Fachmedien Otto Schmidt KG

ZAU digital

Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen

Medium: Datenbank
Verlag: Fachmedien Otto Schmidt KG

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Die ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert mit aktuellen Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren sowie der Berichterstattung über Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen wichtiges Know-how speziell für die arbeitsrechtliche Praxis. Der Praxisbezug und -nutzen steht dabei stetig im Vordergrund. Profitieren Sie von der Arbeit einer erfahrenen und innovativen Redaktion, die aus der Informationsflut sorgfältig auswählt, worauf es ankommt.

In den sechs Rubriken erfahren Sie alles über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen und Trends:

  • Mit dem Magazin vorne sind Sie kompakt und aktuell auf dem Laufenden und erfahren was im kommenden Monat ansteht.
  • In der Rubrik Im Fokus widmen wir uns einem aktuellen Fokus-Thema und beleuchten unterschiedliche Aspekte aus unterschiedlichen Blickwinkeln.
  • In Arbeitsrecht im Unternehmen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) das Wichtigste aus der arbeitsrechtlichen Community und aktuelle Brennpunkte dort beleuchten.
  • Arbeitsrecht Kompakt hat das Ziel, Sie zu den unterschiedlichsten Themen – wie z.B. Mitarbeiterdatenschutz, Vergütung oder New Work – aus dem Arbeitsrecht kompakt und übersichtlich zu informieren.
  • In Fachbeiträge erhalten Sie fundiert recherchierte und zitierbare Fachaufsätze in der gewohnten Qualität.
  • Rechtsprechung Kompakt informiert Sie jeweils auf einer Seite über die wichtigsten Entscheidungen des Monats in Kommentarform und immer mit Praxishinweisen.

Die Themen

Die ZAU Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert Ihnen das entscheidende Know-how zu den Themen:

  • Arbeitsverträge und Vertragsgestaltung
  • Arbeitszeit und Urlaubsrecht
  • Kündigungsrecht und betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Vergütungsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht und Betriebsratsarbeit
  • Fremdpersonaleinsatz und neue Arbeitsformen
  • Tarifvertragsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Betriebliche Altersversorgung

Die ZAU richtet sich an Arbeitsrechtler in Unternehmen und deren Berater. Das reicht von der Personalabteilung über Betriebsräte bis hin zu jedweden Personalverantwortlichen.

Ergänzt wird das Modul durch den in der Datenbank enthaltenen umfangreichen Primärcontent (Rechtsprechung und Vorschriften). Die Inhalte sind ohne weitere Kosten im Modulumfang enthalten. Einen Überblick über die enthaltene Rechtsprechung und Vorschriften finden Sie hier.

Der Zugriff auf die Owlit-Bibliothek ist nach der Bestellung sofort freigeschaltet.

 

Die ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen ist Teil der umfangreichen Owlit-Bibliothek.


Produkteigenschaften


  • Artikelnummer: A24040210345
  • Medium: Datenbank
  • Verlag: Fachmedien Otto Schmidt KG
  • Sprache(n): Deutsch

