Anfang des Jahres 2020 ist nach langer Vorbereitung das ARUG II in Kraft getreten. Es setzt die 2. EU-Aktionärsrechte-Richtlinie in deutsches Recht um und bringt zahlreiche Neuerungen in rechtlich und unternehmenspolitisch zentralen Bereichen: Organvergütung, Related Party Transactions und Aktionärskommunikation. Außerdem schafft das ARUG II neue Transparenzvorschriften für institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater.
Parallel zu dieser Gesetzesnovelle wurde auch der DCGK grundlegend überarbeitet. Der neue Kodex hat nicht nur eine gänzlich neue Struktur. Er bringt auch ein beträchtliches Maß an inhaltlichen Neuheiten, vor allem bei den Kernthemen Overboarding, Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder und Vorstandsvergütung.
Die neuen Regeln sind von hoher Bedeutung für Aufsichtsräte und deren Mitglieder. In der aktuellen Sonderausgabe lesen Sie Beiträge aus erster Hand von einem praxiserfahrenen und multidisziplinär aufgestellten Autorenteam. Das Heft bietet Hilfestellung und ist zugleich Wegweiser durch wichtige ausgewählte Themen.
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ARUG II und DCGK – Corporate Governance im Fokus – Keynote
Dr. Joachim Faber
Executive Summary – Ein bunter Strauß: das ARUG II und der neue Kodex
Dr. Tim Johannsen-Roth, Staffan Illert, Dr. Klaus von der Linden
Das liebe Geld – Organvergütung nach ARUG II
Dr. Klaus von der Linden
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! – Related Party Transactions nach ARUG II
Dr. Daniel Meyer
Aktionärsidentifikation und -kommunikation – Know Your Shareholder, komplexe Verwahrketten und die Rolle der Intermediäre
Dr. Hendrik Schäfer
Dem Eigentum verpflichtet – Stewardship-Anforderungen an institutionelle Investoren, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater nach ARUG II
Hendrik Schmidt
„Sie dürfen da nicht sitzen!“ – Regeln zum „Overboarding“ im neuen DCGK
Dr. Tim Johannsen-Roth
Die neue Unabhängigkeit – Änderungen im Zuge der Novellierung des DCGK
Staffan Illert
Vorstandsvergütung nach dem neuen DCGK
Dr. Arne Kießling