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Fachmedien Otto Schmidt KG

ZAU Zeitschrift & Digital (Bundle)

Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen

Artikelnummer: A24040210360
Medium: Zeitschrift + Datenbank
ISSN: 27509702
Verlag: Fachmedien Otto Schmidt KG
Erscheinungsweise: monatlich

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Die ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert mit aktuellen und meinungsstarken Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren sowie der Berichterstattung über Gesetzesvorhaben und Rechtsprechung wichtiges Know-how für die arbeitsrechtliche Praxis. Der Praxisbezug und -nutzen steht dabei stetig im Vordergrund. In den sechs Rubriken (Magazin, Im Fokus, Arbeitsrecht im Unternehmen, Arbeitsrecht Kompakt, Fachbeiträge und Rechtsprechung Kompakt) erfahren Sie alles über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen und Trends – von der schnellen und übersichtlichen Information bis hin zu fundiert recherchierten Fachaufsätzen.


Weitere Informationen


ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen Gratis-Paket: 2 Hefte + Zugang zur Owlit-Onlinebibliothek 

Testen Sie die ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen zwei Monate lang kostenlos und ohne Risiko im Gratis-Paket. Sie erhalten 2 Zeitschriften-Ausgaben sowie Zugang zur Owlit-Onlinebibliothek – jeweils für 3 Nutzer. Der Zugriff wird nach Ihrer Bestellung sofort freigeschaltet.

 

Die ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert mit aktuellen Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren sowie der Berichterstattung über Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen wichtiges Know-how speziell für die arbeitsrechtliche Praxis. Der Praxisbezug und -nutzen steht dabei stetig im Vordergrund. Profitieren Sie von der Arbeit einer erfahrenen und innovativen Redaktion, die aus der Informationsflut sorgfältig auswählt, worauf es ankommt.

 

In den sechs Rubriken erfahren Sie alles über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen und Trends:

  • Mit dem Magazin vorne sind Sie kompakt und aktuell auf dem Laufenden und erfahren was im kommenden Monat ansteht.
  • In der Rubrik Im Fokus widmen wir uns einem aktuellen Fokus-Thema und beleuchten unterschiedliche Aspekte aus unterschiedlichen Blickwinkeln.
  • In Arbeitsrecht im Unternehmen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) das Wichtigste aus der arbeitsrechtlichen Community und aktuelle Brennpunkte dort beleuchten.
  • Arbeitsrecht Kompakt hat das Ziel, Sie zu den unterschiedlichsten Themen – wie z.B. Mitarbeiterdatenschutz, Vergütung oder New Work – aus dem Arbeitsrecht kompakt und übersichtlich zu informieren.
  • In Fachbeiträge erhalten Sie fundiert recherchierte und zitierbare Fachaufsätze in der gewohnten Qualität.
  • Rechtsprechung Kompakt informiert Sie jeweils auf einer Seite über die wichtigsten Entscheidungen des Monats in Kommentarform und immer mit Praxishinweisen.

 

Die Themen

Die ZAU Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert Ihnen das entscheidende Know-how zu den Themen:

  • Arbeitsverträge und Vertragsgestaltung
  • Arbeitszeit und Urlaubsrecht
  • Kündigungsrecht und betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Vergütungsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht und Betriebsratsarbeit
  • Fremdpersonaleinsatz und neue Arbeitsformen
  • Tarifvertragsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Betriebliche Altersversorgung

 

Die ZAU richtet sich an Arbeitsrechtler in Unternehmen und deren Berater. Das reicht von der Personalabteilung über Betriebsräte bis hin zu jedweden Personalverantwortlichen. Weitere Informationen und täglich aktuelle News erhalten Sie auf der Webseite www.zau-zeitschrift.de.


Produkteigenschaften


  • Artikelnummer: A24040210360
  • Medium: Zeitschrift + Datenbank
  • Verlag: Fachmedien Otto Schmidt KG
  • Erscheinungsweise: monatlich
  • Sprache(n): Deutsch

Zugriffsinformation


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DER BETRIEB Arbeitsrecht (bis März 2022)

DER BETRIEB Arbeitsrecht (bis März 2022)

DER BETRIEB Arbeitsrecht bietet Ihnen das gesamte notwendige Know-how – vom schnellen Kompakt-Beitrag bis zum zitierfähigen Experten-Aufsatz – immer verbunden mit den relevanten Gesetzestexten und Entscheidungen. Damit haben Sie alles Wichtige im Zugriff: die bewährten arbeitsrechtlichen Inhalte aus DER BETRIEB und die moderne Owlit-Datenbank mit einem riesigen Datenbestand.

ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen

ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen

Die ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert mit aktuellen und meinungsstarken Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren sowie der Berichterstattung über Gesetzesvorhaben und Rechtsprechung wichtiges Know-how für die arbeitsrechtliche Praxis. Der Praxisbezug und -nutzen steht dabei stetig im Vordergrund. In den sechs Rubriken (Magazin, Im Fokus, Arbeitsrecht im Unternehmen, Arbeitsrecht Kompakt, Fachbeiträge und Rechtsprechung Kompakt) erfahren Sie alles über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen und Trends – von der schnellen und übersichtlichen Information bis hin zu fundiert recherchierten Fachaufsätzen

people&work (bis Dezember 2023)

people&work (bis Dezember 2023)

people&work richtet sich an Business Leader, die ihr Unternehmen zukunftsfähig gestalten wollen, für die Arbeit mehr als ein Produktionsfaktor ist. An HR-Allrounder, denen es um die Nützlichkeit fürs Business geht, an Chief People Officer, die beim Firmenerfolg mitwirken. Experten, die für die Profit und People nur zusammen gelingen!

ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen - ZAU vom 21.10.2024, Heft 10
Editorial - ZAU1467617
Tag der offenen Tür
Anna Viola Bücker
Liebe Leserinnen und Leser, es ist wieder soweit: Kaum ist der Herbst da, geht es los. Ein Tag der offenen Tür jagt den anderen – Schule, Kindergarten, usw. Überall darf/soll/muss man einmal reinschnuppern. Wie sieht es allerdings im beruflichen Umfeld aus? Auch dort gibt es bei vielen Unternehmen – gerade im öffentlichen Sektor – einen „Tag der offenen Tür“. Aber was tun, wenn es diesen nicht gibt oder man tiefergehende Einblicke wünscht bzw. gar dringend benötigt? Diese Frage stellt sich manche Gewerkschaft, die ihre Rechte in Bezug auf ein ...
Magazin: Standpunkt - ZAU1467621
(Z)Ausblick – Das sollten Sie wissen
Silvio Fricke
Zukünftige Entwicklungen im Arbeitsrecht
Umsetzungserfordernisse frühzeitig planen: Dabei hilft die Kenntnis anstehender Rechtsprechung und Gesetzgebung gerade im Arbeitsrecht. Heute schauen wir auf die mögliche Europarechtswidrigkeit des Konzernprivilegs in der Arbeitnehmerüberlassung, die Abwicklung des BEG IV und eine sich einfach nicht öffnen wollende Schublade mit der Aufschrift „Entgelttransparenz“.
Magazin: Kurzbeitrag - ZAU1467624
Was zahlt der Arbeitgeber bei Spezialschulungen des Betriebsrats?
Zusammenfassung des Aufsatzes „Im einstweiligen Rechtsschutz verfolgte Spezialschulungsansprüche des Betriebsrats“ von Schwipper auf S. 614
Ansprüche auf Spezialschulungen verfolgt der Betriebsrat – unter Verweis auf eine drohende Rechtsschutzvereitelung – oft per Eilverfahren. Und mit zweifelhaften Erfolgsaussichten.
Magazin: Kurzbeitrag - ZAU1467627
Aktuelle Entscheidungen aus dem Kollektivarbeitsrecht
Zusammenfassung des Aufsatzes „Rechtsprechungsübersicht zum Kollektivarbeitsrecht“ von Schiefer auf S. 619
Von Arbeitsbekleidung bis Stichtagsregelung: Zwischen April und September 2024 haben die Arbeitsgerichte zahlreiche praxisrelevante Fragen entschieden. Ein Überblick.
Magazin: Kurzbeitrag - ZAU1467630
Mehrdimensionale Matrixstrukturen und Betriebszugehörigkeit
Zusammenfassung des Aufsatzes „Betriebszugehörigkeit von Matrixmanagern“ von Wisskirchen/Münnich auf S. 625
Die Rechtsprechung zur Betriebszugehörigkeit von Matrixmanagern ist voller Widersprüche und stellt die Praxis zunehmend vor Probleme. Dabei gäbe es Alternativen.
Im Fokus: Standpunkt - ZAU1467633
