Markus Hülshoff
Stand des Projekts E-Bilanz
Das Projekt E-Bilanz der Finanzverwaltung ist nach nunmehr rund acht Jahren weit fortgeschritten. Die Einführungsphase darf als abgeschlossen angesehen werden. Die mit BMF-Schreiben vom 24.05.2016 als amtlich vorgeschriebener Datensatz für die E-Bilanz veröffentlichte Taxonomie (Version 6.0) basiert auf dem BilRUG und berücksichtigt weitere Anwendungsbereiche der XBRL-Taxonomie: das Projekt Digitaler Finanzbericht (ELBA). Beschrieben wird einerseits der Verlauf des Projekts innerhalb der Finanzverwaltung mit seinen Herausforderungen für die Verwaltung aber auch für die Wirtschaft. Darüber hinaus wird die Verzweigung weiterer Anforderungen aus anderen Wirtschaftsbereichen aufgezeigt.
Andreas Kowallik / Dirk Bongaerts
E-Bilanz: Status aus der Sicht der Unternehmen
Die Finanzverwaltung hat bis zum 31.12.2015 fast 3 Mio. E-Bilanz-Datensätze erhalten. Die technische Infrastruktur und die Taxonomien haben sich als praxistauglich erwiesen. Viele Unternehmen haben die technologische Aufrüstung der Finanzverwaltung anfangs eher abwartend beobachtet und hatten bei der E-Bilanz trotz einer Minimalstrategie hohe Einmalkosten sowie Umstellungsprobleme. Nach der erfolgreichen Premiere sollten alle Unternehmen jetzt ihr Potenzial aus der E-Bilanz bei Tax Data Analytics, zur Automation der Ermittlung von Ertragsteuerpositionen in den Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, für den Aufbau eines internen Kontrollsystems für Steuern sowie für Effizienzgewinne und Kostenentlastungen bei den Offenlegungspflichten und der Kreditwürdigkeitsprüfung nutzen und so einen Wertbeitrag zur Gesamtstrategie des Unternehmens leisten.
Roland Krebs
ELSTER: Aktuelle Neuerungen nach 20 Jahren
ELSTER ist ein gemeinsames eGovernment-Projekt der deutschen Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes unter Federführung des Bayerischen Landesamtes für Steuern. ELSTER steht für die elektronische Steuererklärung und ermöglicht eine effiziente, zeitgemäße, medienbruchfreie und hochsichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgern, StB, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen. Die über ELSTER bereitgestellten Projektergebnisse sind die Basis für die Modernisierung und Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens zum Nutzen aller Verfahrensteilnehmer, d.h. der Bürger und Unternehmen, ihrer Bevollmächtigten und der Steuerverwaltung. Auf diesem Weg werden papierbasierte Verfahrensabläufe schrittweise abgelöst und der gesamte Besteuerungsprozess durch elektronische Verfahren immer stärker unterstützt. Mit dem Einsatz modernster Technologien werden die Qualität des Steuervollzugs verbessert sowie die Bürokratiekosten für Bürger und Unternehmen reduziert.
Jens Schäperclaus / Claudia Hanke
Datenträgerüberlassung: Z3-Datenzugriff im Rahmen der Betriebsprüfung
Von den drei gesetzlich vorgesehenen Zugriffsarten auf steuerrelevante, digital gespeicherte Unterlagen des Steuerpflichtigen gewinnt die sog. Datenträgerüberlassung („Z3-Datenzugriff“) mehr und mehr an Bedeutung. Der Beitrag stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Zugriffsart vor, beschreibt deren technische Implikationen und erläutert aktuelle Problemfelder aus der Betriebsprüfungspraxis.
