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ESGZ Ausgabe 5/2023

Windenergie an Land
Trendwende im bauplanungsrechtlichen Außenbereich?

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ESGZ Ausgabe 5/2023 (Zeitschrift)

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ISSN: 2748-1379
Ausgabe: 5
Jahrgang: 2023
Erscheinungstermin: 10.05.2023
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Menge
Editorial
ESG aktuell
Unzulässige Altersgrenze bei Bundesliga-Schiedsrichtern

ESGZ vom 10.5.2023, Heft 05, Seite 58, ESGZ1437091
(Noch) keine Entschädigung für Treibhausgasemissionen
Environment & Climate
Im Fokus: Vorfahrt für die Windenergie
Viola C. Didier

Die Bundesregierung hat das Ziel, den Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdoppeln. Die Windkraft spielt dabei eine wichtige Rolle. Um die Windenergie an Land deutlich auszubauen, sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und die notwendigen Flächen bereitgestellt werden. Die Regierung gibt mit neuen Gesetzen, Novellierungen und Gesetzesergänzungen Gas.

ESGZ vom 10.5.2023, Heft 05, Seite 4 - 6, ESGZ1437057
Windenergie an Land
Rebecca Gulden

Die jüngsten Änderungen des Baugesetzbuches und das neue Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) erleichtern die Genehmigung von Windkraftanlagen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und führen zu einer längst überfälligen Trendwende zugunsten der Windkraft. Dieser Beitrag soll einen Überblick über den neuen Regelungsmechanismus schaffen und die Unterschiede zur alten Rechtslage aufzeigen.

ESGZ vom 10.5.2023, Heft 05, Seite 7 - 10, ESGZ1437060
„Wir brauchen schnellere Genehmigungen und mehr Flächen“
Martin Volker Gerhardt / Prof. Dr. Daniel Graewe

Deutschland wird ein wichtiger Markt für Windenergie werden, da das Land plant, seine Onshore-Windenergieerzeugung bis 2030 zu verdoppeln. Die größte Herausforderung bei der Erweiterung der Windenergie ist die Beschleunigung von Genehmigungen und der Erhalt von mehr Land. Martin Volker Gerhardt, Geschäftsführer von Siemens Gamesa Renewable Energy in Deutschland, gibt im Interview Einblicke in die Branche.

ESGZ vom 10.5.2023, Heft 05, Seite 12 - 15, ESGZ1437063
Nachhaltige Windenergie
Dr. Cedric Vornholt / Dennis Kümmel

Windenergie gilt als nachhaltige Stromquelle, da sie keine Treibhausgasemissionen verursacht. Angesichts des erwarteten steigenden Bedarfs an Elektrizität aufgrund der Elektromobilität und des Einsatzes von Wärmepumpen als Gebäudeheizung kommt ihr eine Schlüsselrolle bei der zukünftigen Energieversorgung zu. Daher sollen bis 2032 zwei Prozent des Bundesgebiets für Windkraftanlagen verfügbar sein.

ESGZ vom 10.5.2023, Heft 05, Seite 16 - 19, ESGZ1437066
Governance & Compliance
Climate Change-Litigation im neuen Gewand
Dr. Andreas Fabritius / Dr. Mesut Korkmaz

Während Klimaklagen (sog. Climate Change-Litigation) gegen Konzerne keine Seltenheit mehr darstellen, waren bislang klimaschutzbezogene Haftungsklagen, die sich persönlich gegen die Organmitglieder der betreffenden Gesellschaften richten, unbekannt. Das hat sich geändert, als am 09.02.2023 die Umweltschutzorganisation ClientEarth, die eine Minderheitsaktionärin der Shell plc ist, eine – laut eigener Aussage – weltweit erstmalige derivative Haftungsklage gegen den Board of Directors, also den Verwaltungsrat, des Unternehmens vor dem High Court in London erhob. Im Folgenden sollen die Hintergründe dieser Klage erörtert und der Rechtsrahmen sowie potenzielle Erfolgsaussichten einer derartigen derivativen Haftungsklage nach deutschem Recht skizziert werden.

ESGZ vom 10.5.2023, Heft 05, Seite 31 - 35, ESGZ1437075
„Technology is everywhere“
Tobias Straube / Dr. Michael Müller-Wünsch

Was vor ein paar Jahren noch weitgehend unbekannt war, ist heute Konsens. Technologie wirkt sich auf alle drei Buchstaben von ESG aus: Algorithmen brauchen Governance, um Fehltritte zu vermeiden, die soziale und wertebasierte Positionierung findet auch in der digitalen Welt statt, und Daten und IT sind sowohl Problem als auch Lösung für den Klimawandel. Dr. Michael Müller-Wünsch, CIO bei OTTO, dem größten E-Commerce Unternehmen Europas, spricht im Interview mit Tobias Straube über Technologie im Kontext von ESG.

ESGZ vom 10.5.2023, Heft 05, Seite 36 - 38, ESGZ1437077
ESG Compliance
Philipp Külz / Christina Odenthal-Middelhoff / Viola C. Didier

Im Rahmen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung gewinnen Compliance-Fragen zunehmend an Bedeutung. Warum Unternehmen unbedingt eine ESG-Compliance-Kultur etablieren sollten und welche neuen gesetzlichen Vorgaben in Sachen Nachhaltigkeit die Compliance vor echte Herausforderungen stellt, erklären Christina Odenthal-Middelhoff und Philipp Külz im Interview.

ESGZ vom 10.5.2023, Heft 05, Seite 39 - 42, ESGZ1437080
Social & Human Rights
Sustainable Finance
ESG-Pflichten für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater
Dr. Detmar Loff / Dr. Cornelius Hille / Dr. Tobias Bauerfeind

Finanzanlagenberater müssen seit dem 20. April 2023 Nachhaltigkeits-präferenzen bei ihren Kunden abfragen und berücksichtigen. Umsetzungs-projekte zeigen, dass es neben der Informationserhebung auch produktseitig noch erhebliche Unsicherheiten gibt. Der Beitrag erklärt die neuen Anforderungen und zeigt Lösungen auf.

ESGZ vom 10.5.2023, Heft 05, Seite 44 - 48, ESGZ1437083
Taxo4 und Real Estate
Sabine Wieduwilt

Die ESG-Regulierung verschärft sich kontinuierlich. Bei der EU-Taxonomie, die unter anderem vorgibt, ab wann eine Immobilie als ökologisch nachhaltig einzustufen ist, sollten zu den zwei bestehenden Kriterien für die klimabezogenen Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel Kriterien für die weiteren vier Umweltziele („Taxo4“) hinzukommen. Was bedeutet die EU-Taxonomie rechtlich? Welche weiteren Inhalte sind für die Immobilienbranche zu erwarten? Wo gibt es Chancen, Herausforderungen, Kritikpunkte?

ESGZ vom 10.5.2023, Heft 05, Seite 49 - 53, ESGZ1437086
Ethereum: Vom CO2-Emittenten zum grünen Vorreiter
Tobias Straube

Ethereum hat im September 2022 einen bedeutenden Schritt vom CO2-Emittenten zum grünen Vorreiter gemacht. Die Umstellung der Blockchain von „Proof of Work“ auf „Proof of Stake“ hat zu einer erheblichen Reduzierung des Energieverbrauchs geführt. Damit hat Ethereum gezeigt, dass die Kryptoindustrie Maßnahmen ergreift, um der Kritik an ihrem hohen Energieverbrauch zu begegnen. Andere Probleme bestehen jedoch weiterhin fort.

ESGZ vom 10.5.2023, Heft 05, Seite 54 - 56, ESGZ1437089

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ESGZ Ausgabe 4/2023

Five Shades of Green
Die Umstellung auf nachhaltige Geschäftsmodelle

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Ausgabe: 4
Jahrgang: 2023
Erscheinungstermin: 12. April 2023
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Menge

