|
|
Sie suchen eine bestimmte Ausgabe von DER BETRIEB oder wollen Ihr Archiv vervollständigen? Dann bestellen Sie die Einzelausgaben durch Auswahl des Erscheinungsjahrs und der Ausgabennummer.
Chatbots wie ChatGPT kommen auch im Personalwesen verstärkt zum Einsatz und erlauben die Auslagerung von Routineaufgaben auf eine KI. Dabei sind allerdings diverse individual- und betriebsverfassungsrechtliche Aspekte zu beachten.
Immer mehr Unternehmen arbeiten im Bereich Human Resources und im operativen Geschäft mit Künstlicher Intelligenz (KI). Für Arbeitgeber gibt es im Individualarbeitsrecht und im Betriebsverfassungsrecht zahlreiche Stolperfallen, die es bei der Einführung und Anwendung von KI zu vermeiden gilt. Der Beitrag zeigt praxistaugliche Lösungen auf, wie eine rechtssichere Umsetzung gelingen kann.
Gute Mitarbeiter zu finden, ist nicht einfach. Das gilt insb. in der aktuellen Zeit. In vielen Branchen herrscht ein Mangel an geeignetem Fachpersonal. Arbeitgeber holen sich deshalb nicht selten für die Suche professionelle Unterstützung von Personalvermittlungen – und bezahlen Vermittlungsgebühren im Erfolgsfall. Doch was, wenn der vermittelte Arbeitnehmer bereits nach kurzer Zeit wieder kündigt?
Das BSG hat im Sommer 2023 in drei Grundsatzentscheidungen die Diskussion um die Sozialversicherungspflicht von alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführern einer Ein-Personen-Kapitalgesellschaft neu aufleben lassen. Damit steht nun endgültig fest, dass allein durch die Gründung einer Kapitalgesellschaft eine abhängige Beschäftigung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers nicht vermieden werden kann. Stattdessen soll bei Vertragskonstellationen in Dreiecksverhältnissen nach der im Sozialversicherungsrecht geltenden Eingliederungstheorie schon die tatsächliche Erbringung einer Tätigkeit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Gesellschafter-Geschäftsführer und dem Auftraggeber begründen können.
Am 22.03.2024 wurde der Referentenentwurf eines Umsetzungsgesetzes zur CSRD verabschiedet. Der Beitrag zeigt Inhalte auf und würdigt ausgewählte Aspekte kritisch.
Nach langen Diskussionen wurde am 22.03.2024 der Referentenentwurf eines Umsetzungsgesetzes zur Corporate Sustainability Reporting Directive (im Folgenden: RefE CSRD-UmsG) verabschiedet. Die Umsetzung der CSRD beinhaltet die erstmalige Einführung eines Nachhaltigkeitsberichts inklusive inhaltlicher Pflichtprüfung sowie einer separaten Berichterstattung über immaterielle Ressourcen. Diese Themen stehen im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrags. Neben einer Darstellung der zentralen Inhalte des RefE erfolgt eine kritische Würdigung zur fehlenden Integration des gesamten ESG-Reportings im Lagebericht, zur fehlenden gesetzlichen Nachhaltigkeitsexpertise des Aufsichtsrats bzw. Prüfungsausschusses und zur fehlenden Pflichtprüfung des Nachhaltigkeitsberichts durch den bestellten Abschlussprüfer.
Nach einem BVerfG-Beschluss zur Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen Schwesterpersonengesellschaften ist eine Neuregelung erforderlich. Erste Überlegungen.
Das Schreiben zur Lohnbehandlung nach DBA weicht von der Sichtweise anderer Länder ab.
§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG verstößt nach dem Beschluss des BVerfG vom 28.11.2023 – 2 BvL 8/13 (DB 2024 S. 154) insoweit gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften ausgeschlossen ist. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung haben indes solche Übertragungen lt. Beschluss in entsprechender Anwendung von § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zum Buchwert zu erfolgen – und zwar rückwirkend für Übertragungen nach dem 31.12.2000, also für Übertragungen von vor über 23 (!) Jahren. Der Beitrag setzt sich mit den Auswirkungen der Entscheidung des BVerfG auf Übertragungen zwischen (beteiligungsidentischen) Schwesterpersonengesellschaften auseinander und stellt Überlegungen zur möglichen Ausgestaltung einer gesetzlichen Neuregelung an.
