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Das Update 2019 der Checkliste zu den potenziell EU-rechtswidrigen Normen der direkten Steuern in Deutschland erscheint wie in den Vorjahren in komprimierter Form. Der Fokus liegt auf anhängigen Verfahren, Rspr. und Literaturstimmen aus den Jahren 2008–2018. Im Vergleich zum Vorjahr stechen insbes. folgende Regelungen ins Auge:
EStG: §§ 3a, 6b, 50d Abs. 3
InvStG: §§ 11 Abs. 1
KStG: §§ 8c Abs. 1a, 32 Abs. 1 Nr. 2 und 5
GrEStG: § 6a
GewStG: §§ 7b, 9 Nr. 7
AStG: §§ 1, 6 Abs. 1
Diese Befunde stellen den Gesetzgeber vor große Herausforderungen und bieten der Steuerberatungspraxis Chancen. Die vorliegende Checkliste soll beiden mehr Klarheit und Transparenz liefern.
Beilage zu DER BETRIEB Heft Nr. 5 vom 01. Februar 2019.
Mehr Informationen zu DER BETRIEB erfahren Sie unter: www.der-betrieb.de
Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und Vorstandsvorsitzender des Zentrums für Business and Law sowie Gründungsgesellschafter der TaxAcademy.
Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II der Universität Mannheim sowie Research Associate am Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim.