Aufsätze
Umsatzsteuer
Neujustierung der Konzernbesteuerung im USt-Recht?
VRiBFH Prof. Dr. Bernd Heuermann, München
Die umsatzsteuerliche Organschaft steht auf dem Prüfstand. Nach einigen Judikaten des EuGH meinen viele Stimmen im Schrifttum, die deutsche Spezialregelung über die MwSt-Gruppe sei unionsrechtswidrig. Jedenfalls müssten PersGes. einbezogen werden und ein Über- und Unterordnungsverhältnis dürfe es als Voraussetzungen für die finanzielle Eingliederung auch nicht mehr geben. Mit seinen Urteilen vom 02.12.2015 hat der V. BFH-Senat einige Probleme der Organschaft gelöst und ist sicherlich mit seinen Ergebnissen hinter manchen Erwartungen zurückgeblieben. Die folgenden Ausführungen werden diese Entscheidung im systematischen und historischen Zusammenhang darstellen und dabei insb. auch den nationalen Kontext hervorheben. Versucht werden soll außerdem, die Komplexität wenn möglich zu reduzieren und die Maßstäbe verständlich zu machen. Ob diese Problemlösung nach dem neuen Judikat des XI. Senats des BFH vom 19.01.2016 – XI R 38/12 (RS1195422) in der Minerva-Nachfolge – nur einen Monat nach den Grundsatzentscheidungen des V. Senats – wiederum fraglich geworden ist (deshalb das Fragezeichen im Titel) wird zu erwägen, aber ebenso deutlich zu verneinen sein.
Umsatzsteuer
USt-Fallen Cash Pooling und Organschaft
RA/FAStR/StB/WP Prof. Dr. Thomas Küffner / RA Dr. Michael Rust, beide München/Düsseldorf
Der XI. Senat des BFH hat mit Urteil vom 19.01.2016 seine Nachfolgeentscheidung zu dem EuGH-Verfahren Larentia + Minerva verkündet. Das Urteil beschäftigt sich mit Fragen zum Vorsteuerabzug bei Führungsholdings und zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft. Der XI. Senat schließt sich dem V. Senat an und erkennt GmbH & Co. KGs (scheinbar ohne die Einschränkungen des V. Senats) als potenzielle Organgesellschaften an. Dies ist erfreulich. Positiv ist auch, dass reinen Führungsholdings der volle Vorsteuerabzug zusteht. Als Wermutstropfen kommt jedoch hinzu, dass steuerfreie Finanzumsätze den Vorsteuerabzug einschränken können. Verrechnungskonten und Cash Pooling können sich damit zur USt-Falle entwickeln.
Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug für Holdings bei Kapitalbeschaffung
StB Dipl.-Fw. (FH) Ronny Langer, München
Ausgehend von der Rs. Larentia + Minerva und Marenave zum Vorsteuerabzug für Holdinggesellschaften bei Kapitalbeschaffung werden die Umsetzung der EuGH-Rspr. durch den V. und XI. BFH-Senat dargestellt und die Folgen für die Praxis aufgezeigt.
Entscheidungen
Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug einer Führungsholding und PersGes. als taugliche Organgesellschaften
EuGH, Urteil vom 16.07.2015 – verb. Rs. C-108/14, Beteiligungsgesellschaft Larentia + Minerva mbH & Co. KG, und Rs. C-109/14, Marenave Schiffahrts AG
Umsatzsteuer
Organschaft mit Tochterpersonengesellschaft
BFH, Urteil vom 02.12.2015 – V R 25/13
Umsatzsteuer
Organschaft und Eingliederungsvoraussetzungen
BFH, Urteil vom 02.12.2015 – V R 15/14
Umsatzsteuer
Keine Organschaft mit Nichtunternehmer
BFH, Urteil vom 02.12.2015 – V R 67/14
Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding–Organschaft: GmbH & Co. KG als juristische Person i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG – Begriff des Hilfsumsatzes i.S.d. § 43 UStDV
BFH, Urteil vom 19.01.2016 – XI R 38/12
Umsatzsteuer
Zum Vorsteuerabzug bei Einwerbung von Kapital für einen Beteiligungserwerb
BFH, Urteil vom 06.04.2016 – V R 6/14
Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding
BFH, Urteil vom 01.06.2016 – XI R 17/11