Nachdem die virtuelle Hauptversammlung dauerhaft gesetzlich verankert wurde, müssen betroffene Gesellschaften prüfen, in welcher Ausprägung die virtuelle Hauptversammlung im Rahmen der eingeräumten Gestaltungsmöglichkeiten opportun und einer Präsenzversammlung vorzuziehen ist. Die Versammlungsleiter, typischerweise die Aufsichtsratsvorsitzenden, werden im neuen virtuellen Format wieder mehr ad hoc gefordert sein.
In der Corporate Governance werden Compliance und Risikovermeidung überbetont. Wertsteigerung gerät in den Hintergrund. Die Verfasser untermauern dies mit finanzwirtschaftlichen und bibliometrischen Methoden und stellen einen Zusammenhang zwischen risikoaversem Investitionsverhalten, unterdurchschnittlicher Wertsteigerung und dem Einfluss einer fehlgeleiteten Anwendung der Kapitalkostenmethodik her. Moderne Aufsichtsräte sollten sich gleichgewichtig mit Entscheidungen beschäftigen, die Wachstum und Unternehmenswertsteigerung zum Ziel haben. Bei zu wenigen kapitalwertpositiven Investitionsentscheidungen droht sonst eine unbefriedigende Entwicklung des Unternehmenswerts.
Jedes Unternehmen sollte an einer nachhaltigen Strategieagenda arbeiten. Die drei Bereiche Environment, Social und Governance (ESG) haben maßgeblichen Einfluss auf Unternehmensrendite und langfristige Entwicklung. Die hierfür erforderlichen Investitionsentscheidungen können risikobehaftet sein und das Finanzergebnis kurzfristig belasten. Wie eine sinnvolle und tragbare Verankerung von ESG-Zielen in der Managementvergütung aussehen kann und welche Rolle der Aufsichtsrat dabei spielt, wird in diesem Beitrag beleuchtet.
In der Rubrik „Aktuelle Fachbeiträge“ werten wir themenrelevante Beiträge aus anderen Fachzeitschriften oder Festschriften exklusiv für die Leser von „Der Aufsichtsrat“ aus.