Zugriffsinformation


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ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen - ZAU vom 24.06.2024, Heft 06
Editorial - ZAU1463360
Geld oder Leben?!
Anna Viola Bücker
Liebe Leserinnen und Leser, jeder kennt ihn, den Spruch des Gangsters in alten Kriminalfilmen, der dem Helden eine geladene Pistole vorhält: „Geld oder Leben?!“ Im Film ist die Entscheidung schnell getroffen – es wird sich in der Regel für das Leben entschieden. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel und führen dann zum spannenden Mordfall. Aber wofür entscheiden wir uns eigentlich in unserem täglichen Arbeitsleben? Was ist uns wichtiger – das Geld oder doch das Leben? Die Trendwende ist hier überall und offen sichtbar: weg vom absoluten Str...
Magazin: Standpunkt - ZAU1463364
(Z)Ausblick –Das sollten Sie wissen
Silvio Fricke
Zukünftige Entwicklungen im Arbeitsrecht
Umsetzungserfordernisse frühzeitig planen: Dabei hilft die Kenntnis anstehender Rechtsprechung gerade im Arbeitsrecht. Anfang Juli geht es vor dem BAG in Erfurt u.a. um Schadensersatz im Zusammenhang mit einer Zielvereinbarung zur variablen Vergütung und dem Mitverschuldensanteil des Arbeitnehmers bei Nichtzustandekommen einer Zielvereinbarung.
Magazin: Kurzbeitrag - ZAU1463367
Equal Pay: Transparenz bei Gehaltsfindung immer wichtiger
Zusammenfassung des Aufsatzes „Equal Pay – Ende der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit?“ von Baierl / Hörtz auf S. 388
Besitzstände in Unternehmen bedeuten in Zeiten der Entgelttransparenz und des Grundsatzes von gleichem Lohn für gleiche Arbeit ein nicht zu unterschätzendes Risiko.
Magazin: Kurzbeitrag - ZAU1463370
Die Rechtspraxis des EuGH unter dem Aspekt der Tarifautonomie
Zusammenfassung des Aufsatzes „Die Berücksichtigung von Urlaub bei der Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen“ von Weber auf S. 391
Mehrarbeitszuschläge sind Zuschläge für mehr Arbeit? Der EuGH sieht das anders und bezieht auch Urlaubszeiten in die Berechnung ein. Die Folgen für die Praxis sind enorm.
Magazin: Kurzbeitrag - ZAU1463373
Anrechnungsmöglichkeiten bei Annahmeverzugsvergütung
Zusammenfassung des Aufsatzes „Anderweitiger Erwerb bei Annahmeverzugslohn: Auskunft und böswilliges Unterlassen“ von Hey/Bischoff auf S. 396
Die Zeiten, in denen gekündigte Arbeitnehmer jahrelang prozessieren und entsprechend horrende Summen an Annahmeverzugslohn kassieren konnten, sind vorbei.
Magazin: Kurzbeitrag - ZAU1463376
Tarifliche Inflationsausgleichsprämie für Zeitarbeitnehmer
Zusammenfassung des Aufsatzes „Gewährung einer tariflichen Inflationsausgleichsprämie in der Zeitarbeitsbranche“ von Bissels auf S. 400
Strukturen der tariflichen Bestimmungen über die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie für Leiharbeitnehmer und die praktischen Probleme bei deren Anwendung.
Im Fokus: Standpunkt - ZAU1463379
Fit für die EU-Entgelttransparenzrichtlinie?
RA/FAArbR Dr. Till Heimann / RAin/FAinArbR Anabel Weinzierl
Überblick und Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970/EU) zielt darauf ab, die Entgeltdifferenz zwischen Frauen und Männern zu verringern. Arbeitgeber müssen ihre Vergütungssysteme evaluieren, anpassen und geschlechtsneutral gestalten sowie umfassende Dokumentations- und Berichtspflichten erfüllen. Insbesondere bei kollektiv geregelten Vergütungsordnungen ist keine Zeit zu verlieren.
Im Fokus: Standpunkt - ZAU1463383
Sind nachhaltige Dienstreisen auf Grundlage des Arbeitszeitgesetzes überhaupt möglich?
RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels / RAin Dr. Stefanie Klein-Jahns
Umweltfreundliches Reisen mit der Bahn ist häufig deutlich zeitaufwendiger als Reisen mit dem Flugzeug oder dem Pkw. Sind Arbeitnehmer dienstlich unterwegs, müssen Arbeitgeber Arbeitstage und Reisezeiten in Einklang mit dem ArbZG bringen. Wie dies gelingen kann, zeigt der nachfolgende Beitrag.
Im Fokus: Standpunkt - ZAU1463387
Schließung des Gender-Pay-Gap durch die neue Entgelttransparenzrichtlinie?
RA Daniel Hennig / RAin Stephanie Witt / Ref. iur. Henry Lambertz
Mit der Entgelttransparenzrichtlinie hat der europäische Gesetzgeber nun einen weiteren Aufschlag unternommen, um das sog. Gender-Pay-Gap zu schließen. Die Richtlinie schafft dabei erheblichen Handlungsbedarf, auf den sich Arbeitgeber frühzeitig vorbereiten sollten.
Im Fokus: Standpunkt - ZAU1463392
Muss ein Arbeitnehmer in der Freizeit erreichbar sein?
RA/FAArbR Dr. Artur Kühnel / RAin/FAinArbR Susanne A. Becker
Müssen Arbeitnehmer Weisungen des Arbeitgebers auch während ihrer Freizeit zur Kenntnis nehmen? Und wenn ja: unter welchen Voraussetzungen?
Die ständige Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit und die Entgrenzung von Arbeit und Freizeit nehmen durch mobile Kommunikationsmittel stetig zu. Die Aufgabe eines verantwortungsvollen Arbeitgebers wird daher darin bestehen, eine gute Organisations- und Kommunikationsstruktur zum Schutz der Arbeitnehmer und zur Einhaltung bestehender Schutzgesetze zu entwickeln. Die Rechtsprechung des BAG bestätigt im Kern diese Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Im Fokus: Standpunkt - ZAU1463396
Gleichbehandlung in der Vergütung
RAin/FAinArbR Annabel Lehnen / RAin/FAinArbR Hannah-Maria Merkle
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz rückt immer stärker in den Fokus der Rechtsprechung im Vergütungskontext. Dies nicht zuletzt auch aufgrund des Entgelttransparenzgesetzes vom 30.06.2017. Doch wie können Arbeitgeber den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz berücksichtigen und gleichzeitig Vergütungserhöhungen und Vergütungsmodelle differenziert gestalten?
Im Fokus: Standpunkt - ZAU1463400
Veränderung der Arbeitszeit von freigestellten Betriebsratsmitgliedern
RA/FAArbR Thomas Niklas
Nicht nur die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern, sondern gerade auch die Arbeitszeit von freigestellten Betriebsratsmitgliedern wirft immer wieder Probleme auf. Dies gilt insb. dann, wenn diese Teilzeit begehren, bereits in Teilzeit arbeiten oder ihre Arbeitszeit aufstocken möchten. Der nachfolgende Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten Fragestellungen und gibt Hinweise für die Praxis.
Arbeitsrecht im Unternehmen: Gastkommentar - ZAU1463403
Vergütung und Entgelttransparenz
RA Alexander R. Zumkeller
Was ist machbar?
Anregungen für eine umsetzbare Gesetzgebung
Arbeitsrecht im Unternehmen: Aufsatz - ZAU1463406
Neuregelungen der EBR-Richtlinie: Der aktuelle Stand und was in der Unternehmenspraxis tatsächlich zu erwarten ist
RA/FAArbR Dr. Frank Kohls
Nachdem die EU-Kommission am 24.01.2024 einen Kompromissvorschlag für eine Reform der EBR-Richtlinie vorgelegt hat, hat am 06.05.2024 die ETUC (European Trade Union Confederation) ein gemeinsames Statement vorgelegt, mit dem noch einmal die EU-Kommission aufgefordert wird, signifikante Änderungen der bestehenden Regelungen der EBR-Richtlinie durchzuführen, die teilweise noch über die Vorschläge des Radtke-Reports hinausgehen.
People & Work: Aufsatz - ZAU1463409
Entgeltabrechnung – viel mehr als „nur“ rechnen
Sebastian Schneiders
