Autor: Frederik Maximilian Lethmate
Hrsg.: Prof. Dr. Heinrich Dörner, Prof. Dr. Dirk Ehlers, Prof. Dr. Petra Pohlmann, Prof. Dr. Martin Schulze Schwienhorst, Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer. Prof. Dr. Martin Artz, Prof. Dr. Friederike Malorny
Münsteraner Reihe, Band 146
Für Komplikationen bei der Planung und Realisierung von Bauprojekten gibt es zahlreiche prominente Beispiele. Die Verantwortungsbereiche der verschiedenen Baubeteiligten lassen sich dabei nicht immer überschneidungsfrei abgrenzen. Wegen der zentralen Rolle, die Architekten unter den Baubeteiligten einnehmen, ist deren Haftung sowie deren Versicherungsschutz von besonderer Bedeutung für alle Baubeteiligten. Die vorliegende Dissertation analysiert vor diesem Hintergrund den Umfang der Berufshaftpflichtversicherung von Architekten und Ingenieuren auf Grundlage der aktuellen Musterbedingungen des GDV – den AVB Arch./Ing. 2020. Im Fokus steht dabei die Frage, welche Einschränkungen sich insbesondere durch die sogenannte Erfüllungsklausel in Bezug auf Mängel oder Schäden am Bauwerk ergeben. Diesbezüglich setzt sich die Arbeit kritisch mit den Ansätzen auseinander, die bei Architektenverträgen zur Bestimmung des eigentlichen Leistungsgegenstandes vertreten werden. Unter Hervorhebung der Komplikationen, die mit einer strikten Trennung von Bauwerk und Architektenwerk einhergehen, wird aufzeigt, inwieweit auch das Werk des Architekten – je nach vereinbartem Umfang der Planungs- bzw. Überwachungsleistungen – einen körperlichen Charakter aufweisen kann und welche Konsequenzen sich daraus für den Versicherungsschutz ergeben.