Five Shades of Green
Die Umstellung auf nachhaltige Geschäftsmodelle

DasTamagotchiwar der absoluteRenner in den 1990er-Jahren –man konnte das
digitale Haustier füttern, streicheln und pflegen. Aber was hat das mit Nachhaltigkeit
zu tun? Nun ja, wennman bedenkt, dassman das Tamagotchi immer und
immer wieder spielen konnte, war es eigentlich das nachhaltigste Haustier aller
Zeiten. Abermal ehrlich,wer hat heute noch ein Tamagotchi?
Tatsächlich war das Produkt „Tamagotchi“ nicht besonders nachhaltig. Das
digitale Spielzeug bestand aus Kunststoff und elektronischen Bauteilen, die ressourcenintensiv
hergestellt wurden und letztendlich nicht biologisch abbaubar
sind. Zudem wurde es schnell langweilig und landete oft schnell im Müll. Auch
dieBatterien trugen zurUmweltbelastung bei. Insgesamt ist dasTamagotchi also
einBeispiel für eine kurzlebige, konsumorientierteKultur und derHype endete so
schnell,wie er begonnen hatte.
Damals standen Unternehmen aber auch noch nicht unter dem Druck, umweltfreundlich
und sozial verantwortungsvoll handeln zu müssen. Das hat sich
inzwischen grundlegend geändert. Viele Unternehmen passen bereits aktiv ihr
Geschäftsmodell an, manche zögern und hoffen noch, dass Nachhaltigkeit einfach
nur ein vorübergehenderTrend ist – ebenwieTamagotchi. In anderenFällen
lässt sich das Geschäftsmodell nicht oder nur schwer mit Nachhaltigkeit in Einklang
bringen.FossileEnergieerzeuger oder dieFast-Fashion-Industrie sind gute
Beispiele dafür.
Umaber langfristig erfolgreich zu sein,müssen alleUnternehmen lernen, sich an
dieVeränderungen imMarkt anzupassen und in ihreGeschäftsmodelleNachhaltigkeitsaspekte
zu integrieren.Wenn sie das nicht tun, laufen sie Gefahr, in einer
Welt, in der Nachhaltigkeit immer wichtiger wird, nicht mehr konkurrenzfähig
zu sein. Und während das Tamagotchi vielleicht ein lustiges Spielzeug war, ist
der Klimawandel kein Spiel. Nachhaltigkeit muss Priorität eingeräumt werden
– nicht nur für die Umwelt, sondern auch für das Geschäftsmodell und dessen
langfristigen Erfolg.

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ESGZ Ausgabe 3/2023

Integrierte Nachhaltigkeitsberichterstattung als Erfolgsfaktor: Handlungsempfehlungen für die integrative Berichterstattung

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Ausgabe: 3
Jahrgang: 2023
Erscheinungstermin: 08. März 2023
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Integrierte Nachhaltigkeitsberichterstattung als Erfolgsfaktor: Handlungsempfehlungen für die integrative Berichterstattung

 

Eat, sleep, report – so könnte man den Alltag vieler Reporting-Verantwortlicher in Unternehmen zusammenfassen, sagt unser Mitherausgeber Prof. Dr. Henning Zülch, wenn man mit ihm über sein Herzensthema, die Nachhaltigkeitsberichterstattung, spricht. Immerhin: Allein in der EU müssen bald über 50.000 Unternehmen zentrale Nachhaltigkeitskennzahlen berichten – darunter viele Mittelständler und Familienunternehmen. Von einem ruhigen Schlaf haben sich die Reporting-Verantwortlichen daher schon verabschiedet, besonders seit die Bedrohung durch Klimaklagen immer neue Dimensionen einnimmt, wie die neueste Klage gegen den Vorstand von Shell in London zeigt.Der alte Accounting-Witz, wie man in dem Bereich erfolgreich wird, wo nach man

  • nicht alles, was man weiß, sagt und
  • [gestrichen],

dürfte daher bald an Relevanz verlieren – insbesondere im nicht-finanziellen Bereich.

 

Wenn es um das Thema Reporting geht, plädiert Prof. Dr. Zülch daher für einintegratives Nachhaltigkeitsverständnis der Unternehmen in Deutschland. Für ihren Erfolg sei es essenziell, Nachhaltigkeit in der gesamten Organisation zu verankern und nicht mehr als eigenständiges Thema losgelöst von der Finanzberichterstattung und der Unternehmenssteuerung zu betrachten. Wie das gelingen kann, lesen Sie in unserer Fokus-Rubrik.

 

Dass Nachhaltigkeit auch eine unternehmerische Entscheidung ist, bestätigt Mitherausgeberin Prof. Dr. Christina E. Bannier, die gerade gemeinsam mit einem Expertengremium einen Leitfaden für Sustainable Governance im Mittelstand erarbeitet hat. Effizient implementiert bedeutet das Thema Nachhaltigkeit eben nicht nur zusätzlichen Aufwand, sondern ist auch eine Chance für eine bessere Positionierung im Wettbewerb, für einen besseren Zugang zu Finanzierungen oder für eine bevorzugte Gewinnung von Fachkräften. Prof. Dr. Bannier stellt im Interview das Konzept der Wesentlichkeit vor und zeigt, wie eine Wesentlichkeitsanalyse mittels Matrix in der Praxis ganz einfach durchgeführt werden kann.

