International tätige Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen. Die neu auferlegte Verpflichtung eines Country-by-Country Reportings (CbCR) hat weitreichende Auswirkungen auf das Konzernreporting. Die Implementierung ist für viele Unternehmen zudem mit hohen Kosten in die technische Infrastruktur verbunden. Die Zeit drängt, denn der länderbezogene Bericht ist erstmals für Wirtschaftsjahre zu erstellen, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen. Die Nichtvorlage eines Country-by-Country Reportings wird nicht nur mit Bußgeldern geahndet, auch die drohenden Imageschäden können weitreichende Folgen haben.
Das aktuelle PDF-Dossier „Country-by-Country Reporting“ von DER BETRIEB zeigt die zentralen Neuregelungen anschaulich auf und gibt Planungsicherheit für künftige Veranlagungszeiträume. Hier erfahren Sie alles, was Sie zur Implementierung eines effizienten und verlässlichen Country-by-Country Reportings benötigen.
Mit dem aktuellen PDF-Dossier erhalten Sie einen...
- umfassenden Überblick zu den neuen Dokumentations- und Berichtspflichten im Rahmen des Country-by-Country Reportings
- Leitfaden zur Implementierung der länderbezogenen Berichterstattung in die bestehenden Berichtssysteme
Jetzt müssen Sie die Weichen zur Erfüllung der neuen Berichtspflichten stellen. Sichern Sie sich jetzt das umfassende PDF-Dossier von DER BETRIEB.
Das „Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz“
Rolf Schreiber / Stefan Greil
Inkongruenzen im internationalen Steuerrecht und bewusst geschaffene steuerliche Anreize für bestimmte Unternehmen bzw. Tätigkeiten haben zu Verzerrungen im Wettbewerb zwischen Unternehmen und zwischen Staaten geführt. Mit verschiedenen Gesetzesmaßnahmen will Deutschland Besteuerungsinkongruenzen beseitigen und für mehr Transparenz bei international tätigen Unternehmensgruppen/Konzernen sorgen. Das nunmehr verabschiedete „Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz“ vom 20.12.2016 ist ein erster Schritt hin zu dem Ziel, Gewinnverlagerungen, den doppelten Abzug von Betriebsausgaben sowie weiße Einkünfte zu verhindern und Transparenz zu schaffen. Nachfolgend werden ausgewählte verrechnungspreisspezifische Neuregelungen erörtert.
Implementierung der länderbezogenen Berichterstattung in die Berichtssysteme und -prozesse einer multinationalen Unternehmensgruppe
Siegfried Grotherr
Die ersten steuerlichen länderbezogenen Berichte (Country-by-Country Reports = CbC Reports) werden voraussichtlich bis Ende 2017 dem BZSt zu übermitteln sein. Künftig könnte auf EU-Ebene noch die Veröffentlichung eines länderspezifischen Ertragsteuerinformationsberichts im Rahmen der Finanzberichterstattung durch Änderung der Rechnungslegungsrichtlinie drohen. Darüber hinaus ist denkbar, dass nach 2020 die im CbC Report auszuweisenden Unternehmensdaten durch internationale Vorgaben noch erweitert werden. Daher ist es spätestens jetzt an der Zeit, die länderbezogene Berichterstattung in die Aufbau- und Ablauforganisation der konzerninternen Berichtssysteme und –prozesse zu implementieren. Vor diesem Hintergrund werden die Herausforderungen, die sich in den genannten Bereichen stellen, näher erörtert.
Country-by-Country Reporting und die Substanzfrage
Axel Nientimp / Nils Holinski / Christian Schwarz / Stefan Stein
Durch das Country-by-Country Reporting (CbCR) werden multinationale Konzerne verpflichtet, im Rahmen einer länderbezogenen Berichterstattung diverse Finanzzahlen pro Land sowie Informationen zur Wertschöpfungskette an die Finanzbehörden zu übermitteln. Diese durch die OECD/G20-Staaten beschlossenen Neuregelungen, welche sukzessive in nationales Recht transformiert werden, erfordern erhebliche Ressourcen zur Erfüllung der Compliance-Anforderungen auf Ebene der Stpfl. Es ist zu erwarten, dass etwa Verhältnisse der ökonomischen Substanz, wie Umsatz und EBIT pro Mitarbeiter zur tatsächlichen Steuerbelastung im Fokus stehen werden. Der Beitrag befasst sich mit einer der zentralen Fragestellungen in der aktuellen Diskussion zu Verrechnungspreisen. Anhand der Verhältnisse Umsatz und EBIT pro Mitarbeiter wird aufgezeigt, welche Größenordnungen hier bisher bei Unternehmen in europäischen Ländern beobachtet werden können und wie diese im Rahmen des CbCR zu interpretieren sind.
Die Dokumentation von Verrechnungspreisen und das Country-by-Country Reporting
Sven-Eric Bärsch / Christian Engelen / Niklas Färber
Als Ausfluss des BEPS-Projekts der OECD/G20 ist international eine Reform der Anforderungen an die Dokumentation von Verrechnungspreisen und die Einführung einer länderbezogenen Berichtspflicht (sog. Country-by-Country Reporting oder CbCR) zu erwarten. Für deutsche Unternehmen ist aus diesem Grund mit erheblichen Neuerungen bei den steuerlichen Dokumentations- und Berichtspflichten zu rechnen. Die jüngst von der EU-Kommission veröffentlichten Entwürfe zur Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und der EU-Bilanzrichtlinie zeigen zudem, dass – ungeachtet des Empfehlungscharakters des BEPS-Projekts – deutsche Unternehmen mit einer zügigen Umsetzung der neuen Anforderungen an die Dokumentation von Verrechnungspreisen und an das CbCR rechnen müssen. Es besteht nunmehr unmittelbarer Handlungsbedarf. Die prozessuale Organisation dieser neuen Anforderungen wird zu beachtlichen Herausforderungen auf Unternehmensseite führen. Vor diesem Hintergrund gibt der Beitrag einen Überblick über die neuen Anforderungen der OECD und der EU und zeigt die wesentlichen Herausforderungen für deutsche Unternehmen sowie Lösungsansätze auf.
SteuergeheimnisInformationsaustausch im Rahmen des BEPS-Aktionsplans der OECD vorläufig untersagt
Alfred Hollatz
Mit Beschluss vom 07.09.2015 (2 V 1375/15) hat das FG Köln entschieden, dass der Stpfl. keine Weiterleitung von durch das Steuergeheimnis geschützten Informationen über seine Unternehmensstruktur und sein Geschäftsmodell durch die Finanzverwaltung auf der Grundlage des BEPS-Aktionsplans der OECD i.V.m. den DBA-Informationsklauseln an ausländische Steuerbehörden dulden muss, wenn die Finanzbehörde nicht glaubhaft macht, dass die Informationen zur Durchführung der jew. gegenständlichen Besteuerung „erforderlich“ sind.