Dauerbrenner Gewerkschaftsrechte
RA/FAArbR Thorsten Lammers / RA/FAArbR Stephan Nakszynski
Welchen Freiraum Arbeitgeber Gewerkschaften in ihren Betrieben einräumen müssen
Gewerkschaften sind der natürliche Gegenspieler für Arbeitgeber. Obschon ihr Bestand und ihre Tätigkeit durch die Verfassung geschützt sind, besteht keine umfassende gesetzliche Regelung zu den Rechten von Gewerkschaften im Betrieb. Dieser Beitrag verschafft eine erste Orientierung und soll Sensibilität für neue Problemfelder durch die Digitalisierung schaffen.
Im Fokus: Standpunkt - ZAU1467637
Fragerecht des Arbeitgebers: Gewerkschaftszugehörigkeit
RAin/FAinArbR Nina Oldehaver
Notwendige Voraussetzung im tarifpluralen Betrieb?
In tarifpluralen Betrieben müssen Arbeitgeber mehrere Tarifverträge nebeneinander anwenden. Oft sehen sie sich dann mit der praktischen Problematik konfrontiert, dass sie die entsprechenden Gewerkschaftsmitgliedschaften ihrer Mitarbeitenden nicht kennen. Doch dürfen sie einfach danach fragen?
Im Fokus: Standpunkt - ZAU1467640
Konkurrierende Gewerkschaften im Betrieb
RAin/FAinArbR Dr. Angela Emmert / RA Daniel Hennig
Konkurrierende Gewerkschaften, Tarifkollisionen, Streikmaßnahmen mehrerer Gewerkschaften – leistet das Tarifeinheitsgesetz Abhilfe?
Arbeitgeber können an Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften gebunden sein. Eine solche sog. Tarifkollision stellt Arbeitgeber regelmäßig vor erhebliche Herausforderungen. Das 2015 in Kraft getretene Tarifeinheitsgesetz leistet nur bedingt Abhilfe. Dieser Beitrag soll einen Überblick geben, worauf zu achten ist, wenn im Betrieb bzw. im Unternehmen verschiedene Tarifwerke gelten.
Im Fokus: Standpunkt - ZAU1467644
Aktuelle Entwicklungen zur Mitarbeiterbeteiligung in der SE – der EuGH hat gesprochen
RA/FAArbR Paul Schreiner
Die Mitarbeiterbeteiligung in der Vorrats-SE ist seit Langem ein beliebtes Feld der Auseinandersetzung in der juristischen Fachliteratur. Hinsichtlich der speziellen Situation der Verwendung einer Vorrats-SE als Komplementärin einer KG sind in jüngerer Vergangenheit nunmehr Entscheidungen ergangen, die diese Streitigkeiten für die Praxis weitestgehend klären.
Im Fokus: Standpunkt - ZAU1467647
Neuer Gesetzentwurf: Digitales Zugangsrecht der Gewerkschaften zum Betrieb?
RAin/FAinArbR Dr. Anja Dachner / RAin Jessica Tempfli
Bereits seit Längerem fordern Gewerkschaften ein digitales Zugangsrecht zum Betrieb – insbesondere auch in Form einer Pflicht der Arbeitgeber, sämtliche betrieblichen E-Mail-Adressen der Arbeitnehmer an die Gewerkschaften herauszugeben. Arbeitgeberseitig und auch von der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung wurde dies bisher aufgrund datenschutzrechtlicher Erwägungen und einer fehlenden gesetzlichen Grundlage abgelehnt. Die gesetzliche Grundlage soll nun geschaffen werden.
Arbeitsrecht im Unternehmen: Gastkommentar - ZAU1467651
Gewerkschaften im Betrieb – eine gute Idee?
RA Alexander R. Zumkeller
Der Umgang mit Gewerkschaften im Betrieb verlangt Professionalität, keine Gesetze
Hinweise für eine Sozialpartnerschaft – zugleich ein Plädoyer gegen gesetzliche Regelungen!
Arbeitsrecht im Unternehmen: Aufsatz - ZAU1467654
Unfreiwillig gläsern – oder wenn ein Staatstrojaner auf die Berufswelt trifft
Ass. jur. Paul H. Malberg
Der Detektiv und Jurist Paul H. Malberg erzählt, wie sein Unternehmen die mächtige Spionagesoftware Pegasus auf dem Handy eines ehemaligen Bankmanagers entdeckte, welche Herausforderungen sein Team dabei meistern musste und warum der Fall weitreichende Konsequenzen haben könnte.
