Der Sonderpreis gilt für Mitglieder von Aufsichtsräten, Verwaltungsräten, Beiräten und vergleichbaren Gremien im ersten Jahr ihrer ersten Amtszeit. Bei Anmeldung ist ein Nachweis erforderlich.
Sie sichern zu, dass es sich bei dem angegebenen Mandat um Ihr erstes Überwachungsmandat in einem solchen Gremium handelt und Sie erst seit maximal einem Jahr (Datum der Anmeldung) in dieser Funktion tätig sind. Ihre Angaben werden seitens der Fachmedien Otto Schmidt geprüft. Sollte sich bei dieser Prüfung herausstellen, dass Sie die Voraussetzungen zur Nutzung des Sonderpreises nicht erfüllen, wird der Normalpreis berechnet.