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Verlag Dr. Otto Schmidt KG

ZAU Zeitschrift & Digital (Bundle)

Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen

Artikelnummer: A24040210360
Medium: Zeitschrift + Datenbank
ISSN: 27509702
Verlag: Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Erscheinungsweise: monatlich

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Die ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert mit aktuellen und meinungsstarken Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren sowie der Berichterstattung über Gesetzesvorhaben und Rechtsprechung wichtiges Know-how für die arbeitsrechtliche Praxis. Der Praxisbezug und -nutzen steht dabei stetig im Vordergrund. In den sechs Rubriken (Magazin, Im Fokus, Arbeitsrecht im Unternehmen, Arbeitsrecht Kompakt, Fachbeiträge und Rechtsprechung Kompakt) erfahren Sie alles über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen und Trends – von der schnellen und übersichtlichen Information bis hin zu fundiert recherchierten Fachaufsätzen.


Weitere Informationen


ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen Gratis-Paket: 2 Hefte + Zugang zur Owlit-Onlinebibliothek 

Testen Sie die ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen zwei Monate lang kostenlos und ohne Risiko im Gratis-Paket. Sie erhalten 2 Zeitschriften-Ausgaben sowie Zugang zur Owlit-Onlinebibliothek – jeweils für 3 Nutzer. Der Zugriff wird nach Ihrer Bestellung sofort freigeschaltet.

 

Die ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert mit aktuellen Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren sowie der Berichterstattung über Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen wichtiges Know-how speziell für die arbeitsrechtliche Praxis. Der Praxisbezug und -nutzen steht dabei stetig im Vordergrund. Profitieren Sie von der Arbeit einer erfahrenen und innovativen Redaktion, die aus der Informationsflut sorgfältig auswählt, worauf es ankommt.

 

In den sechs Rubriken erfahren Sie alles über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen und Trends:

  • Mit dem Magazin vorne sind Sie kompakt und aktuell auf dem Laufenden und erfahren was im kommenden Monat ansteht.
  • In der Rubrik Im Fokus widmen wir uns einem aktuellen Fokus-Thema und beleuchten unterschiedliche Aspekte aus unterschiedlichen Blickwinkeln.
  • In Arbeitsrecht im Unternehmen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) das Wichtigste aus der arbeitsrechtlichen Community und aktuelle Brennpunkte dort beleuchten.
  • Arbeitsrecht Kompakt hat das Ziel, Sie zu den unterschiedlichsten Themen – wie z.B. Mitarbeiterdatenschutz, Vergütung oder New Work – aus dem Arbeitsrecht kompakt und übersichtlich zu informieren.
  • In Fachbeiträge erhalten Sie fundiert recherchierte und zitierbare Fachaufsätze in der gewohnten Qualität.
  • Rechtsprechung Kompakt informiert Sie jeweils auf einer Seite über die wichtigsten Entscheidungen des Monats in Kommentarform und immer mit Praxishinweisen.

 

Die Themen

Die ZAU Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert Ihnen das entscheidende Know-how zu den Themen:

  • Arbeitsverträge und Vertragsgestaltung
  • Arbeitszeit und Urlaubsrecht
  • Kündigungsrecht und betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Vergütungsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht und Betriebsratsarbeit
  • Fremdpersonaleinsatz und neue Arbeitsformen
  • Tarifvertragsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Betriebliche Altersversorgung

 

Die ZAU richtet sich an Arbeitsrechtler in Unternehmen und deren Berater. Das reicht von der Personalabteilung über Betriebsräte bis hin zu jedweden Personalverantwortlichen. Weitere Informationen und täglich aktuelle News erhalten Sie auf der Webseite www.zau-zeitschrift.de.


Produkteigenschaften


  • Artikelnummer: A24040210360
  • Medium: Zeitschrift + Datenbank
  • Verlag: Verlag Dr. Otto Schmidt KG
  • Erscheinungsweise: monatlich
  • Sprache(n): Deutsch

Zugriffsinformation


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DER BETRIEB Arbeitsrecht (bis März 2022)

DER BETRIEB Arbeitsrecht (bis März 2022)

DER BETRIEB Arbeitsrecht bietet Ihnen das gesamte notwendige Know-how – vom schnellen Kompakt-Beitrag bis zum zitierfähigen Experten-Aufsatz – immer verbunden mit den relevanten Gesetzestexten und Entscheidungen. Damit haben Sie alles Wichtige im Zugriff: die bewährten arbeitsrechtlichen Inhalte aus DER BETRIEB und die moderne Owlit-Datenbank mit einem riesigen Datenbestand.

ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen

ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen

Die ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert mit aktuellen und meinungsstarken Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren sowie der Berichterstattung über Gesetzesvorhaben und Rechtsprechung wichtiges Know-how für die arbeitsrechtliche Praxis. Der Praxisbezug und -nutzen steht dabei stetig im Vordergrund. In den sechs Rubriken (Magazin, Im Fokus, Arbeitsrecht im Unternehmen, Arbeitsrecht Kompakt, Fachbeiträge und Rechtsprechung Kompakt) erfahren Sie alles über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen und Trends – von der schnellen und übersichtlichen Information bis hin zu fundiert recherchierten Fachaufsätzen

people&work (bis Dezember 2023)

people&work (bis Dezember 2023)

people&work richtet sich an Business Leader, die ihr Unternehmen zukunftsfähig gestalten wollen, für die Arbeit mehr als ein Produktionsfaktor ist. An HR-Allrounder, denen es um die Nützlichkeit fürs Business geht, an Chief People Officer, die beim Firmenerfolg mitwirken. Experten, die für die Profit und People nur zusammen gelingen!

ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen - ZAU vom 22.04.2025, Heft 04
Editorial - ZAU1474234
„Verantwortung für Deutschland“
Anna Viola Bücker
Liebe Leserinnen und Leser,so lautet der Titel des Koalitionsvertrags, auf den sich CSU/CDU und SPD nun doch noch am 09.04.2025 einigen konnten. Auf 146 Seiten werden die relevanten Themen für die nächste Legislaturperiode vorgestellt. Für das Arbeitsrecht sind vielfältige Themen vorgesehen – zum Glück, oder doch nicht? Was meinen Sie? Die wichtigsten Themen knapp zusammengefasst: Arbeitszeit: flexiblere Arbeitszeitmodelle, wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit, unbürokratische e...
Magazin: Standpunkt - ZAU1474238
(Z)Ausblick – Das sollten Sie wissen
Silvio Fricke
Zukünftige Entwicklungen im Arbeitsrecht
Welche arbeitsrechtlichen Themen setzt sich die neue Bundesregierung für die Legislaturperiode des 21. Deutschen Bundestags auf die Agenda? Und wie bewerten Unternehmensarbeitsrechtler diese Vorhaben? Sidekick: Das BAG beschäftigt sich demnächst mit dem immateriellen Schadensersatzanspruch bei anlassloser Internetrecherche zu Bewerbern – spannend!
Magazin: Kurzbeitrag - ZAU1474241
Ende der Datenverarbeitung auf Basis einer Betriebsvereinbarung
Zusammenfassung des Aufsatzes „Was kann man mit einer Betriebsvereinbarung nach dem EuGH-Urteil (C-65/23) noch anfangen?“ von Monreal auf S. 264
Inwieweit besteht Raum für nationale Rechtsvorschriften zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten auf betrieblicher Ebene? Der EuGH vertritt hierzu eine klare Linie.
Magazin: Kurzbeitrag - ZAU1474244
Die (unterschätzten) Effekte der Entgelttransparenzrichtlinie
Zusammenfassung des Aufsatzes „Entgelttransparenzrichtlinie der EU: Ein Meilenstein für die Gleichstellung?“ von Frieling/Würz auf S. 269
Nicht das Verhandlungsgeschick einzelner Arbeitnehmer, sondern objektive Kriterien sollen künftig die Gehaltsstrukturen prägen. Dafür bedarf es weitreichender Vorbereitungen.
Magazin: Kurzbeitrag - ZAU1474247
Werteordnung im globalen, transnationalen Raum
Zusammenfassung des Aufsatzes „Menschenrechte als unternehmerische Aufgabe“ von Melot de Beauregard auf S. 273
Unternehmen sollen bei ihrem Wirtschaften auch die Menschenrechte achten. Sie für die Rechtslage bei Vertragspartnern in die Pflicht zu nehmen, ist aber problematisch.
Magazin: Kurzbeitrag - ZAU1474250
Erlaubt der Datenschutz noch heimliche Mitarbeiterkontrollen?
