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Westmark

Die gerichtliche Zuständigkeit in bürgerlich-rechtlichen Kartellstreitigkeiten

Eine Untersuchung zur Auslegung und Reformbedürftigkeit des § 87 GWB, insbesondere unter dem Aspekt kartellrechtlicher Vorfragen

Medium: Buch
ISBN: 978-3-16-163278-5
Verlag: Mohr Siebeck
Erscheinungstermin: 01.01.2024
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Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthält neben materiell-kartellrechtlichen Regelungen in den §§ 87-95 GWB auch Verfahrensvorschriften, die von den allgemeinen Bestimmungen der Zivilprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes abweichen bzw. diese ergänzen. So normiert § 87 GWB die alleinige Zuständigkeit der Kartellgerichte bei Verfahren mit kartellrechtlichen Haupt- oder Vorfragen. Die Anwendung der Zuständigkeitsregelung bereitet in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten. Eva Westmark untersucht die rechtspolitische Frage, ob die Ausgestaltung der gerichtlichen Zuständigkeit bei bürgerlichen Kartellrechtsstreitigkeiten verbessert werden kann. Unter Rückgriff auf grundlegende Prinzipien des Zivilprozessrechts ermittelt sie an der Schnittstelle von Zivilprozessrecht und Kartellrecht die Defizite der lex lata. Anschließend unterbreitet sie einen Vorschlag zur Reform des § 87 GWB sowie zur Organisation der Kartellgerichtsbarkeit im Ganzen.

Produkteigenschaften


  • Artikelnummer: 9783161632785
  • Medium: Buch
  • ISBN: 978-3-16-163278-5
  • Verlag: Mohr Siebeck
  • Erscheinungstermin: 01.01.2024
  • Sprache(n): Deutsch
  • Auflage: 1. Auflage 2024
  • Serie: Beiträge zum Kartellrecht
  • Produktform: Kartoniert
  • Gewicht: 374 g
  • Seiten: 229
  • Format (B x H x T): 157 x 233 x 17 mm
  • Ausgabetyp: Kein, Unbekannt
Autoren/Hrsg.

Autoren

Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster und der Università degli Studi Roma Tre; 2018 Erste Juristische Staatsprüfung am OLG Hamm; Wissenschaftliche Geschäftsführerin der Forschungsstelle für Versicherungswesen der Universität Münster; 2023 Promotion; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am OLG Hamm; 2023 Zweite Juristische Staatsprüfung beim Landesjustizprüfungsamt NRW.