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REthinking Tax Ausgabe 5/2022

Außenprüfung Reloaded: Elektronischen Daten im Zugriff

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ISSN: 2629-3765
Ausgabe: 5
Jahrgang: 2022
Erscheinungstermin: 28. September 2022
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Außenprüfung Reloaded: Elektronischen Daten im Zugriff

 

Von nun an heißt es Daumendrücken!!! Daumendrücken, dass die TaxTechnology Conference am 8. und 9. November in Frankfurt so stattfindet, wie wir uns das alle wünschen, in Präsenz und möglichst unbeschwert. Daumen drücken sowohl für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer – aktuell bereits weit über 100 an der Zahl – die hochkarätigen Referenten und die Aussteller. Freuen dürfen sich alle auf ein gänzlich neues Konzept mit Boxring statt Podium, Labs statt Workshops, Zuschauer-Votings und einem Auftakt nach Maß mit Dietmar Dahmen, der Tax-Tech rocken wird. Am meisten freue ich mich jedoch auf die vielen persönlichen Begegnungen, den fachlichen Austausch und viele spannende Diskussionen, die uns erwarten.

 

Ein Thema, welches sicherlich auch auf der Tax Technology Conference intensiv diskutiert werden wird, ist der Neuanlauf zur Standardisierung des steuerlichen Datenexports. Hintergrund ist der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der RL (EU) 2021/514 des Rates vom 22.03.2021 zur Änderung der RL 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts. Hinter diesem wahrlich sperrigen Titel verbergen sich – von der steuerlichen Öffentlichkeit vielfach unbemerkt – auch diverse Änderungen im Kontext des Datenzugriffs der Finanzverwaltung. Konkret will die Bundesregierung der Außenprüfung mit einer einheitlichen digitalen Schnittstelle und Datensatzbeschreibung für den Export steuerrelevanter Daten „unter die Arme greifen“. Dabei ist der Vorschlag eines deutschen SAF-T nicht neu. Beim ersten Anlauf über das Jahressteuergesetz 2020 ist die Einführung eines § 147bAOnoch am Widerstand der Wirtschaft sowie diverser Verbände gescheitert. Ob die neue Formulierung nun goutiert wird, bleibt abzuwarten. Entscheidend dafür dürfte sein, dass die Standardisierung nicht nur der Finanzverwaltung, sondern auch der Wirtschaft Vorteile verschafft, die bestenfalls über die Verkürzung von Prüfungszeiten oder die Hebung von Automatisierungspotenzialen hinausgehen.

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REthinking Tax Ausgabe 4/2022

KI meets Blockchain: TaxTech-Symbiose mit Zukunftspotenzial

REthinking Tax Ausgabe 4/2022 (PDF)

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ISSN: 2629-3765
Ausgabe: 4
Jahrgang: 2022
Erscheinungstermin: 27. Juli 2022
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KI meets Blockchain: TaxTech-Symbiose mit Zukunftspotenzial

 

Mit dieser Ausgabe geht die REthinking:Tax in ihr bereits viertes Jahr. Drei Jahre mit vielen spannenden Beiträgen an der Schnittstelle zwischen Steuern und IT. Dabei ist der große Erfolg in erster Linie ein Erfolg der Autorinnen und Autoren. Ihre Begeisterung hat mich von Ausgabe zu Ausgabe immer wieder angetrieben und motiviert, eine fachlich hochwertige und abwechslungsreiche Zeitschrift wie die REthinking:Tax zu betreuen.

 

Da ist Gregor Danielmeyer, der sich fast ruhelos um neue Themen wie Blockchain, NFTs und vieles mehr Gedanken macht und diese regelmäßig für die REthinking:Tax zu Papier bringt. So auch in dieser Ausgabe mit einem Blick auf die steuerliche Relevanz von Messenger-Diensten. Oder Christoph Schmidt. Gerade an die ersten Mails mit Christoph erinnere ich mich noch zu gut, endeten diese doch stets mit dem Satz „Es grüßt motiviert ...“. Von großer Motivation geprägt waren auch seine zahlreichen Beiträge. Mag sich mancher fragen, weshalb haben wir nun einige Ausgaben nichts von ihm gelesen, gibt es hier ein Zerwürfnis mit der Redaktion? Weit gefehlt. Christoph hat nicht nur seine Professur an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg angetreten, er ist auch noch stolzer Vater einer Tochter geworden und sorgt damit zugleich für den TaxTech-Nachwuchs. Bereits im kommenden Heft wird er auch schriftstellerisch wieder Akzente setzen.