Zusammenfassung des Aufsatzes „Zur Zulässigkeit heimlicher Mitarbeiterkontrollen anhand einer primärrechtskonformen Auslegung bzw. teleologischen Reduktion der DSGVO“ von Kinzinger auf S. 280
Der Schutz personenbezogener Daten gilt vielen als einschränkungsloses Grundrecht – zu Unrecht. Heimliche Mitarbeiterkontrollen sind auch unter der DSGVO noch möglich.
Im Fokus: Standpunkt - ZAU1474253
Compliance bei Auslandsaufenthalten
RA/FAArbR Dr. Timo Karsten / RAin Maren Makowka
Risiken und Herausforderungen von Entsendung und Workation
In Zeiten zunehmender Globalisierung und flexibler Arbeitsmodelle sehen sich Unternehmen und ihre Mitarbeiter mit neuen rechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Insbesondere bei Auslandsaufenthalten ist die Beachtung einer Vielzahl rechtlicher und administrativer Aspekte unerlässlich. Dies umfasst u.a. die Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Risiken, sozialversicherungsrechtlicher Aspekte und steuerrechtlicher Problemstellungen, um die Einhaltung der Compliance sicherzustellen.
Im Fokus: Standpunkt - ZAU1474257
(Keine) Rolle des Betriebsrats bei der Aufklärung von Meldungen nach dem HinSchG
RA/FAArbR Dr. Jan Heuer / RA/FAArbR Stephan Nakszynski
Die Einbindung des Betriebsrats in interne Untersuchungen zeigt sich zunehmend praxisrelevant. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes ist dies in den Fokus gerückt, zumal Betriebsräte gerne wissen wollen, was die interne Meldestelle „so treibt“. Wie weit gehen die Rechte, aber auch die Möglichkeiten der Einbindung des Betriebsrats?
Im Fokus: Standpunkt - ZAU1474260
Detektiveinsatz bei zweifelhafter AU-Bescheinigung
RA/FAArbR Nikita Bretz
Was müssen Arbeitgeber beachten?
Der Krankenstand in Deutschland erreicht laut Medienberichten immer neue Höchststände. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall stellt für viele Arbeitgeber daher einen ernst zu nehmenden Kostenfaktor dar.
Im Fokus: Standpunkt - ZAU1474263
Ad-hoc-Maßnahmen nach Meldung im Hinweisgebersystem
RAin/FAinArbR Prof. Dr. Marion Bernhardt / RAin/FAinArbR Dr. Tanja Graue
Alert! Alert! Eine Meldung im Hinweisgebersystem ist eingetroffen. Der Beitrag zeigt, an welchen Stellen Besonnenheit geboten ist und welche (arbeitsrechtlichen) Maßnahmen sofort zu ergreifen sind.
Im Fokus: Standpunkt - ZAU1474267
Whistleblowing: Ermittlungen abgeschlossen – Was nun?
RAin/FAinArbR Amelie Schäfer / RAin Katharina Volk
Arbeitsrechtliche Folgemaßnahmen nach Abschluss der internen Ermittlungen zu einer Meldung im internen Hinweisgebersystem
Das HinSchG trat am 02.07.2023 in Kraft und hat für Unternehmen einige Neuerungen im Gepäck: Verstöße gegen die darin enthaltenen Vorschriften sind nunmehr bußgeldbewehrt und der Hinweisgeber wurde unter besonderen Schutz gestellt. Fast zwei Jahre nach Inkrafttreten tun Arbeitgeber gut daran, sich mit den Besonderheiten und mittlerweile etablierten Best Practices auseinanderzusetzen und – soweit noch nicht geschehen – Prozesse zum Umgang mit Meldungen zu etablieren.
Im Fokus: Standpunkt - ZAU1474271
Betriebsratswahlen 2026: Hier lauern Haftungsrisiken
RA/FAArbR Bernd Weller
Während einer Betriebsratswahl gilt es, compliant zu handeln und zu bleiben
Alle vier Jahre, vom 1. März bis Ende Mai werden bundesweit Betriebsräte gewählt – das nächste Mal 2026. Der Beitrag zeigt einige der häufigsten Stolperfallen während der Wahl auf und beleuchtet vor allem mögliche Haftungsrisiken.
Im Fokus: Standpunkt - ZAU1474274
DRV prüft Scheinselbstständigkeit mit KI
RA/FAArbR Johannes Simon / RA/FAArbR Jan-Patrick Vogel