Früher „Lohnbuchhaltung“ genannt, ist die Entgeltabrechnung heute eine meist hoch technisierte, digitalisierte und vielfach auch internationale Abteilung im Bereich der Personalabteilung. Sebastian Schneiders gibt einen spannenden Überblick, was die fortschreitende Digitalisierung und insbesondere auch die Entwicklung künstlicher Intelligenz für die tägliche Arbeit bedeuten.
People & Work: Interview - ZAU1463412
Zuhören will gelernt sein
Nora Feist
Wie Storytelling zu erfolgreichen Bewerbungsgesprächen führt
CEO und HR-Verantwortliche Nora Feist zeigt auf, wie gute Gespräche mit Bewerbenden und Mitarbeitenden ihre Geschichten herauskitzeln und wie dies zu erfolgreichen Bewerbungsgesprächen führt.
People & Work: Interview - ZAU1463415
Wertschätzung und der (Gegen-)Wert der Arbeitsleistung: Eine ganzheitliche Betrachtung
Clara Crombach
Gehalt alleine macht Mitarbeitende nicht glücklich – weshalb Wertschätzung immer ganzheitlich betrachtet werden sollte.
In unserer dynamischen Arbeitswelt, in der Arbeitnehmende zunehmend die Wahl zwischen zahlreichen Arbeitgebern haben, gewinnt das Thema der Wertschätzung eine immer wichtigere Bedeutung. Führungskräfte stehen vor der Herausforderung, ihre Mitarbeitenden nicht nur materiell, sondern auch emotional wertzuschätzen, um diese zu motivieren und Engagement, Loyalität und Leistung langfristig zu fördern. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Facetten der Wertschätzung und zeigt auf, welche materiellen und immateriellen Anerkennungen einen Wert für Mitarbeitende haben können.
People & Work: Interview - ZAU1463418
Strategien, um junge Talente für Führungsrollen zu begeistern
Marie Kanellopulos
Viele junge Menschen lehnen Karrieren ab. Das bedeutet, dass Schlüsselpositionen zukünftig noch schwerer zu besetzen sind. Unternehmen sollten deshalb handeln, um die Millennials und die Generation Z für Leadership zu interessieren und parallel ihre Führungskultur an neue Bedürfnisse anzupassen.
People & Work: Gastkommentar - ZAU1463421
Entgelttransparenz am Arbeitsmarkt und im Betrieb: Folgen und Strategien zum Umgang
Prof. Dr. Daniela S. Eisele-Wijnbergen / RA/FAArbR Alexander Hausner
Der Beitrag zeigt auf, welche Konsequenzen sich für die betriebliche Praxis aus Entwicklungen, insb. von Recht und Rspr. zur Geschlechtergerechtigkeit, mit Blick auf Entgelt ergeben. Zudem werden Ansätze zum nachhaltig erfolgreichen Umgang mit einer höheren Transparenz der Entgelte für Betriebe angesprochen.
Fachbeiträge: Aufsatz - ZAU1463425
Equal Pay – Ende der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit?
Oliver Baierl / RA/FAArbR Dr. Martin Hörtz
Mit Blick auf die Umsetzung der EU Pay Transparency Directive gilt es, die bestehenden Prozesse zur Gehaltsfindung auf den Prüfstand zu stellen. Darüber hinaus ist der Gesetzgeber gefragt, im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht zu klären, wie bei der Equal-Pay-Betrachtung mit abgeschafften (bzw. modifizierten) Vergütungsbestandteilen umzugehen ist. Wenn Unternehmen weiterhin Spielräume zu individuellen Gehaltsfestsetzungen nutzen wollen, ist aber auch unabhängig davon eine belastbare Dokumentation gefragt.
Fachbeiträge: Aufsatz - ZAU1463427
Die Berücksichtigung von Urlaub bei der Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen
Stud. jur. Laurenz Weber
Mehrarbeitszuschläge gehören zum Standardrepertoire von Tarifverträgen. Der EuGH verpflichtet Tarifparteien, Urlaubszeiten bei der Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen einzubeziehen. Dabei offenbart er ein Verständnis von der Tarifautonomie im europäischen Grundrechtsgefüge, das einer kritischen Würdigung bedarf.