 

Dann sind da die TaxTech-Startups wie Taxdoo, Taxy.io oder Blockpit, allesamt TaxTech-Pioniere, die mir in Person von Roger Gothmann, Steffen Kirchhoff, Sven Peper oder Florian Wimmer, um nur einige zu nennen, nicht nur als Autoren ans Herz gewachsen sind. Danke, dass Ihr mir immer wieder spannende Geschichten liefert, ohne Euch wäre die REthinking:Tax nicht die REthinking:Tax.

 

Und schließlich gibt es da den TaxTech-Nachwuchs, junge Autorinnen und Autoren, die teils noch an der Uni oder Hochschule sind, TaxTech für sich entdeckt haben und mit Freude und großem Engagement die REthinking:Tax bereichern, so auch in diesem Heft mit Boris Zergibel und Moritz Smilek.

 

Rückblickend auf die vergangenen 3 Jahre gibt es noch viele weitere treue Wegbegleiter wie Kristiina, Martin, Stephie, Thomas, Sophia, Heiko, Francine, Matthias, Bernhard, Alexander und und und. Ihr alle habt maßgeblich dazu beigetragen, aus der REthinking:Tax mehr als nur eine Zeitschrift zu machen. Dafür ein großes Dankeschön!

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REthinking Tax Ausgabe 3/2022

Metaverse Tax: Virtuelle Transaktionen, Kryptos und NFTs im Steuerfokus

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Metaverse Tax: Virtuelle Transaktionen, Kryptos und NFTs im Steuerfokus

 

Als Neal Stephenson 1992 seinen Science-Fiction Roman Snow Crash veröffentlichte, wurde erstmals der Begriff des Metaverse publik. Stephenson erzählt darin von einer Parallelwelt, bewohnt von Menschen und Avataren. Worüber sich der Autor damals sicherlich keine Gedanken gemacht hat, sind steuerliche Fragen. Dabei sind diese mannigfaltig, so mannigfaltig und bunt wie das Metaverse selbst …

 

Wie und wo sind Krypto-Assets zu versteuern, was ist mit Spielgewinnen aus Onlinewelten, unterliegen virtuelle Grundstücke der Spekulationsfrist oder sind Avatare vielleicht steuerpflichtig? Alles Fragen, die sich dem versierten Steuerrechtler im Zuge der Virtualisierung unserer Welt zunehmend stellen. Antworten sucht man jedoch zumeist vergebens. Für viele Fälle muss das Steuerrecht erst noch geschrieben werden, fragt sich nur wann und von wem ... Bis dahin wird die REthiking: Tax versuchen, Licht ins Dunkel des steuerlichen Metaverse zu bringen.

 

Doch raus aus der virtuellen Welt! Mit der nun glücklicherweise abklingenden Pandemie steigt die Vorfreude auf das Wiederbeleben persönlicher Begegnungen. Meinen persönlichen Auftakt bildete der Steuerberaterkongress Anfang Mai in Berlin. Weiter geht es dann mit dem bereits heiß ersehnten E-Rechnungsgipfel am 20. und 21.06.2022 in Berlin und im Herbst folgt dann die Tax Technology Conference, deren Vorbereitung bereits auf Hochtouren läuft.

 

Will man der Pandemie etwas Positives abgewinnen, dann die Erkenntnis, dass wir das persönliche Miteinander mehr zu schätzen gelernt haben. Für mich steht jedenfalls fest: Das persönliche Miteinander ist durch nichts zu ersetzen, auch nicht durch ein noch so perfektes Metaverse

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REthinking Tax Ausgabe 2/2022

E-Rechnung für Deutschland - Das geplante Meldesystem in der 360-Grad Analyse.

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Ausgabe: 2
Jahrgang: 2022
Erscheinungstermin: 30. März 2022
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E-Rechnung für Deutschland - Das geplante Meldesystem in der 360-Grad Analyse.

