Prof. Dr. Hartwig Henze war von 1986 bis 2003 Richter am Bundesgerichtshof, wo er dem II. Zivilsenat angehörte, der überwiegend für das Gesellschaftsrecht zuständig ist.
Von 1969 bis 1986 war Henze in verschiedenen richterlichen Positionen im Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen tätig. Bevor er an den Bundesgerichtshof wechselte war er Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm.
Er gehört seit dem Jahr 2004 dem Herausgeberkreis von „Der Aufsichtsrat“ an. Seit 1997 ist Henze Honorarprofessor an der Universität Konstanz.
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