Fachbeiträge: Aufsatz - ZAU1463431
Anderweitiger Erwerb bei Annahmeverzugslohn: Auskunft und böswilliges Unterlassen
RA/FAArbR Thomas Hey / RAin/FAinArbR Dr. Karina Bischoff
– Die neue Rspr. zu Fragen der Anrechnungsmöglichkeiten bei Annahmeverzugsvergütung gem. § 615 Satz 2 BGB und § 11Nr. 2 KSchG –
Das BAG und das LAG Berlin-Brandenburg verhelfen dem Arbeitgeber zu einem Auskunftsanspruch und erleichtern den Beweis der in praktischer Hinsicht wichtigen Anrechnungsmöglichkeiten gem. § 615 Satz 2 BGB und § 11 Nr. 2 KSchG insb. hinsichtlich des böswilligen Unterlassens von anderweitigem Erwerb.
Fachbeiträge: Aufsatz - ZAU1463433
Gewährung einer tariflichen Inflationsausgleichsprämie in der Zeitarbeitsbranche
RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels
– Wesentliche Regelungen und praktische Fragen –
Die sog. Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nr. 11c EStG ermöglicht es Arbeitgebern, Arbeitnehmern im Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 zum Zweck der Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu 3.000 € als steuer- und abgabenfreie Sonderleistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu zahlen. Eine taugliche Rechtsgrundlage für die Gewährung der Inflationsausgleichsprämie kann ein Tarifvertrag sein. Von dieser Regelungsmöglichkeit ist inzwischen in zahlreichen Branchen Gebrauch gemacht worden. Dies gilt auch für die Zeitarbeit. Nachfolgend werden die Strukturen de...
Rechtsprechung Kompakt: Kompakt - DB1462060
BGH: Wirksamkeit von Bad-Leaver-Klauseln in Arbeitsverträgen mit variabler Vergütung
RA/FAArbR Dr. Till Heimann / RA Norbert Stabenow
Der BGH hatte in einer bislang wenig beachteten Entscheidung darüber zu entscheiden, ob variable Vergütungsbestandteile in LTI-Programmen von der InstitutsVergV unterliegenden Banken als Vermögenswert beim Endvermögen nach § 1375 BGB im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen sind. Hierbei hat sich der XII. Senat in erfreulicher Klarheit auch zu der (umstrittenen und höchst praxisrelevanten) Rechtsfrage geäußert, ob sog. Bad-Leaver-Klauseln in Arbeitsverträgen zulässig sind.
Rechtsprechung Kompakt: Kompakt - DB1460640
Teilzeitverlangen während der Elternzeit
RAin/FAinArbR Dr. Jessica Blattner
Entgegenstehende betriebliche Gründe gem. § 1 Abs. 5 KSchG analog?
Möchte ein Arbeitnehmer während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, so muss er dies beim Arbeitgeber beantragen. Der Arbeitgeber kann den Antrag u.a. nur dann ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Das Vorliegen dringender betrieblicher Gründe, die einem solchen Teilzeitverlangen entgegenstehen, wird nicht auf der Grundlage einer Namensliste zu einem Interessenausgleich vermutet. § 1 Abs. 5 KSchG findet keine analoge Anwendung.
Rechtsprechung Kompakt: Kompakt - DB1460281
Das BAG setzt Konkretisierung der Grundlagen der Anrechnung anderweitigen Verdienstes nach § 11 KSchG fort
RA/FAArbR Dr. Maximilian Schmidt
Kaum eine gerichtliche Auseinandersetzung zum Annahmeverzugslohn verläuft noch ohne Diskussionen um tatsächlich erzielten und/oder böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerb. Hierzu trägt das BAG in den vergangenen Jahren mit einer die Arbeitnehmer stärker in die Pflicht nehmenden Rspr. maßgeblich bei. Eine weitere Entscheidung des BAG zur Darlegungs- und Beweislast (möglicherweise) tatsächlich anderweitig erzielten Erwerbs und der Konkretisierung der „Böswilligkeit“ setzt diese Entwicklung nun fort.