 

Es ist fast schon unheimlich, mit welcher Dynamik sich das Thema „Elektronische Rechnung“ in den letzten Wochen entwickelt hat. Dabei gerät Deutschland zunehmend in Zugzwang. Frankreich hat mit dem Segen der EU-Kommission klar die Weichen Richtung E-Rechnung gestellt; Polen, Belgien oder die Niederlande feilen bereits an ihren Modellen – und Deutschland? Auch hierzulande hat das Thema deutlich an Fahrt gewonnen. Grund ist zweifelsohne die im Koalitionsvertrag niedergelegte Absicht, ein elektronisches Meldesystemf ür Rechnungen zu etablieren, von „schnellstmöglich“ ist da die Rede.

 

Um ein möglichst breites Meinungsbild einzuholen und zugleich den Stand der Diskussion darzustellen, soll die vorliegende Ausgabe der REthinking: Tax ihren Beitrag leisten. So beleuchten zahlreiche Experten das Thema aus unterschiedlichsten Blickwinkeln, analysieren die aktuellen Modellvorschläge oder bringen Überlegungen für ein Modell für Deutschland oder Europa ein. Mir als Fürsprecher des elektronischen Rechnungsversands geht dabei das TaxTech-Herz auf, trete ich doch bereits seit vielen Jahren dafür ein, den elektronischen Rechnungsversand zu fördern. Nun scheint es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch in Deutschland Papierrechnungen der Vergangenheit angehören. Dabei wird dies beileibe kein Selbstläufer und Deutschland muss sich zeitnah positionieren, um in Europa mitzugestalten.

 

Bei der Suche nach dem „richtigen“ Modell ist jedoch Fingerspitzengefühl gefragt. So darf das geplante Meldesystem längst nicht nur auf die Vermeidung von Mehrwertsteuerbetrug getrimmt sein, schon gar nicht dürfen daraus neue Bürokratismen entstehen. Vielmehr muss es auch für die Wirtschaft insgesamt taugen und den Berufsstand einbeziehen. Nur so lässt sich eine möglichst breite Akzeptanz schaffen. So gilt es in den nächsten Wochen hinzuhören und auch von den Erfahrungen anderer Länder sowie internationalen Expertengremien zu lernen. Der Schmelztiegel all dieser Überlegungen könnte auf dem diesjährigen E-Rechnungsgipfel stattfinden, der am 20. und 21. Juni in Berlin stattfindet. Hier haben sich bereits viele prominente Redner und Podiumsgäste angekündigt, um im Diskurs zwischen Politik, Verwaltung und Wirtschaft das Thema E-Rechnung in Deutschland auf einen erfolgreichen Weg zu bringen. Für mich selbst würde sich damit ein steuerlicher Herzenswunsch erfüllen.

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REthinking Tax Ausgabe 1/2022

Das Kassengesetz und der Teufel im Detail: Die wichtigsten Zweifelsfragen in der Diskussion

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Jahrgang: 2022
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Das Kassengesetz und der Teufel im Detail: Die wichtigsten Zweifelsfragen in der Diskussion

 

Trotz dunkler Corona-Wolken gibt es in der trüben Jahreszeit durchaus Positives aus der TaxTech-Welt zu berichten.

 

Da wäre zum einen der Koalitionsvertrag der neuen Ampelkoalition, der insbesondere auch im Bereich der Digitalisierung des Steuerrechts mit positiven Aussagen aufwartet, allen voran die beabsichtigte Einführung eines elektronischen Meldesystems für die Umsatzsteuer.

 

Konkret beabsichtigen die Koalitionäre ein System, welches für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird, um dem noch immer grassierenden Umsatzsteuerbetrug beizukommen – endlich, kann man nur konstatieren, denn über ein derartiges System lassen sich nicht nur Steuerungerechtigkeiten vermeiden, vielmehr ist es geradezu dafür prädestiniert, die Digitalisierung im Rechnungswesen entscheidend voranzutreiben. Dabei muss das Rad längst nicht neu erfunden werden. Für die Umsetzung in Deutschland bietet es sich an, aus den Erfahrungen unserer europäischen Nachbarländer – allen voran Italien – zu lernen, um etwaige Hürden und mögliche Fehler bei der Planung und Ausgestaltung des neuen elektronischen Meldesystems zu vermeiden. Dazu sollten auch die Überlegungen und Vorarbeiten weiterer europäischer Nachbarländer, wie etwa Frankreich, in die weitere Diskussion und Ausgestaltung einbezogen werden.