Noch bis vor Kurzem konnten Unternehmen darauf hoffen, dass Betriebsprüfungen durch die DRV nur oberflächlich und stichprobenartig erfolgen – doch das ändert sich jetzt mit der von der DRV eingesetzten KI KIRA. Unternehmen sollten vorbereitet sein und ihre Handlungsspielräume kennen, denn der Einsatz von Fremdpersonal muss optimiert werden, wenn er als kritisch eingestuft wird.
Arbeitsrecht im Unternehmen: Gastkommentar - ZAU1474278
Compliance in HR – ist das möglich?
RA Alexander R. Zumkeller
Der Gesetzgeber macht es Unternehmen immer schwerer, „compliant“ zu handeln
Die Anzahl der von Unternehmen zu berücksichtigenden Regelungen steigt stetig. Compliance wird dabei gerade in HR zur Mammutaufgabe. Eine Deregulierung muss jetzt erfolgen!
Arbeitsrecht im Unternehmen: Standpunkt - ZAU1474281
Umfangreiche „Starter-Pakete“ – Die versteckten Risiken von BR-Schulungen
RA/FAArbR Klaus Thönißen
Gefahren für Betriebsräte und Arbeitgeber
Der Markt für private Anbieter von Betriebsratsschulungen ist hart umkämpft. Während sich die Seminarangebote hinsichtlich Inhalt und Referenten oft ähneln, versuchen die Anbieter, sich nach wie vor durch Zusatzleistungen wie Geschenke zu differenzieren.
People & Work: Standpunkt - ZAU1474284
Fairer Umgang mit Beschäftigtendaten
RA/FAArbR Alexander Möller / RA/FAArbR Michael Wahl / RA Marius Drabiniok
Ein Überblick
Der Umgang mit Beschäftigtendaten gehört für HR-Abteilungen zum täglichen Geschäft. Von persönlichen Stammdaten über Krankmeldungen bis hin zu Leistungsbewertungen – was in den Personalverwaltungssystemen erfasst wird, ist ebenso vielfältig wie oftmals sensibel. Ein fairer Umgang mit diesen Daten stellt nicht nur sicher, dass die Rechte der Beschäftigten gewahrt werden, sondern ist zugleich wesentlicher Bestandteil einer soliden HR-Compliance im Unternehmen.
People & Work: Standpunkt - ZAU1474286
Arbeiten trotz Krankheit?
Randolph Moreno Sommer / Felix Anrich
Irrtümer über die „Teil-Krankschreibung“
Rekordkrankenstände setzen Unternehmen unter Druck. Doch sind sog. Teil-Krankschreibungen wirklich die Lösung? Statt vollständigem Ausfall können Mitarbeitende auf diese Weise eingeschränkt weiterarbeiten – klingt gut, birgt jedoch Risiken. Umso wichtiger ist es, den größten Irrtümern ins Auge zu sehen und zu verstehen, weshalb sich andere Strategien oft mehr lohnen.
Fachbeiträge: Aufsatz - ZAU1474290
Was kann man mit einer Betriebsvereinbarung nach dem EuGH-Urteil (C-65/23) noch anfangen?
Manfred Monreal
Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 19.12.2024 (C-65/23) Anforderungen an „spezifischere nationale Vorschriften für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten i.S.v. Art. 88 DSGVO“ gestellt. Die in § 26 Abs. 4 BDSG angesprochene Betriebsvereinbarung erfüllt diese Anforderungen nicht und kann daher nicht mehr als eigenständige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten genutzt werden. Dennoch kann eine Betriebsvereinbarung als Fein-Tuning-Instrument für die Ausgestaltung von Datenverarbeitungen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO oder allgemeiner Anforderungen der ...
Fachbeiträge: Aufsatz - ZAU1474292
Entgelttransparenzrichtlinie der EU: Ein Meilenstein für die Gleichstellung?
RA Maximilian Frieling / Stefan Würz
Die am 10.05.2023 verabschiedete Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union (EntgTransp-RL) markiert einen Wendepunkt in der europäischen Arbeitsrechtslandschaft. Ziel ist es, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede zu verringern und langfristig zu beseitigen. Um diese Ziele zu erreichen, setzt die Richtlinie auf ein Bündel von Maßnahmen, das weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen haben wird. Es bleibt abzuwarten, ob die gewählten Mittel tatsächlich geeignet sind, die ambitionierten Ziele zu erreichen und ob die Eingriffe in die Privat- und Tarifautonomie in einem ausgewogenen Ve...
