Alle Neuregelungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) im Überblick
Mit Wirkung zum 01.01.2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Um die betriebliche Altersversorgung für Unternehmen und Arbeitnehmer attraktiver zu gestalten und so für eine größere Verbreitung zu sorgen, hat der Gesetzgeber die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessert und das Sozialpartnermodell (sog. „Nahles-Rente“) eingeführt.
Erfahren Sie im aktuellen Dossier von DER BETRIEB, welche weitreichenden arbeitsrechtlichen und steuerlichen Änderungen in Kürze auf Sie zu kommen. In Aufsätzen, Kommentar und einer Standpunkte-Runde werden die neuen Spielräume rechtsgebietsübergreifende betrachtet. Über 30 ausführliche Bespiele zeigen die denkbaren steuerrechtlichen Konstellationen.
Sichern Sie sich einen umfassenden und anschaulichen Überblick über die beschlossenen Änderungen der betrieblichen Altersversorgung ab 2018.
Gastkommentar
Ein gutes Gesetz für die betriebliche Altersversorgung
Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard), Bonn
Standpunkte
Betriebsrentenstärkungsgesetz
Eine richtungsweisende Chance für die betriebliche Altersversorgung
RA Dr. Marco Arteaga, Frankfurt/M.
Die Einführung der reinen Beitragszusage wird viele Kräfte freisetzen. Endlich eine reelle Chance für die tatsächliche Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung.
Betriebsrentenstärkungsgesetz
Betriebsrentenstärkungsgesetz: Beginn einer neuen Ära?
RiArbG a.D. Dr. Volker Matthießen, Offenbach/M.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz öffnet für Unternehmen die Möglichkeit, Betriebsrentenzusagen vorwiegend über die Anlage von Aktienkapital zu finanzieren, wenn dies aufgrund des Tarifvertrags geschieht. No risk, no pension?
Aufsätze
Einkommensteuer
Steuerliche Neuregelungen bei der betrieblichen Altersversorgung durch das sog. Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 01.01.2018
Jürgen Plenker, Düsseldorf
In dem Beitrag werden die ab 01.01.2018 geltenden steuerlichen Neuregelungen des sog. Betriebsrentenstärkungsgesetzes anhand von zahlreichen Beispielsfällen erläutert. Schwerpunkte sind die Erhöhung des steuerfreien Volumens für Beiträge an Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sowie der erstmalig eingeführte Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung bei Geringverdienern.
Betriebliche Altersversorgung
Arbeitsrechtliche Neuregelungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 2018
RA/FAArbR Dr. Thomas Thees / RAin/FAinArbR Nadine Ceruti, beide Frankfurt/M.
Ziel des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) ist es, die betriebliche Altersversorgung für Unternehmen und für Arbeitnehmer attraktiver zu machen und zusätzliche Anreize zu bieten, diese Form der Altersversorgung insb. in kleineren Unternehmen und auch bei Geringverdienern zu einer breiteren Anwendung zu führen. Hierfür beschreitet der Gesetzgeber, flankiert von sozial-, steuer- und versicherungsaufsichtsrechtlichen Änderungen, mit der Zulassung der reinen Beitragszusage und dem Optionsmodell neue Wege und modifiziert zudem die betriebsrentenrechtlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung.
Kompakt
Betriebsrentenstärkungsgesetz: Arbeitsrechtliche Änderungen
RA/FAArbR Jörn Kuhn, Frankfurt/M. / RA Alexander Heider