Arbeitsrecht im Unternehmen: Aufsatz - ZAU1467657
Cyberschutz für Anwälte
Bernd Sahr
Cyberangriffe nehmen zu, und Anwaltskanzleien sind aufgrund der sensiblen Daten, mit denen sie arbeiten, besonders gefährdet. Wir haben mit Herrn Sahr, Fachberater für Cyber-Risiken (TüV) und Beauftragter für Firmenversicherungen der Württembergische Versicherung AG, gesprochen, um zu erfahren, warum Cyberschutz für Anwälte so wichtig ist und wie eine Cyber-Versicherung helfen kann, die spezifischen Risiken abzusichern.
People & Work: Standpunkt - ZAU1467660
BetrVG: Zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs!?
RA Dr. Marcus Bauckmann
Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit als Konfliktmanagementaufgabe
Ein nicht unbekannter deutscher Unternehmer ist in manchen Videos im Internet zu hören, wie er vom „blöden Betriebsrat“ spricht. Und auch der ein oder andere Betriebsrat schimpft gerne mal über „seinen“ Arbeitgeber. Doch wo genau liegen eigentlich die Konfliktpunkte, woher kommen sie und wie geht man damit um?
People & Work: Standpunkt - ZAU1467663
Live-Applaus auf digitalen Bühnen
Nora Feist
Der Weg zu echter Wertschätzung in mitarbeitergeführten Unternehmen
Nur wer gesehen wird, kann Anerkennung erfahren – sowohl intern als auch extern. Wie Storytelling dabei hilft, zeigt Nora Feist am Beispiel des IT-Dienstleisters Arineo.
People & Work: Standpunkt - ZAU1467666
Gesetzliche Regelungen zur Vergütung von Betriebsräten: Was Personaler jetzt tun müssen
Ass. jur. Georg Pepping
Vergütungsvereinbarungen mit Betriebsräten können erhebliche und für Personalverantwortliche auch persönliche Compliance-Risiken begründen. Mit Wirkung zum 25.07.2024 hat der Gesetzgeber nicht nur Klarstellungen und Konkretisierungen vorgenommen, sondern Personalverantwortlichen Handlungsspielräume eingeräumt, von denen diese zur Gewährleistung einer rechtskonformen Betriebsratsvergütung dringend Gebrauch machen sollten.
People & Work: Standpunkt - ZAU1467669
Bundestag verabschiedet BEG IV – Bürokratieentlastung und Digitalisierungsschub für die Praxis?
RA/FAArbR Dr. Thomas Köllmann
Wirklich „Innovatives“ ist nicht dabei, allerdings überfällige Anpassungen
Der Bundestag hat am 26.09.2024 das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verabschiedet. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich in seiner Sitzung am 18.10.2024 mit dem Gesetz befassen. Im Anschluss kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Da die wesentlichen Teile des Gesetzespakets zu Beginn des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft treten, werden die Neuregelungen voraussichtlich ab dem 01.01.2025 gelten.
Fachbeiträge: Aufsatz - ZAU1467672
Im einstweiligen Rechtsschutz verfolgte Spezialschulungsansprüche des Betriebsrats
RA/FAArbR Dr. Markus Schwipper
In der Praxis streiten Arbeitgeber und Betriebsrat häufig über die Erforderlichkeit von Spezialschulungen für Betriebsratsmitglieder. Ansprüche werden dabei nicht selten im einstweiligen Rechtsschutz geltend gemacht. Die Covid-19-Pandemie hat durch den zunehmenden Einsatz virtueller Kommunikationstechnik die Arbeitslandschaft grundlegend verändert. Auch die Betriebsparteien diskutieren vor diesem Hintergrund nicht mehr allein über die Frage der Erforderlichkeit der Schulungsinhalte, sondern darüber, inwiefern der Betriebsrat in bestimmten Fällen auf kostengünstigere Online-Schulungen verwiese...
Fachbeiträge: Aufsatz - ZAU1467674
Rechtsprechungsübersicht zum Kollektivarbeitsrecht
RA/FAArbR Prof. Dr. Bernd Schiefer