Fachbeiträge: Aufsatz - ZAU1474295
Menschenrechte als unternehmerische Aufgabe
RA Prof. Dr. Paul Melot de Beauregard
– Eine Einordnung –
Derzeit wird viel über die Einhaltung von Arbeitsschutzvorgaben und Arbeitnehmerrechten durch Unternehmen gesprochen. Hintergrund sind legislative Bemühungen auf mehr oder weniger allen Ebenen, Menschenrechte in den Lieferketten zu schützen und Unternehmen zu ihrer Durchsetzung anzuhalten.
Fachbeiträge: Aufsatz - ZAU1474297
Zur Zulässigkeit heimlicher Mitarbeiterkontrollen anhand einer primärrechtskonformen Auslegung bzw. teleologischen Reduktion der DSGVO
RA Dr. Bernd Kinzinger
– Ein Überblick unter besonderer Berücksichtigung von Betriebsvereinbarungen –
In Rspr. und Lehre ist überwiegend anerkannt, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter ausnahmsweise heimlich überwachen darf, sofern konkrete Verdachtsmomente in Bezug auf Straftaten oder schwere Pflichtverletzungen in Rede stehen. Mittlerweile mehren sich aber Stimmen, die heimlichen Mitarbeiterkontrollen unter Hinweis auf die – vermeintlich zwingenden – Transparenz- und Informationspflichten der DSGVO kritisch bis ablehnend gegenüberstehen. Der Beitrag beleuchtet das hierzu vertretene Meinungsspektrum und zeigt auf, dass der Transparenzgrundsatz der DSGVO durch die unionsprimärrechtlich gebo...
Rechtsprechung Kompakt: Kompakt - ZAU1474299
Unwirksamkeit von Catch-all-Klauseln in Arbeitsverträgen
RAin/FAinArbR Claudia Posluschny / RAin/FAinArbR Michaela Bachmeier
Vertragsklauseln in Arbeitsverträgen, die Arbeitnehmer bezüglich aller internen Vorgänge beim Arbeitgeber über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus zeitlich unbegrenzt zum Stillschweigen verpflichten (sogenannte Catch-all-Klauseln), benachteiligen Arbeitnehmer unangemessen und sind deshalb unwirksam.
Rechtsprechung Kompakt: Kompakt - ZAU1474301
Unwirksamkeit einer Probezeitkündigung wegen nicht durchgeführten Präventionsverfahrens für Schwerbehinderte
RA/FAArbR Dr. Markus Kappenhagen
Nach bisheriger Auffassung des BAG mussten Arbeitgeber in der sechsmonatigen Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes bei schwerbehinderten Arbeitnehmern das sog. Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX nicht durchführen, da diese in dieser Zeit keinen (Sonder-)Kündigungsschutz genießen. Das LAG Köln hält dagegen ein Unterlassen des vorherigen Präventionsverfahrens für ein Indiz (§ 22 AGG), das eine Diskriminierung wegen Schwerbehinderung vermuten lässt und zur Unwirksamkeit der Probezeitkündigung führen kann.
Rechtsprechung Kompakt: Kompakt - ZAU1474303
Equal Pay und der Beweis der Ungleichbehandlung
RA/FAArbR Dr. Klaus Neumann
Zu den weitreichenden Folgen der unterschiedlichen Vergütung von Frauen und Männern für vergleichbare Tätigkeiten
Die Entgelttransparenz-RL der EU soll bestehende Lohnunterschiede für vergleichbare Tätigkeiten beseitigen. Zwar ist sie noch nicht in deutsches Recht umgesetzt, jedoch bringen diese künftigen Regelungen erhebliche finanzielle Risiken mit sich, sodass es wichtig ist, sich mit dem Gesetzesvorhaben rechtzeitig zu befassen. Eine aktuelle Entscheidung aus Baden-Württemberg zeigt, dass auch im oberen Management Frauen im Durchschnitt ein geringeres Entgelt als Männer erhalten und warum für Unternehmen ein dringender Handlungsbedarf besteht.