 

Und wer jetzt überlegt, lieber sämtliche Reportings von einer künstlichen Intelligenz erstellen zu lassen, um dem Teufelskreis aus „eat, sleep, report“ zu entkommen, liest am besten zuerst das Interview, das unser geschäftsführender Herausgeber Prof. Dr. Daniel Graewe mit ChatGPT geführt hat. Um es kurz zu machen: Eine Abkürzung zum Unternehmenserfolg gibt es leider nicht.

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ESGZ Ausgabe 2/2023

Biodiversität im Finanzsektor: Warum sich der deutsche Finanzsektor jetzt mit Biodiversität beschäftigen sollte

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Ausgabe: 2
Jahrgang: 2023
Erscheinungstermin: 08. Februar 2023
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Biodiversität im Finanzsektor: Warum sich der deutsche Finanzsektor jetzt mit Biodiversität beschäftigen sollte

 

Letzten Sommer ist es uns besonders aufgefallen, dass die Anzahl der Schmetterlinge deutlich zurückgegangen ist im Vergleich zu unserer Kindheit. Haben Sie das auch schon bemerkt? Und neulich erzählte der Nachbar, der Imker ist, dass er inzwischen viele Bienenvölker wegen der Pestizidbelastung verliert. Die steigenden Honigpreise bestätigen das. Und dann gibt es ja noch die Sache mit den Eisbären, die ihren Lebensraum verlieren … Der Verlust von Biodiversität hat viele Gesichter.

 

Doch – was hat das jetzt mit dem Finanzmarkt zu tun? Eine ganze Menge! Die „Wirtschaftsleistung“ der Natur beläuft sich in Zahlen gemessen auf rund 44 Milliarden US-Dollar pro Jahr (globales BIP), rechnen die ESG-Experten des britischen Vermögensverwalters Janus Henderson Investors vor. Der Verlust der biologischen Vielfalt ist also ein enormes finanzielles Risiko. So erwirtschaften allein die – von Biodiversität stark abhängigen – Branchen Bau, Landwirtschaft, Nahrungsmittel und Getränke rund acht Milliarden US-Dollar Bruttowertschöpfung. Eine mangels Biodiversität reduzierte Profitabilität von Unternehmen bringt jedoch Gefahren für finanzielle Verpflichtungen und höhere Kapitalbedarfe mit sich. Auf der anderen Seite wächst der Druck der Kunden auf die Vermögensverwalter, gegen den Verlust der biologischen Vielfalt vorzugehen. Eine Umfrage des niederländischen Asset Managers Robeco unter 300 Anlegern weltweit hat ergeben, dass 56% der Befragten den Schutz der Biodiversität in den nächsten zwei Jahren zu einem Kernbestandteil ihrer ESG-Strategiemachen würden. Das ist auch dringend notwendig, denn bislang wurden die Finanzierungsziele für Biodiversität von der Wirtschaft deutlich verfehlt.

 

In dieser Ausgabe der ESGZ möchten wir daher den Blick auf den Verlust der Biodiversität und die unterschiedlichen Auswirkungen im Finanzsektor werfen. Außerdem diskutieren wir mit CEWE-Vorstand Christina Sontheim-Leven über die Auswirkungen der Nachhaltigkeit auf die Arbeitswelt und Dr. Arno Probst präsentiert die bemerkenswerten Ergebnisse der aktuellen Aufsichtsrats-Panel-Befragung, die einen Schwerpunkt auf Nachhaltigkeitsaspekte gelegt hat.

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ESGZ Ausgabe 1/2023

Digitalisierung versus Nachhaltigkeit: Wie kann eine nachhaltige Digitalisierung gelingen?

ESGZ Ausgabe 1/2023 (Zeitschrift)

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Ausgabe: 1
Jahrgang: 2023
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Digitalisierung versus Nachhaltigkeit: Wie kann eine nachhaltige Digitalisierung gelingen?