 

Geradezu euphorisch hat mich die Teilnahme an der diesjährigen Tax Technology Conference in Frankfurt gestimmt. Es war eine Wohltat, so viele Wegbegleiter und Freunde der TaxTech-Community wieder einmal persönlich zu treffen und sich in zahlreichen Gesprächsrunden auszutauschen, vielleicht das letzte Mal für eine wieder längere Zeit der Begegnungsenthaltsamkeit. Das Highlight war sicherlich die Verleihung des TaxCellence Awards, der mit den TaxTech-Pionieren von Taxy.io und der 5FSoftware GmbH zwei absolut würdige und zugleich äußerst sympathische Sieger gefunden hat.

 

Für das neue Jahr wünsche ich mir ein Zurück zu mehr Normalität und eine dann hoffentlich wieder sorgenfreie und quirlige Tax Technology Conference 2022 mit noch mehr persönlichen Begegnungen und wieder vielen spannenden Vorträgen und Lösungen. Denn auch in einer noch so perfekten digitalisiertenWelt ist eins nicht zu ersetzen: Das persönliche Miteinander.

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REthinking Tax Ausgabe 6/2021

Einsatz von Künstlicher Intelligenz: Die Finanzverwaltung auf der Überholspur.

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Einsatz von Künstlicher Intelligenz: Die Finanzverwaltung auf der Überholspur

 

„Mensch oder Maschine“ – eine Diskussion, welche das Steuerrecht seit geraumer Zeit enorm beschäftigt. „Die KI wird uns ersetzen, Roboter übernehmen unsere Tätigkeiten“, so die Zukunftsängste der Branche. Weitere Vorbehalte gegen die fortschreitende Digitalisierung schüren TaxTech-Anbieter, die dem Steuerberater seine Vorbehaltsaufgaben streitig machen, indem sie Beratungsleistungen rein maschinenbasiert anbieten.

 

Ja, wir leben in einem disruptiven Zeitalter und Veränderung erzeugt gewisse Ängste. Jedoch kann man diese Entwicklungen durchaus auch gänzlich anders betrachten. Als Steuerberater leiden wir alle unter dem bestehenden Fachkräftemangel, welcher sich eher noch verschärfen wird. Genau hier kann Technologie den entscheidenden Mehrwert bieten und als Surrogat für qualifizierte Mitarbeiter dienen. Technologie ist in der Lage, sich wiederholende, repetitive, für viele auch langweilige Arbeiten zu übernehmen. Damit wirkt TaxTech nicht nur dem enormen Fachkräftemangel entgegen, sondern entbindet die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zugleich von langweiligen und nicht erfüllenden Tätigkeiten. Auf diese Weise entstehen Freiräume für beratende und kreative Beschäftigungen – Beschäftigungen, welche auf absehbare Zeit klare Domäne des Menschen bleiben.

 

Auch die Steuerabteilungen bewegen sich inzwischen in einem gänzlich neuen Ökosystem. Konfrontiert mit immer mehr Daten, immer größeren Haftungsrisiken und einem nicht unerheblichen Kostendruck sind technische Lösungen inzwischen essenziell. Hinzu kommen die stetig zunehmenden Anforderungen im Kontext von Tax Reporting oder Clearance-Modellen, in vielen Ländern in Echtzeit. Entsprechend scheint es geradezu eine Fügung, dass sich mit der Vielzahl an neuen und innovativen TaxTech-Lösungen ein wahres digitales Schlaraffenland aufgetan hat.

 

Der Kreis schließt sich letztlich mit einem Blick in Richtung Finanzverwaltung. Wie Christoph Schmidt, einer der treuesten Wegbegleiter der REthinking Tax in seiner Titelstory zutreffend konstatiert, „Künstliche Intelligenz verfügt über das Potenzial, die öffentliche Verwaltung nachhaltig zu verändern“.

 

Mithin sollte die Digitalisierung als technische Handreichung und nicht als Bedrohung gesehen werden. Der Steuerberater, die Steuerabteilung und erst recht die Finanzverwaltung werden in diesem disruptiven Umfeld ihren Platz behalten, allerdings ist dies auch kein Selbstläufer. Was es braucht, ist Neugier, die Offenheit für Neues und lebenslanges Lernen.

