Mal Hand auf's Herz. Wer macht schon gerne reine Recherchetätigkeiten und wen ärgert es nicht, wenn er nach der Fertigstellung eines Gutachtens vom Kollegen erfährt, dass exakt der gleiche Sachverhalt bereits untersucht wurde. Doch damit könnte bald Schluss sein. Anlass zu dieser Vermutung sind die stetig wachsenden Möglichkeiten des Einsatzes Künstlicher Intelligenz im steuerrechtlichen Kontext; konkret ist die Rede von Natural Language Processing, kurz NLP. Vereinfacht gesagt ist NLP eine Methodik, welche basierend auf Algorithmen Texte interpretiert und in den korrekten Sachzusammenhang einordnet. Damit soll es letztlich möglich werden, zu jeder steuerlichen Fragestellung die passende Rechtsprechung, Verwaltungsmeinung oder Kommentarliteratur zu finden und dies ohne menschliches Zutun. Mehr noch, mittels NLP lassen sich bereits bestehende Schriftstücke im eigenen Dokumentenbestand klassifizieren, um damit das Rad nicht ständig neu erfinden zu müssen. Dabei ist es gerade die Eroberung unstrukturierter Daten, wie Text, der eine Art steuerliche Schwarmintelligenz hervorbringt. Das Wissen aller wird transparent und damit wiederum für alle nutzbar. Mehr zu diesem spannenden Thema erfahren Sie in unserer Titelgeschichte – seien Sie gespannt.
Eine große Chance zur Digitalisierung des Steuerrechts wurde meiner Ansicht nach allerdings vertan. So sollte das Bundesministerium der Finanzen über das geplante Jahressteuergesetz 2020 ermächtig werden, eine einheitliche Datensatzbeschreibung vorzugeben, SAF-T lässt grüßen. Aufgrund zahlreicher Bedenken wurde dieses Vorhaben jedoch inzwischen wieder fallen gelassen. Dabei hätte ein einheitliches steuerliches Datenformat große Chancen eröffnet. Steuerliche Lösungen unterschiedlichster Anbieter könnten sich daran orientieren und der Weg in die Interoperabilität steuerlicher Anwendungen bliebe nicht länger nur ein Wunschtraum vieler Steuerabteilungsleiter. So bleibt zu hoffen, dass dieses Thema nur aufgeschoben ist. Berufsstand und Wirtschaft sollten sich hier mit all ihrer Erfahrung einbringen und damit aktiv an der Digitalisierung des Steuerrechts mitwirken.
Titelthema: Steuern und KI: Wenn der digitale Steuerberater anklopft
Zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Steuerkanzleien und -abteilungen sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Gerd Achilles, Gregor Danielmeyer
Technology & Innovation
Grundsteuer-Roboter
Was RPA im Zuge der Neubewertung von Grundstücken bei großen Portfolien leisten kann.
Dr. Thomas Wagner, Dr. Dominique Hoffmann
Anforderungen an TaxTech-Lösungen am Beispiel von Sachzuwendungen
Über den Mehrwert systemgestützter TaxTech-Lösungen.
Ralph Schmieder
Marktübersicht zu Tax-Technology-Lösungen
Der neue Tax-Technology-Report.
Stefan Groß
Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowährungen im Privatvermögen
Selbstanzeige 4.0.
Martin Figatowski, Werner Hoffmann
Strategy & Transformation
Steuerberatung 2020 – Der Steuerberater als Digitalisierungsberater des Mandanten
Digitalisierungsberatung als zusätzliches Dienstleistungsfeld.
Jürgen Derlath, Hans-Günther Gilgan
10 Merksätze für elektronische Rechnungen
Erstveröffentlichung des Arbeitskreises „Digital Office Compliance“ im Bitkom.
Stephan Greulich, Stefan Groß
Warum der Einsatz von KI in der Steuerfunktion nicht einfach, aber dennoch notwendig ist
Über den Einsatz von KI in der Steuerfunktion im Vergleich zu anderen Finanzfunktionen.
Ewelina Hmyzo
Law & Administration
Die digitalen Außenprüfungsmethoden der Finanzverwaltung
Dr. iur. Christoph Schmidt
Neufassung der DFKAMuster-Verfahrensdokumentation zur ordnungsmäßigen Kassenführung
Stephan Greulich
Erleichterungen bei der Verlagerung der elektronischen Buchführung ins EU-Ausland und eine vertane Chance zur Digitalisierung des deutschen Steuerrechts
Dr. Patrick Burghardt
Studie zur Digitalisierung der Umsatzsteuer
Prof. Dr. Roland Ismer, Dr. Katharina Artinger, Quirin Jackl
Fragen an ... Prof. Dr. Roland Ismer
Prof. Dr. Roland Ismer
Der elektronische Zolltarif und seine Tücken
Francine Dammholz
Change & Skills
Steuerabteilungen: Digitalisierung strategisch vorantreiben
Zu den Chancen von Steuerabteilungen durch Digitalisierung.
Daniela Kemme, Tobias Lüpke
Fragen an Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff
Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D.; Präsident des Bundesfinanzhofs a.D.
Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff