Verkauf durch Fachmedien Otto-Schmidt

Fachmedien Otto Schmidt KG

ZURe Ausgabe 01-02/2024 (PDF)

Medium: eBook
ISBN:
Verlag: Fachmedien Otto Schmidt KG
Erscheinungstermin: 14.02.2024

sofort verfügbar

Grüne Gesetze, Schwarze Zahlen:Die Herausforderungen der Unternehmensjuristen in der Ära der Nachhaltigkeit



Wenn wir ehrlich sind, denken die meisten von uns beim Begriff „Nachhaltigkeit“ an Recycling, Bio-Obst, umweltfreundliche Verpackungen und das obligatorische Fahrrad zur Arbeit. Doch für Unternehmensjuristen hat sich der rechtliche Horizont drastisch erweitert – und zwar nicht nur, weil der Blick auf die Gesetzeslandschaft nun so weit ist wie die Aussicht vom Mount Everest in die Landschaft. Sämtliche Anforderungen an Unternehmen werden im Hinblick auf das Thema Nachhaltigkeit immer größer, und das hat nicht nur Auswirkungen auf die Berichterstattung, sondern auch auf die Arbeit der Rechtsabteilungen.

Der grüne Wandel ist in vollem Gange – er ist ein Anspruch der Gesellschaft, der Kunden und nicht zuletzt eine Forderung des deutschen und europäischen Gesetzgebers. Und so wird die Wanderung durch die Paragrafen-Berge zum schweißtreibenden Unterfangen, doch der Weg zum nachhaltigen Unternehmen ist unumgänglich. Und auf diesem Weg lauern zahlreiche Risiken: Greenwashing, Reputationsverlust, Sanktionen. Eigentlich liegt es auf der Hand, dass die Rechtsabteilungen hier eine Schlüsselrolle einnehmen. Die EY-Studie in diesem Heft offenbart jedoch, dass nur 22%der Unternehmen ihre Rechtsabteilungen mit dem Überwachen der ESG-Regelungen betrauen. Das ist, als würde man bei einer Nachtwanderung die Taschenlampe zuhause lassen!

Die Risiken, die die Nachhaltigkeitstransformation mit sich bringt, sind real und bedürfen einer sorgfältigen juristischen Begleitung. Hier sind die Unternehmensjuristen gefragt – als Hüter der nachhaltigen Unternehmenswerte. Der Balanceakt zwischen ökologischer Verantwortung und juristischem Dschungel samt den damit einhergehenden rechtlichen Hürden mag anspruchsvoll sein, aber er ist unabdingbar und kann nur mit dem vollen Engagement der Rechtsabteilung gelingen.


Produkteigenschaften


  • Medium: eBook
  • Verlag: Fachmedien Otto Schmidt KG
  • Erscheinungstermin: 14.02.2024
  • Sprache(n): Deutsch
  • Ausgabetyp: PDF
Editorial
Im Fokus
Im Fokus: LkSG, CSRD und CSDDD: Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung in der Lieferkette
Viola C. Didier

LkSG, CSRD, CSDDD: Mit jedem neuen Nachhaltigkeitsgesetz kommen auf Unternehmen und damit auch die Rechtsabteilung neue Vorschriften zu, die es zu beachten gilt – denn sonst drohen im Falle von Verstößen Sanktionen und zivilrechtliche Haftung.

ZURE vom 14.2.2024, Heft 01-02, Seite 18 - 19, ZURE1457891
Die Kontrolle der Umsetzung des LkSG – eine Bestandsaufnahme
Dr. Thomas Uhlig / Thomas Lohwasser / Dr. Christine Heeg-Weimann

Seit gut einem Jahr sind Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland verpflichtet, die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) einzuhalten. Wie stellt sich die Umsetzung mit Hilfe des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Aufsichtsbehörde und deren bisherige Kontrolle dar?

ZURE vom 14.2.2024, Heft 01-02, Seite 20 - 25, ZURE1457893
CSRD für KMU
Lydia Neuhuber

Vielen ist das Akronym CSRD, die Abkürzung für die Corporate Sustainability Reporting Directive, mittlerweile bekannt. Doch welche konkreten Anforderungen verbergen sich dahinter? Welche Maßnahmen müssen konkret ergriffen werden? Gibt es insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen bereits heute Best Practices? Gemeinsam wollen wir aufzeigen, wieso die Vorbereitung der Prozess- und Transparenzpflichten der CSRD für kleine und mittelständische Unternehmen bereits heute relevant ist – trotz Berichterstattungspflicht erst ab 2026.

ZURE vom 14.2.2024, Heft 01-02, Seite 26 - 30, ZURE1457895
Sorgfaltspflichtenprüfung und Gestaltung der Haftung in der Lieferkette
Dr. Burkard Göpfert / Dr. Till Heimann

ESG is here to stay – und Rechtsabteilungen in Unternehmen müssen sich kluge Strategien überlegen, um mit den zahlreichen und stetig wachsenden gesetzlichen Anforderungen Schritt zu halten. Um sich bei dem erforderlichen Aufwand zur Gewährleistung von Compliance nicht zu übernehmen, liegt die Standardisierung von Prozessen auf der Hand – etwa bei der Durchführung erforderlicher Überprüfungen sowie der Vertragsgestaltung entlang der Lieferkette. Der Beitrag zeigt mögliche Ansätze.

ZURE vom 14.2.2024, Heft 01-02, Seite 32 - 36, ZURE1457899
„Rechtsabteilungen werden LkSG-Themen in den nächsten Jahren viel Zeit widmen müssen“
Dr. Cäcilie Lüneborg / Viola C. Didier

Vor einem Jahr ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten, die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD könnte ab 2026 gelten und einige Erweiterungen im Vergleich zum deutschen LkSG im Gepäck haben. Was es bei dem Thema Lieferketten zu beachten gilt und Tipps zu möglichen Stolperfallen für die Rechtsabteilung gibt Dr. Cäcilie Lüneborg.

ZURE vom 14.2.2024, Heft 01-02, Seite 37 - 38, ZURE1457901
ESG und Nachhaltigkeitskriterien: Die Rechtsabteilung als Schlüsselfunktion
Sebastian Wurzberger / Richard J. Albert

Die rasante Entwicklung des regulatorischen Umfelds für Nachhaltigkeit, die damit einhergehende Transformation von „Soft Law“ in „Hard Law“ und die damit einhergehenden immensen Greenwashing-, Reputations- sowie Sanktionsrisiken erfordern neben einer neuen Art der multidisziplinären Zusammenarbeit insbesondere auch ein stärkeres Engagement der Rechtsabteilungen in Unternehmen.

ZURE vom 14.2.2024, Heft 01-02, Seite 40 - 43, ZURE1457904
Karriere & Wellbeing
Realer Blickkontakt in digitalen Meetings
Markus Vollmer

Immer mehr Veranstaltungen des täglichen Lebens finden online statt. Dazu zählen auch Videocalls im privaten und beruflichen Kontext. Wie sieht es aber mit Vertrauen in der digitalen Welt aus? Welche Auswirkungen hat Augenkontakt im Gespräch und entsteht er auch in digitalen Meetings? Und wie nutzen Führungskräfte diesen Kommunikationsweg für den Bewerbungsprozess?

ZURE vom 14.2.2024, Heft 01-02, Seite 51 - 53, ZURE1457913
Jobbild: Human Rights Manager*in
Norman Klerner

Das Jobbild des bzw. der Human Rights Manager*in (HRM) ist ein vergleichsweise neues. Längst zeigt aber eine steigende Zahl von Presseartikeln zu Menschenrechtsverletzungen, dass der gesellschaftliche Druck auf Unternehmen zunimmt, Menschenrechte zu achten und zu schützen. Befeuert wird dies weltweit durch eine zunehmende gesetzliche Regulierung und gestiegene Erwartungen der Kapitalmärkte (Stichwort ESG-Ratings), die auch und gerade auf die Lieferketten von Unternehmen abzielen.

ZURE vom 14.2.2024, Heft 01-02, Seite 54 - 56, ZURE1457915
Zeiträuber Social Media?
Dr. Anja Schäfer

Zeit ist eine unserer knappsten Ressourcen. Folglich sollten die Stunden, die Unternehmensjurist*innen beruflich oder auch persönlich in LinkedIn (oder andere Social-Media-Plattformen) investieren, gut genutzt sein. Dies wird jedoch nur gelingen, wenn möglichst alle Aktivitäten auf strategisches Personal Branding und Networking ausgerichtet sind. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie Sie als Jurist*in das meiste aus Ihren LinkedIn-Aktivitäten herausholen und als Expert*in sichtbar werden.

ZURE vom 14.2.2024, Heft 01-02, Seite 57 - 59, ZURE1457917
Legal Counsel
Rechtsabteilungen nutzen kein Smartphone, nicht wahr?
Dr. Alexander Steinbrecher

Vor 17 Jahren kam das erste iPhone auf den Markt. Es revolutionierte mit seiner Technologie das Mobiltelefon. Umfragen zeigen, dass wir lieber auf Süßigkeiten, Alkohol und das Auto als auf unser Smartphone verzichten. Aber warum verzichten immer noch so viele Rechtsabteilungen – im übertragenen Sinne – auf ihr „Smartphone“? Der nachfolgende Beitrag beleuchtet, wie Rechtsabteilungen sich modern, effizient und digital aufstellen können.

ZURE vom 14.2.2024, Heft 01-02, Seite 4 - 8, ZURE1457882
Aktuelle Rechtsprechung rund um den Syndikus
Martin W. Huff

An dieser Stelle berichtet Rechtsanwalt Martin W. Huff über aktuelle Gerichtsentscheidungen, die sich mit der Zulassung, aber auch mit der Tätigkeit und dem Befreiungsrecht des Syndikusrechtsanwalts befassen.

ZURE vom 14.2.2024, Heft 01-02, Seite 9 - 11, ZURE1457884
Syndika mit Leidenschaft für die Kraft der Musik
Christine Maisch-Bischof

Als Unternehmensjuristin sind Paragrafen und eng gefasste Gesetzesvorgaben ihr tägliches Brot, doch privat liebt sie es eher bunt und auch mal laut: Alev Topal ist Head of Legal der Mehr-BB Entertainment GmbH. Und in ihrer Freizeit tanzt sie Salsa, spielt Schlagzeug und legt als DJane auf.

ZURE vom 14.2.2024, Heft 01-02, Seite 12 - 13, ZURE1457886
Künstliche Intelligenz in der Juristenausbildung: Ein Weckruf für mehr Zukunft
Dr. Daniel Halft

Unser Kolumnist hat die mangelnde Integration von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz in der Juristenausbildung kürzlich selbst erfahren müssen. Er betont die Notwendigkeit, die Juristenausbildung anzupassen, um Berufsanfänger auf die neuen Entwicklungen in der Arbeitswelt vorzubereiten. Für die Praxis plädiert er für eine Kultur des lebenslangen Lernens.

ZURE vom 14.2.2024, Heft 01-02, Seite 14 - 16, ZURE1457888
Recht & Wirtschaft
Rechtsprechung kompakt
Spannungsverhältnis zwischen datenschutzrechtlichem Auskunftsanspruch und Geheimhaltungsinteresse bei Internal Investigations
RA/FAArbR/Solicitor (England/Wales) Tobias Neufeld / Ass. iur. Laurin Kappei

Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO umfasst auch solche Daten, die der Arbeitgeber über den Arbeitnehmer im Rahmen von Internal Investigations verarbeitet. Im vorliegenden Fall hat das LAG entschieden, dass für die Weigerung der Herausgabe das bloße Behaupten eines Geheimhaltungsinteresses des Arbeitgebers nicht ausreicht.

ZURE vom 14.2.2024, Heft 01-02, Seite 60, ZURE1457921
Die Stufenklage als Mittel bei Entgeltbenachteiligungen
RA/FAArbR Dr. Martin Nebeling / RA Dr. Abdelkader Rbib

Bleiben Arbeitnehmer über die Höhe einer Benachteiligung bei Arbeitsentgelten in Unkenntnis, besteht die prozessuale Möglichkeit, den Arbeitgeber zunächst zur Auskunft über die Höhe der Entgeltbenachteiligung zu zwingen.

ZURE vom 14.2.2024, Heft 01-02, Seite 61, ZURE1457923
Keine Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses durch Urlaubserteilung
RA Dr. Johannes Oehlschläger

Wird einem Arbeitnehmer für die Zeit nach dem Ablauf seines befristeten Arbeitsverhältnisses Urlaub gewährt, ist der Tatbestand des § 15 Abs. 5 TzBfG in der bis zum 31.07.2022 geltenden Fassung (seit dem 01.08.2022: § 15 Abs. 6 TzBfG) nicht erfüllt.

ZURE vom 14.2.2024, Heft 01-02, Seite 62, ZURE1457925
Datendiebstahl kann Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO begründen
RA/FA Alexander Tribess

Delikte im Bereich der Cyberkriminalität und insb. das Ausspähen personenbezogener Daten verursachten nach Zahlen des Bitkom e.V. für deutsche Unternehmen einen Schaden von mehr als 200 Mrd. € in 2022. Diese Summe könnte noch weiter steigen. Denn EuGH-Generalanwalt Collins plädiert dafür, dass der Diebstahl sensibler personenbezogener Daten einer betroffenen Person durch einen unbekannten Straftäter zu einem Anspruch auf immateriellen Schadensersatz führt, wenn der Nachweis eines Verstoßes gegen die DSGVO, eines konkreten erlittenen Schadens und eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Schaden und diesem Verstoß erbracht wird.

ZURE vom 14.2.2024, Heft 01-02, Seite 63, ZURE1457927
Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters schon mit Rechtskraft des Urteils wirksam
RA/FA Handels- u. GesR Dr. Martin Imhof

Der Gesellschafter einer Zwei-Personen-GmbH kann die Ausschließung des anderen Gesellschafters aus wichtigem Grund im Wege der actio pro socio betreiben. Die Ausschließung des anderen Gesellschafters wird hierbei bereits mit Rechtskraft des Urteils wirksam und ist nicht mehr durch die Leistung der Abfindung bedingt. Der BGH gibt seine 70 Jahre alte Rspr. (sog. Bedingungslösung) auf und gleicht diese an seine neuere Rspr. zur Einziehung von Geschäftsanteilen (sog. Haftungslösung) an.

ZURE vom 14.2.2024, Heft 01-02, Seite 64, ZURE1457929