 

Entsprechend sollte es nicht lauten „Mensch oder Maschine“, sondern „Mensch und Maschine“.

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REthinking Tax Ausgabe 5/2021

Daten sind das neue Gold: Was Daten im steuerlichen Kontext bedeuten

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Daten sind das neue Gold: Was Daten im steuerlichen Kontext bedeuten

 

Wirft man einen Blick in die Wahlprogramme zur anstehenden Bundestagswahl, findet man rudimentäre Ideen zur vorausgefüllten Steuererklärung oder Allgemeinplätze zur Modernisierung der Betriebsprüfung. Ansonsten sucht man weitgehend vergebens nach konkreten Vorhaben zur Digitalisierung des Steuerrechts, dabei gäbe es zahlreiche Ideen.

 

Da wäre zunächst die Einführung eines allgemein gültigen Datenformats für Rechnungen, etwa nach dem Vorbild von Italien oder dem französischen Vorschlag folgend. Dies wäre nicht nur ein Vorhaben, welches über die effektive Vermeidung desUmsatzsteuerbetrugs Geld in die Corona-geplagten Staatskassen spülen würde, es wäre zugleich ein wesentlicher Schritt zur Digitalisierung des gesamten Belegflusses in den Unternehmen.

 

Weiter vermisse ich Ansätze dazu, wie Gesetze künftig automationsfreundlich ausgestaltet werden können. Dabei geht es weniger um maschinenlesbare Gesetze als vielmehr um das Gesetzgebungsverfahren an sich, über welches sichergestellt werden sollte, dass Gesetzesinitiativen später auch digital bzw. maschinell ausführbar sind und damit für alle Beteiligten leichter administrierbar werden.

 

Was schließlich gänzlich fehlt, sind wirklich konkrete Vorschläge zur Digitalisierung der Finanzverwaltung. In diesem Zusammenhang empfehle ich den Beitrag von Andreas Kowallik, der in dieser Ausgabe der REthinking Tax eindrucksvoll schildert, wie Indien konsequent und innerhalb kurzer Zeit seine Betriebsprüfung in ein digitales Zeitalter transformiert hat und weshalb dies auch eine Blaupause für Deutschland sein könnte.

 

Was bleibt, ist leider wieder einmal eine gewisse Ernüchterung. Sehr gerne würde ich von der Politik erfahren, weshalb dem Thema Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens so wenig Aufmerksamkeit zuteilwird, geht es doch uns alle an. Dabei wäre es so einfach. Man müsste das digitale Rad nicht einmal neu erfinden, vielmehr würde ein interessierter Blick über die Grenze genügen und es fänden sich zahlreiche Initiativen, die eine fachliche und politische Auseinandersetzung lohnen würden. Ob Italien, Frankreich oder Indien, die Digitalisierung des Steuerrechts hat deutlich an Fahrt aufgenommen. Bleibt zu hoffen, dass die nächste Bundesregierung sich davon inspirieren lässt; träumen sei zumindest erlaubt.

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REthinking Tax Ausgabe 4/2021

Property TaxTech – Von den Daten zur Deklaration

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Property TaxTech – Von den Daten zur Deklaration

 

„Wie sieht die Steuerwelt im Jahr 2035 aus?“ – eine Frage, die mir häufig gestellt wird. Ich muss zugeben, ich weiß es nicht! Aber lassen wir der Fantasie doch mal freien Lauf und begeben uns gemeinsam auf eine Zeitreise eben in das Jahr 2035.

 

Wurde im Jahr 2021 noch viel über den Einsatz von Technologien wie Künstliche Intelligenz, die Blockchain oder RPA diskutiert, so haben sich viele dieser Technologien im Jahr 2035 in der Steuerwelt etabliert. Dabei wurde nichts so herbeigesehnt wie die Möglichkeiten der KI. Heute ist der Einsatz von KI im Steuerrecht so selbstverständlich wie seinerzeit das Navigationssystem im Auto. KI unterstützt uns im Jahr 2035 bei repetitiven Tätigkeiten, recherchiert Literatur oder verbucht Belege vollautomatisch.