 

Die Digitalisierung verändert nahezu jeden Aspekt unseres Lebens. Und für die Umwelt scheint das auf den ersten Blick gut zu sein: Weniger Autofahren durch Videokonferenzen und weniger Papier durch Speicherung in der Cloud. Doch die Crux mit der Digitalisierung: Die Menge an gesammelten und gespeicherten Daten steigt laut IWD (Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft) weltweit jedes Jahr um etwa 27%. Die Prognose geht von einem weltweiten Datenvolumen von 175 Zettabyte im Jahr 2025 aus – und einer Vervierfachung bis 2030. Zur Einordnung rechnet Polypoly vor: Ein Zettabyte entspricht einer Milliarde Terabyte. Ein 90-Minuten-Film in Standard-Qualität benötigt circa 500 Megabyte an Speicherplatz. Damit entspräche ein Zettabyte rund zwei Billionen Filmen – eine Zwei mit zwölf Nullen. Diese enorme Datenmenge stellt uns vor weitere Probleme: Energiebedarf für Rechenzentren und CO2-Emissionen.

 

Ist die voranschreitende Digitalisierung also ein ökologischer Fehler? Nein, denn die Digitalisierung ermöglicht an manchen Stellen erst nachhaltiges Handeln: sei es durch datengetriebene Effizienzsteigerungen oder digitale Innovationen, etwa für nachhaltige Stadtentwicklung, Kreislaufwirtschaft und die Energiewende. Bis 2026 sparen smarte Gebäude 275 Millionen Tonnen CO2 ein. Eine Million Tonnen Emissionen pro Jahr könnten nach Schätzungen von Google im Pkw-Verkehr eingespart werden, wenn Google Maps standardmäßig die effektivste Route zeigt. Und bis zu 10% Kraftstoff können durch den Einsatz von Smart-Farming-Lösungen wie intelligenten Landmaschinen, Feldrobotern oder Überwachungsdrohen eingespart werden. Der Einsatz von Herbiziden würde bis zu 61% verringert. Die Digitalisierung hat allerdings auch mit großen Hürden zu kämpfen.

 

Ein Problem ist beispielsweise, dass 32% aller Daten sog. ROT-Daten sind, also „redundante, obsolete und triviale“ Daten, die eigentlich nicht benötigt werden. Hinzu tritt ein Anteil von „Dark Data“ in Höhe von rund 54%. Das sind jede Daten, die komplett ungenutzt sind, aber dennoch gespeichert und vorgehalten werden. Dieser Anteil wächst immer schneller. Wie funktioniert vor diesem Hintergrund nachhaltige Digitalisierung? Dieser Frage widmen wir uns im Fokus dieser Ausgabe.

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ESGZ Ausgabe 6/2022

Kampf der Stakeholder

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Ausgabe: 6
Jahrgang: 2022
Erscheinungstermin: 2. November 2022
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Kampf der Stakeholder

In dieser Ausgabe stehen die Stakeholder im Mittelpunkt. Deren Ökosystem zentriert sich im Kern um den sog. Stakeholder Value-Ansatz. Er besagt, dass ein Unternehmen nur dann erfolgreich sein kann, wenn es Mehrwert schafft für seine Kunden, Mitarbeiter, Aktionäre, den Staat und die Gesellschaft. Und umgekehrt können diese Anspruchsgruppen nur gemeinsam – über ihr Unternehmen – Werte schaffen, welche keiner von ihnen nur auf sich allein gestellt erschaffen könnte.

 

Stellen Sie sich ein Unternehmen vor,

  • dessen Mitarbeiter unmotiviert sind und ihre Energie und Kreativität nicht mehr darauf verwenden, das Unternehmen voranzubringen;
  • das seine Reputation bei den Kunden verloren hat und das Produkte und Dienstleistungen anbietet, die immer weniger nachgefragt werden;
  • das keine Wertsteigerung für seine Aktionäre erwirtschaftet und damit für Investoren und Banken nicht mehr attraktiv ist.

 

Die Stakeholder-Theorie geht davon aus, dass man keine Anspruchsgruppe isoliert betrachten kann. Ihre Interessen müssten – für ein optimales Ergebnis – gleichgerichtet werden. Die Aufgabe des Managements bestünde darin, die Interessen seiner Stakeholder zu identifizieren und in Einklang zu bringen. Was aber würde geschehen, wenn die Interessen der Stakeholder gar nicht in Einklang gebracht werden könnten? Weil etwa Arbeitnehmer ein Interesse an sicheren Jobs und guter Bezahlung haben, was aber die Dividende für die Aktionäre senkt. Oder wenn die Gesellschaft nachhaltige Produkte verlangt, Kunden aber keine höheren Preise dafür bezahlen wollen?