Günther Eismann
Einheitliche digitale LohnSchnittstelle (DLS)
Bereits im Jahr 2011 wurde von der Finanzverwaltung die Ausstattung aller Lohnbuchhaltungsprogramme mit der „Digitalen LohnSchnittstelle“ (DLS) empfohlen, um damit die Anwendung eines einheitlichen Standarddatensatzes als Schnittstelle für die LSt-Außenprüfung zu gewährleisten. Aufgrund der geringen Resonanz der damaligen Empfehlung wird die DLS nun gesetzliche Pflicht. Erfolgt der Datenzugriff des Prüfers per Datenträgerüberlassung, sind alle ab dem 01.01.2018 aufzuzeichnenden Lohnbuchhaltungsdaten über die DLS bereitzustellen.
Stefan Engel-Flechsig
Elektronische Rechnungen mit „ZUGFeRD“
Mit dem Einsatz des hybriden Rechnungsformats „ZUGFeRD“ werden strukturierte Daten mit einem lesbaren PDF-Dokument verbunden, sodass sowohl das PDF als auch der strukturierte Datensatz für sich genommen eine Rechnung darstellen. Damit können alle Unternehmen und Verwaltungen die Vorteile der E-Rechnung nutzen
Berthold Welling / Yokab Ghebrewebet
Die Grenzen der Digitalisierung für die Unternehmen im Steuerrecht
Während das jüngst verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens einen wichtigen Einschnitt für die Digitalisierung des Steuerrechtes in der Finanzverwaltung darstellt, sind die notwendigen flankierenden Begleitmaßnahmen, den entsprechenden Rahmen für die Unternehmenspraxis zu schaffen, noch ausgeblieben. Vielmehr steigt die Komplexität des materiellen Steuerrechts und be- bzw. verhindert sogar die zukunftsweisende Digitalisierung im Bereich des Steuerrechtes durch die Unternehmen.
Ansgar Hinerasky / Michael Kurschildgen
Künstliche Intelligenz und Blockchain – neue Technologien in der Besteuerungspraxis
Der Fortschritt in der Digitalisierung lässt sich nicht aufhalten. Immer neue Technologien halten Einzug in den geschäftlichen Alltag von Unternehmen und müssen von diesen verstanden und ggfls. gemeistert werden. Begriffe wie Cloud Computing, Internet of things, Blockchain und Künstliche Intelligenz (KI) / Cognitive Computing sind immer häufiger zu hören und bereits heute für das ein- oder andere Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Die beiden letztgenannten Technologien Blockchain und Künstliche Intelligenz / Maschine Learning werden nachfolgend näher beleuchtet.
Rainer Eismayr / Andreas Kirsch
Globale Entwicklungen bei der Automation von Besteuerungsprozessen
Der Beitrag behandelt den Trend der Entwicklung von klassischen (papierbasierten) Veranlagungssystemen hin zu vollelektronischen Veranlagungssystemen mit Direktzugriff der Finanzverwaltung in die Finanzsysteme der Steuerpflichtigen und die möglichen Auswirkungen dieser Entwicklung für alle Beteiligten. Des Weiteren werden globale Trends bei der Verwendung von Datenmodellen aufgezeigt, die insbesondere aufgrund des Ausbaus der Meldepflichten weltweit an Bedeutung gewinnen. Dabei wird deutlich, dass eine langfristige Integration des Datenmanagements im steuerlichen und nichtsteuerlichen Bereich zu erwarten ist.
Klaus Oechsle
Der Digitale Finanzbericht
Mit wachsender Dynamik erfasst die Digitalisierung alle Bereiche der Wirtschaft, natürlich auch das betriebliche Rechnungs- und Berichtswesen. So müssen steuerliche Jahresabschlüsse bereits seit dem Wirtschaftsjahr 2013 als Datensatz online an das FA übermittelt werden. Dagegen wird die Handelsbilanz als Grundlage der Bonitätsprüfung den kreditgebenden Banken und Sparkassen in aller Regel noch immer in Gestalt eines Papierausdrucks vorgelegt. Damit soll es ab April 2018 vorbei sein. Dann wird der Digitale Finanzbericht den am Kreditprozess Beteiligten ein zeitgemäßes und medienbruchfreies Verfahren für die Bilanzabgabe zur Verfügung stellen.