 

Dabei hat sich rückblickend betrachtet der größte Schritt für den Einsatz von TaxTech-Tools an einer ganz anderen Stelle abgespielt. Maschinenlesbare Gesetze, Code as Law – immer wieder wurden in Expertenkreisen Gesetze gefordert, die nicht nur maschinenlesbar, sondern maschinenausführbar sind. Seit dem Jahr 2030 sind diese Realität und ermöglichen es, Steuergesetze digital und damit für alle Steuerpflichtigen objektiviert zu vollziehen sowie TaxTech-Tools daran "anzuschließen".

 

Ob Expertensysteme oder KI-Instanzen, mit den Möglichkeiten maschinenlesbarer Gesetze ist seit den 2030ern eine gänzlich neue Generation an TaxTech-Tools entstanden. Frei von Interpretationsspielräumen und selbstdokumentierend schaffen diese Lösungen heute Tax Compliance in Echtzeit.

 

Auch die Zeiten, in denen etwas programmiert werden musste, sind glücklicherweise längst vorbei, „No-Code-Lösungen“ beherrschen den Markt. Damit hat sich zugleich eine ganz andere Zukunftsvision in Luft aufgelöst, nämlich dass Steuerberater über Programmierkenntnisse verfügen müssten. Weit gefehlt, Lösungen aus dem Jahr 2035 verlangen weder der Steuerabteilung noch der Kanzlei Programmierkenntnisse jedweder Art ab. Mittels grafischer Oberflächen und geführter Prozesse lassen sich auf spielerische Weise Prozesse automatisieren, Workflows erstellen oder Kontrollen etablieren; die eigentliche Programmierung läuft im Hintergrund und ist Sache der Maschine.

 

Just in diesem Augenblick voller digitaler Harmonie wache ich auf … hastig greife ich mir mein Smartphone, es ist der 22. Juli 2021 und heute Nachmittag tagt der Fachausschuss VII des Instituts für Digitalisierung im Steuerrecht, auf der Agenda stehen „Die Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI im Steuerrecht“. Mal sehen, ob wir heute einen Schritt in Richtungunseres Tagtraums zum Jahr 2035 vollziehen.

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REthinking Tax Ausgabe 3/2021

DAC 7: „Digitale Leine“ für die Plattformwirtschaft

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DAC 7: „Digitale Leine“ für die Plattformwirtschaft

 

Der Datenhunger der Fisci und deren Finanzverwaltungen scheint unersättlich. Kaum sind die Vorgaben von DAC 6 halbwegs verdaut, wird bereits DAC 7 auf den Weg gebracht. Diesmal sind es die Betreiber großer Plattformen, welche der Fiskus stärker an die Digitale Leine nehmen möchte. Dass sich damit auch zugleich die Grundlagen für eine künftige Digitalsteuer schaffen lassen, gibt dem Thema zusätzliche Brisanz. Dazu schießen überall in Europa immer mehr Clearance- und Tax-Reporting-Systeme wie Pilze aus dem Boden, allesamt mit der Zielsetzung, dem Steuerbetrug den Garaus zu machen.

 

So verständlich das Ansinnen des Staates ist, Steuersubstrat zu sichern, so sehr darf dies die steuerehrlichen Unternehmen nicht über Gebühr belasten. Das derzeit extremste Beispiel ist wohl Griechenland. So fordert der griechische Steuergesetzgeber ab 1. Juli dieses Jahres eine komplette „Spiegel-Buchhaltung“. Demnach sind nicht nur Rechnungsdaten zu übermitteln, weit gefehlt. Der Fiskus verlangt vielmehr die elektronische „Einreichung“ der kompletten Gewinn- und Verlustrechnung und dies nahezu in Echtzeit.