 

Lassen sich jedoch die Interessen der Stakeholder nicht gleichrichten, wird jede Anspruchsgruppe eigennutzmaximierend versuchen, ihre eigenen Forderungen möglichst weitgehend durchzusetzen. Werden wir daher jetzt, da die Ressourcen einer jeden Unternehmung begrenzt sind, einen „Kampf der Stakeholder“ erleben?

 

Wir freuen uns, dieses Fokus-Thema auch mit unserem neuen Mitherausgeber Herrn Prof. Dr. Henning Zülch, Chairholder Chair of Accounting and Auditing und Vice Dean, HHL Leipzig Graduate School of Management, zu diskutieren und wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen dieser Ausgabe.

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ESGZ Ausgabe 5/2022

Sustainable Finance: Das sind die Auswirkungen auf die Unternehmensfinanzierung von KMU

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ISSN: 2748-1379
Ausgabe: 5
Jahrgang: 2022
Erscheinungstermin: 5. Oktober 2022
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Sustainable Finance: Das sind die Auswirkungen auf die Unternehmensfinanzierung von KMU

 

Die EU übt mit einer Vielzahl an neuen bzw. geänderten Vorschriften erheblichen Druck auf den Bankensektor aus, um die Wirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit zu bewegen. Die politisch leichter zu regulierendende – weil homogenere – Finanzindustrie soll auf diese Weise die heterogene Realwirtschaft de facto zur Nachhaltigkeit zwingen. Während auf Konzernebene bereits Finanzierungen von der Nachhaltigkeit bzw. einer Nachhaltigkeitsstrategie abhängig gemacht werden, klingt das für manchen Mittelständler noch realitätsfern. Zwar sind KMU oftmals nicht weniger nachhaltig als Großunternehmen, aber es mangelt meist an einer strukturierten Erfassung.

 

Kurzum: Je weniger nachhaltig ein Geschäftsmodell daher kommt, desto riskanter und unattraktiver ist die Kreditvergabe für die Bank. Der Mittelständler, der Nachhaltigkeitsaspekte nicht berücksichtigt, wird künftig auch keinen Zugang mehr zu angemessen bepreisten Finanzierungen bekommen.

 

„Nachhaltigkeit wird in den nächsten Jahren integraler Bestandteil der Kreditvergabe sein und zu spürbaren Veränderungen der Unternehmensfinanzierung führen“, prognostiziert der Bundesverband deutscher Banken. Die Richtung scheint also für alle Beteiligten klar vorgegeben. Finanzexpertin Sandra Anne-Marie Gaidies gibt in unserem Titelinterview aber auch zu bedenken: „Wenn die vereinbarten und beworbenen nachhaltigen KPIs im Unternehmen nicht tatsächlich gelebt werden, steht der Vorwurf des ‚Greenwashing‘ im Raum. Dieser Vorwurf ist schwer abzuschütteln und fällt letztlich auch auf die Finanzierungspartner zurück.“ Der Druck erhöht sich also weiterhin – auch für KMU.

 

Derweil franzt leider der Begriff der Nachhaltigkeit weiter aus. Welche Maßnahmen im Bereich Soziales und Governance wirklich als nachhaltig – und nicht als bloßer Aktionismus – angesehen werden können, wird zunehmend kritisch untersucht. Auch im Bereich Umwelt ist unklar, was alles von Unternehmen – jenseits einer CO2-Reduktion – verlangt werden soll. Denn eines ist klar: Jede Form der wirtschaftlichen Betätigung geht mit einer mehr oder weniger intensiven Umwelteinwirkung einher. Will man also keine grundlegende Deindustrialisierung, muss das Thema Sustainability auch seine Grenzen finden. Wohin die Reise für den deutschen Mittelstand geht und worauf KMU beim Thema ESG-Kredite unbedingt achten sollen, beleuchten wir in der vorliegenden Ausgabe.

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ESGZ Ausgabe 4/2022

Wie viel Diversity ist genug?

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Ausgabe: 4
Jahrgang: 2022
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Wie viel Diversity ist genug?

 

Seien wir mal ehrlich: Es gibt in der Wirtschaft Alt-Herren-Vereine, in denen fühlen sich selbst so manche Herren nicht mehr wohl. Dennoch bleiben sie bei ihren Traditionen – und damit unter sich. Dass damit zugleich auch Nachteile einhergehen können, wird um der Tradition willen nicht selten in Kauf genommen. Ein Grund, weshalb nationale und internationale Gesetzgeber meinen, eingreifen zu müssen. Sie schaffen Quotenregelungen, um mehr Diversität zu erzwingen.