– Unter Berücksichtigung besonders praxisrelevanter Entscheidungen im Zeitraum April bis September 2024 –
Im Anschluss an die Rechtsprechungsübersicht zum Kollektivarbeitsrecht (DB 2024 S. 1613) wird im Folgenden ein Überblick über weitere kollektivrechtliche Entscheidungen gegeben, die aus Sicht des Verfassers für die Praxis von besonderer Bedeutung sind.
Fachbeiträge: Aufsatz - ZAU1467676
Betriebszugehörigkeit von Matrixmanagern
RAin/FAinArbR Dr. Gerlind Wisskirchen / RA Benjamin Münnich
– Zugleich Anmerkung zu LAG Hessen vom 22.01.2024 – 16 TaBV 98/23 –
Die moderne Arbeitswelt mit konzernweiten Matrixstrukturen erschwert die Bewertung der betriebsverfassungsrechtlichen Zugehörigkeit von Arbeitnehmern. Die aktuelle Rspr. des BAG weicht die Grenzen der Betriebszugehörigkeit weiter auf und führt bei Übertragung in anderen Regelungskontexten zu zweifelhaften Folgewirkungen und Wertungswidersprüchen, die der Beitrag aufzeigt.
Rechtsprechung Kompakt: Kompakt - ZAU1467678
Auch im Eilfall kein Tätigwerden der Einigungsstelle ohne formell rechtskräftigen Einsetzungsbeschluss
RA/FAArbR Felix Arnold / Juliane Waldheim
In Verfahren vor der Einigungsstelle ist oft Eile geboten, besonders dann, wenn es um kurzfristige Personalangelegenheiten im Zusammenhang mit Dienst- und Schichtplänen geht. Derlei Konstellationen könnten den designierten Einigungsstellenvorsitzenden und die Beteiligten dazu anhalten, die Sitzung der Einigungsstelle noch vor der Zustellung des gerichtlichen Einsetzungsbeschlusses und dem Ablauf der Beschwerdefrist anzuberaumen und über die Angelegenheit zu entscheiden – so nicht, entschied das LAG Köln. Die Beteiligten haben die formelle Rechtskraft der Einsetzung abzuwarten. Geschieht dies ...
Rechtsprechung Kompakt: Kompakt - ZAU1467680
Wahlanfechtung bei verspätetem Zugang des Wahlausschreibens an nicht im Betrieb anwesende Mitarbeiter
RAin/FAinArbR Julia Certa
Nach § 3 Abs. 4 Satz 4 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung − WO) i.d.F. vom 08.10.2021 muss der Wahlvorstand das Wahlausschreiben unmittelbar nach Erlass den Personen zugänglich machen, von denen ihm bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden (§ 24 Abs. 2 WO). Verschickt er das Wahlausschreiben an diesen Personenkreis erst mit den Briefwahlunterlagen nach Ablauf der Fristen für Einsprüche gegen die Wählerliste und Einreichung von Wahlvorschlägen, liegt darin grds. ein zur Wahlanfechtung bere...
Rechtsprechung Kompakt: Kompakt - ZAU1467682
Keine Weiterbeschäftigung für Wahlinitiatoren
RA/FAArbR Tobias Grambow
Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde § 15 Abs. 3b ins KSchG eingefügt. Damit sollten Arbeitnehmer, die Vorbereitungshandlungen für die Errichtung eines Betriebsrats vornehmen, vor Kündigungen geschützt werden. Das LAG Köln hatte nun darüber zu entscheiden, inwieweit hieraus ein Weiterbeschäftigungsanspruch hergeleitet werden kann.
Rechtsprechung Kompakt: Kompakt - ZAU1467684
Anfechtung einer Betriebsratswahl – kein einheitlicher Betrieb mehrerer Niederlassungen und widersprüchliches Verhalten des Wahlvorstands
RA/FAArbR Dirk H. Laskawy / RAin/FAinArbR Peggy Lomb
Eine Betriebsratswahl für mehrere Niederlassungen eines Arbeitgebers gemeinsam ist nur zulässig, wenn für diese Niederlassungen ein einheitlicher Leitungsapparat besteht und es sich um einen einheitlichen Betrieb handelt. Die Betriebsratswahl kann auch deshalb unwirksam sein, weil der Wahlvorstand sich hinsichtlich der Einordnung und Berücksichtigung von Mitarbeitern im Wahlvorgang widersprüchlich verhält.