 

Wie das griechische Beispiel zeigt, ist diese Entwicklung kaum mehr aufzuhalten. Bei der Wirtschaft ruft dies jedoch mehr und mehr Schreckensbilder und Aversionen hervor. So steht zu befürchten, dass die Finanzverwaltung steuerliche Verfehlungen künftig weitaus früher erkennt, als die Unternehmen überhaupt selbst in der Lage sind, Fehler zu erkennen, um diese noch rechtzeitig zu berichtigen. Wohin dies am Ende führen kann, ahnen wir alle …

 

Dennoch ist jede funktionierende demokratische Grundordnung, bestehend aus Legislative, Exekutive und Jurisdiktion, auch stets ein Miteinander von Wirtschaft, Steuergesetzgeber und Finanzverwaltung. So sollte – im Sinne eines wertschätzenden Miteinanders – die Finanzverwaltung die sich aus der Digitalisierung ergebenden Mehrwerte gezielt nutzen und die Wirtschaft daran teilhaben lassen. Ob Erleichterungen bei den Deklarationspflichten, ein einheitliches Rechnungsformat oder der Abbau von umsatzsteuerlichen Bürokratismen, die Maßnahmen sind vielfältig. Wie resümiert einer der Autoren dieser Ausgabe der REthinking Tax doch treffend: „Die Unternehmen wie die Finanzverwaltung sind auf einer Reise, die aufgrund des rasanten technologischen Wandels eine nur schwer vorhersehbare Dynamik besitzt.“

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REthinking Tax Ausgabe 2/2021

Brennpunkt E-Mail: Was hat Vorrang, GoBD oder DSGVO?

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ISSN: 2629-3765
Ausgabe: 2
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Brennpunkt E-Mail: Was hat Vorrang, GoBD oder DSGVO?

 

Die Entkoppelung von Körper und Geist, ein uralter Menschheitstraum. Dank der Möglichkeiten einer zunehmend digitalisierten Welt kommen wir diesem Wunschdenken näher, wenn auch in etwas abgewandelter Form. Ausgerüstet mit Laptop, Webzugang und den richtigen IT-Tools kann der Steuerberater 4.0 von jedem Ort der Welt aus arbeiten, Hauptsache, er hat „Netz“. Den digitalen Dreh- und Angelpunkt bildet eine Collaboration-Plattform, über welche er mit Mandanten, der Finanzverwaltung und den Gerichten rechtssicher kommuniziert. Für die einen der „Himmel auf Erden“, eröffnet dies doch eine gänzlich neue Lebensweise mit ungeahnten Freiheitsgraden. Eine Horrorvorstellung für die anderen, denen bereits regelmäßiges Homeoffice ein Dorn im Auge ist.

 

Mit Blick auf eine sich verändernde Welt sollte man jedoch persönliche Befindlichkeiten zurückstellen und den Blick weiten. Gerade die Möglichkeiten der Digitalisierung sind geeignet, dem Berufsstand gänzlich neue Perspektiven zu eröffnen. Da wäre zum einen die Möglichkeit, neue Mitarbeiter zu gewinnen und sich eine komplett erweiterte Bewerbergruppe zu erschließen. Mit Homeoffice 2.0 spielt es nicht länger eine Rolle, wo der Mitarbeiter sitzt oder wie lange seine Anfahrt zur Kanzlei ist. Der Digitalisierung sei Dank lassen sich so Mitarbeiter überregional gewinnen und medienbruchfrei in die Kanzleiprozesse einbinden.

 

Dazu sorgt die Digitalisierung für eine Art „Amazon-Effekt“. So suchten sich Mandanten bislang klassischerweise den Steuerberater vor Ort. Damit war der „Standortvorteil“ eine Art Gatekeeper, welcher den Markteintritt für Ortsfremde deutlich erschwert hat. Mit der zunehmenden Digitalisierung, insbesondere modernen Collaboration-Tools, schmilzt dieser Vorteil auf Null zusammen. Statt Regionalität oder räumlicher Nähe fordert der digital affine Mandant „Erreichbarkeit“. So ist es auch kaum verwunderlich, dass aktuell vielerorts neue dynamische Kanzleien aufscheinen, welche mit voller Kraft die Digitalisierung ihrer Prozesse vorantreiben und sich damit deutschlandweit Mandantenpotenziale erschließen.

 

Mit Blick auf die einschneidenden Entwicklungen zur Digitalisierung des Steuerbereichs beinhaltet diese Ausgabe zahlreiche „Deep Dives“, in welchen sich die Autoren intensiv mit Themen auseinandersetzen, welche die Praxis derzeit ganz besonders beschäftigen – sei es die immer währende Frage der Mail-Archivierung, das Thema VAT Audits, die Suche nach einer Data Governance oder eben das Digitale Nomadentum künftiger Steuerberatergenerationen.

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