen an den Gesundheitsschutz gerecht zu werden. Dazu analysieren Noack/Zetzsche die Rechtslage und stellen Szenarien vor, wie eine Präsenz-HV in Zeiten der Corona-Pandemie durchgeführt werden kann. Diese Optionen bestehen über das Jahr 2020 hinaus.
Hauptversammlung im Homeoffice
RA Dr. Christian Bochmann, LL.M. (Cambridge) / Dr. Volker Ullrich
Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft in Zeiten der Corona-Krise
Prof. Dr. Ulrich Noack, Düsseldorf / Prof. Dr. Dirk Zetzsche, Luxemburg
Die Hauptversammlung nach dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
RA/Notar Dr. Cornelius Götze, LL.M., Frankfurt/M. / RAin Dr. Gabriele Roßkopf, LL.M., Stuttgart
Praxisleitfaden zur virtuellen Hauptversammlung (COVID-19-Pandemie-AuswBekG)
RA Dr. Thomas Bücker / RAin Dr. Sabrina Kulenkamp / RA Dr. habil. Simon Schwarz, LL.M., / RA Prof. Dr. Christoph H. Seibt, LL.M. / RA Dr. Gregor von Bonin, LL.M., Frankfurt/M./Hamburg/Düsseldorf