 

Mehr Vielfalt in Unternehmen kann zu besseren Entscheidungen führen, sagen einige Studien. Andere Studien wiederum können nicht bestätigen, dass mehr Diversity zu größeren Erfolgen führt. Gegner der Quoten kritisieren die zunehmende Komplexität sowie eine erschwerte Personalfindung in den ohnehin schwierigen Zeiten des demografischen Wandels.

 

Die Studienlage ist also uneinheitlich – und dies zeigt zumindest, dass nicht einfach behauptet werden kann, diverse Teams seien per se „besser“ oder „erfolgreicher“. Wir finden, dass man durchaus auch kritische Fragen stellen darf: Wäre es vor diesem Hintergrund nicht sinnvoller, bei Besetzungen ausschließlich nach Perfomance und nicht nach Geschlecht oder anderen persönlichen Merkmalen zu entscheiden? Übrigens: Im öffentlichen Dienst, der jahrzehntelang bevorzugt Frauen eingestellt hat, werden jetzt wieder bevorzugt Männer eingestellt, um den inzwischen eingetretenen Frauenüberhang auszugleichen. Ist das nicht ein typisches Zeichen dafür, dass staatliche Regulierung Ungleichgewichte schafft – also Angebot und Nachfrage bessere Mechanismen wären? Und: wenn man einmal mit staatlichen Quoten anfängt, mit welchem Argument wird man dann von einer immer weitergehenden Regulierung wieder Abstand nehmen können?

 

Fakt ist: Im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens ist es essentiell, die besten Köpfe zu gewinnen – ganz gleich welchen Geschlechts oder Herkunft – und manche Tradition hinter sich zu lassen. Dieses Prinzip hat sich übrigens auch der Staat zu eigen gemacht: dort gilt das Prinzip der Bestenauslese: eingestellt und befördert wird nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung; ob das heute auch noch so ist, darüber lässt sich trefflich streiten.

 

Und da wir gerade von den besten Köpfen sprechen: Wir freuen uns, unseren Herausgeberkreis um Herrn Univ.-Prof. Dr. Joachim Hennrichs, Geschäftsführender Direktor, Institut für Nachhaltigkeit, Unternehmensrecht und Reporting, Universität zu Köln (INUR), zu erweitern. Im Interview spricht er über die Herausforderung der ESG-Transformation für KMU.

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ESGZ Ausgabe 3/2022

Pandemie, Krieg, Inflation: Werfen die Krisen ESG-Ziele zurück?

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Ausgabe: 3
Jahrgang: 2022
Erscheinungstermin: 6. Juli 2022
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Pandemie, Krieg, Inflation: Werfen die Krisen ESG-Ziele zurück?

 

Pandemie, Naturkatastrophen, Terroranschläge, Rezession, Krieg, Inflation – unter diesen widrigen Rahmenbedingungen müssen Unternehmen mit stark gestiegenen Unsicherheiten und Risiken leben und arbeiten. Nur wenige haben diese Entwicklungen vorhergesehen, noch weniger haben für möglich gehalten, wie geballt sie daherkommen, und nur eine Handvoll hat sich ausreichend darauf vorbereitet. Solche Resilienz ist in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend dem unternehmensstrategischen Dogma einer kostensensitiven Effizienz gewichen. Wobei der Modebegriff „Resilienz“ hier Anpassungsfähigkeit meint: Welchen Grad einer Störung toleriert ein System, bevor es seine Struktur anpasst – also Prozesse verändert, um überleben zu können und weiterhin seine Ziele zu erreichen?

 

Den Gegenpol zur Resilienz bildet die Anpassungsnotwendigkeit in Form der unternehmerischen Nachhaltigkeit. Damit ist die Fähigkeit von Unternehmen gemeint, ihre kurzfristigen (ökonomischen) Bedürfnisse zu befriedigen, ohne ihre Fähigkeit zu gefährden, auch zukünftige Anforderungen erfüllen zu können. Damit finanzielle Performance, Corporate Social Responsibility und Ökologie auf der Makroebene im Gleichgewicht sind, müssen die Ressourcen auf der Mikroebene im Unternehmen immer wieder neu verteilt und angepasst werden.

