Dieses Handbuch gibt umfassende Informationen über den Jahresabschluss für alle Unternehmensformen aus betriebswirtschaftlicher, gesellschaftsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht, wobei die Probleme der Abschlussprüfung und das Steuerbilanzrecht einbezogen werden.
Die Veröffentlichung erfolgt in Einzeldarstellungen. Die Einzelbeiträge sind systematische Darstellungen, ausgehend von Systematik und Terminologie des deutschen Handelsgesetzbuchs, in denen die sich ergebenden Probleme entsprechend den sachlichen Zusammenhängen behandelt werden. Die einzelnen Bilanzierungs- und Bewertungsregeln und –grundsätze sowie die einzelnen Posten des Jahres- und Konzernabschlusses werden integriert sowohl nach handelsbilanzrechtlichen als auch nach steuerbilanzrechtlichen und vergleichbaren internationalen Rechnungslegungsregeln behandelt.
Die Herausgeber sind namhafte Professoren der Betriebswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaft. Daher wird für alle Einzeldarstellungen ein einheitliches Konzept unter betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten gewährt.
Der Einordnungsaufwand dadurch gering, dass bei einer Neubearbeitung eine Einzeldarstellung insgesamt ausgewechselt wird.
Produkteigenschaften
- Artikelnummer: 9783504351106
- Medium: Loseblattwerk
- ISBN: 978-3-504-35110-6
- Verlag: Otto Schmidt
- Erscheinungstermin: 31.07.2024
- Sprache(n): Deutsch
- Auflage: inkl. aktueller Ergänzungslieferung
- Produktform: Loseblattwerk, In 4 Ordnern (Grundwerk mit Fortsetzungsbezug )
- Gewicht: 7560 g
- Seiten: 6434
- Format (B x H): 160 x 235 mm
- Ausgabetyp: Kein, Unbekannt
Themen
- Rechtswissenschaften
- Steuerrecht
- Internationales und Europäisches Steuer-, Bilanz- und Rechnungslegungsrecht
- Rechtswissenschaften
- Steuerrecht
- Bilanz- und Bilanzsteuerrecht, Rechnungslegung, Betriebliches Steuerwesen
- Wirtschaftswissenschaften
- Betriebswirtschaft
- Unternehmensfinanzen
- Externes Rechnungswesen, Rechnungslegung, Bilanzierung
- Rechtswissenschaften
- Steuerrecht
- Internationales und Europäisches Steuer-, Bilanz- und Rechnungslegungsrecht