Das aktualisierte BMF-Schreiben zur Behandlung des Arbeitslohns nach DBA definiert den Blick der Finanzverwaltung auf grenzüberschreitende Fälle. Für zeitraumbezogene Vergütungen ordnet es eine neue Sichtweise an, die viele andere Länder nicht teilen. Einer EY-Studie zufolge könnte es verstärkt zu Doppelbesteuerungen führen.
Nachdem das Wachstumschancengesetz erst im März 2024 verabschiedet wurde, liegt nun gleich schon der (inoffizielle) RefE für ein Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) mit immerhin 240 Seiten Umfang vor. Der Entwurf datiert vom 27.03.2024. Dabei enthält das diesjährige Jahressteuergesetz nach Aussage des BMF eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen, die überwiegend technischen Charakter haben und zu Steuermehreinnahmen führen.
Überblick über die Rechtsprechung zur Zuständigkeit der Geschäftsleitungsorgane für die Einleitung eines StaRUG-Verfahrens und den Stand der Diskussion in der Literatur.
Bei der Restrukturierung von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stehen regelmäßig die Interessen der Eigenkapitalgeber und der Fremdkapitalgeber im Widerstreit. Auch innerhalb des Gesellschafterkreises besteht oftmals keine Einigkeit darüber, wie die Krise zu bewältigen ist. Mit dem StaRUG hat der Gesetzgeber in Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie ein neues Werkzeug zur Krisenbewältigung geschaffen. Da das StaRUG Eingriffe in die Rechte der Anteilseigner (§§ 2 Abs. 4, 7 Abs. 4 StaRUG) auch gegen deren Willen (§§ 26 Abs. 1, 27 Abs. 2 StaRUG) ermöglicht, stellt sich die Frage, ob und wie die Anteilseigner vor Einleitung eines Restrukturierungsverfahrens nach dem StaRUG einzubinden sind. Im Fokus steht dabei die Frage, ob für die Anzeige des Restrukturierungsvorhabens (§ 31 StaRUG) ein zustimmender Gesellschafterbeschluss erforderlich ist. Im Folgenden werden die hierzu bislang bekannt gewordenen Gerichtsentscheidungen vorgestellt und in das kontroverse Meinungsspektrum im Schrifttum eingeordnet.
Sind bei einer GmbH & Co. KG sowohl die Komplementär-GmbH im Verhältnis zur KG als auch der Geschäftsführer der GmbH im Verhältnis zur Komplementär-GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, führt dies nicht zu einer Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB des Geschäftsführers im Verhältnis zur KG. Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH kann sich grds. auch nicht selbst im Namen der KG von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Produktionsform |
Softcover
|
Format |
A4
|
Erscheinungsweise |
wöchentlich
|
DER BETRIEB digitalSteuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft – Die clevere Verbindung aus vier Fachgebieten
Die Fachzeitschrift DER BETRIEB steht seit Jahrezehnten für qualitativ hochwertige Inhalte und außerordentliche Aktualität in den Bereichen Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft. Als Leitmedium liefert ...
|
ab
31,03 €
pro Monat
netto 29,00 €
|
DER BETRIEB AboZeitschrift für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht
|
ab
0,00 €
netto 0,00 €
|
ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im UnternehmenDie ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert mit aktuellen Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren sowie der Berichterstattung über Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen wichtiges Know-how ...
|
ab
11,24 €
pro Monat
netto 10,50 €
|
ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im UnternehmenÜbersichtlich. Praxisnah. Rechtssicher.
|
ab
0,00 €
netto 0,00 €
|
DER BETRIEB EinbanddeckenBringen Sie Ihre DER BETRIEB Hefte halbjährlich in Buchform
So steht DER BETRIEB stets ordentlich und griffbereit zur Verfügung. Einbanddecken in blauem Leinen mit Goldprägung. Nutzen ...
|
29,80 €
netto 27,85 €
|
|
Rechnung | Lastschrift