 

Auf der einen Seite haben wir es aktuell also mit einem Defizit an organisatorischer Anpassungsfähigkeit (Resilienz) zu tun und auf der anderen Seite mit der Notwendigkeit laufender Anpassungen durch Nachhaltigkeitsanforderungen. Die Nachhaltigkeitsanforderungen sind durch eine Vielzahl externer Schocks – Pandemie, Krieg, Inflation, die wir in diesem Heft ins Visier nehmen –, derzeit besonders herausfordernd. In dieser Zange nehmen die Handlungsoptionen der Unternehmen immer weiter ab. Dabei verdecken die laufenden zahlreichen Staatshilfen für Unternehmen, wie dramatisch die Auswirkungen schon jetzt in der Wirtschaft sind.

 

Auf den ersten Blick scheint sich nicht viel verändert zu haben – abgesehen von chronischem Personalmangel. Aber in den Bilanzen versteckt sich volkswirtschaftliches Sprengpotenzial: die Verschuldungsquote der Unternehmen ist in den letzten Jahren um über 60 % gestiegen. Eine gewaltige Hypothek für Post-Krisenzeiten…

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ESGZ Ausgabe 2/2022

Klagen für den Klimaschutz

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ISSN: 2748-1379
Ausgabe: 2
Jahrgang: 2022
Erscheinungstermin: 1. Juni 2022
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Klagen für den Klimaschutz

 

Haben Sie schon einmal jemanden verklagt? Wegen einem Kratzer am Kotflügel? Oder vielleicht sogar einen ganzen Automobilkonzern, weil er sein Verkaufsversprechen nicht eingelöst hat? Möglicherweise. Aber vermutlich haben Sie noch nie erwogen, einen Konzern zu verklagen, weil der für den Klimawandel mitverantwortlich ist. Für jenen Klimawandel, durch den Ihr Haus seit wenigen Jahren regelmäßig bei Starkregen überschwemmt wird. Zu abwegig? Keine Kausalität? Mitnichten.

 

So real wie der Klimawandel sind inzwischen Klimaklagen. Mit diesen befassen wir uns im Schwerpunkt der vorliegenden Ausgabe der ESGZ. Besonders spannend sind die so genannten horizontalen Klimaklagen: Private ziehen gegen Unternehmen vor Gericht – und betreten juristisches Neuland. Im Kern handelt es sichumUnterlassungsklagen. Die beklagtenUnternehmensollen dazu gezwungen werden, ihren CO2-Fußabdruck zu minimieren.

 

Die Kernfrage lautet: Stellt der CO2-Ausstoß, den das Unternehmen verursacht, eine Gefahrenquelle dar, die aufgrund einer entsprechenden Verkehrspflicht einzudämmen ist? Praktisch alle Tatbestandsvoraussetzungen der Anspruchsgrundlage aus § 1004BGB (analog) sind komplex und streitig. Das fängt schon bei der drohenden Rechtsgutsverletzung an. Esmuss ein absolutes subjektives Recht beeinträchtigt sein. In Frage käme der Eigentums- und Gesundheitsschutz. Die diesbezüglichen Gefahren des Klimawandels liegen aber in der Zukunft und sind bislang nicht hinreichend konkret individualisierbar.

 

Kaum nachzuweisen ist auch die Kausalität. Das Ökosystem Klima ist so komplex, dass es keine einfachen Wirkungszusammenhänge gibt. Natürlich spielt CO2für denTreibhausgaseffektunddamit für dieErderwärmungeineRolle.Aber zu welchem Anteil und inwiefern dieser Anteil menschengemacht ist, unterliegt hochkomplexen naturwissenschaftlichen und mathematischen Annahmen und Modellrechnungen. Es gibt zwar hohe Wahrscheinlichkeitsgrade, offen ist aber, inwiefern diese in einem Zivilprozess für die Darlegung der vollen richterlichen Überzeugung i.S.v. § 286 ZPOausreichen.

 

Klar ist: Nur durch eine drastische Reduzierung des CO2-Ausstoßes kann das 1,5 °C-Ziel des Pariser Klimaabkommens noch rechtzeitig erreicht werden. Klimaklagen werden daher häufiger die (inter-)nationalen Gerichte erreichen. Sind es jetzt also die Gerichte, die den Klimawandel in die Hand nehmen? Wir sind gespannt und wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen dieser Ausgabe.

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Produktionsform
PDF
Erscheinungsweise
6 Ausgaben im Jahr
Typ PDF

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