Die Elektrifizierung des Denkens: Wie Künstliche Intelligenz die Rechtsbranche verändert und welche Antworten das Recht findet.
Dieses Heft hat es in sich: Mit Dr. Tobias Ackermann, Dr. Sven von Alemann, Dr. Gerrit Beckhaus, Isabelle Biallaß, Prof. Dr. Benjamin von Bodungen, Prof. Dr. Christoph Busch, Baltasar Cevc, Georg Drespe, Philipp Dufter, Sina Dörr, Prof. Dr. Martin Ebers, Dr. Arne Gärtner, Anne Graue, Dr. Carsten Günther, Prof. Dr. Philipp Hacker, Dr. Volker Hartmann, Dr. Lena Hornkohl, Fatima Hussain, Viktoria Kraetzig, Alessandra von Krause, Stefan Mangold, Johann von Pachelbel, Julius Remmers, Dr. Christoph Rollberg, Dr. habil. Adriaan Schakel, Dr. Carsten Schulz, Dr. Christian Storck, Jakob Theurer, Lukas Treichl, Dr. Bernhard Waltl und Dr. Lutz Zimmer kommt zwischen diesen Umschlägen eine herausragende Auswahl der Menschen zu Wort, die das Bild der Künstlichen Intelligenz im Recht prägen.
Vor einigen Monaten hat mit GPT-3 aber auch eine Künstliche Intelligenz selbst das Wort ergriffen. Im Sommer letzten Jahres führte sie ein Gespräch mit einer Gruppe von Philosoph:innen und beantwortete ihre Fragen. Frage: „Hast du ein Gewissen oder einen Sinn für Moral?“ Antwort: „Nein, habe ich nicht.“ Frage: „Bist du dazu fähig, eigenständig zu denken?“ Antwort: „Nein, das kann ich nicht.“ – Anschließend erläutert GPT-3, wie es selbst funktioniert: Dass es schlicht ein System sei, welches trainiert wurde. Dass es eigentlich nur mit Worthülsen antworte. Dass es nicht dazu programmiert wurde, das Wahre oder das Gute zu erkennen. Aber dass es dazulerne, sich selbst trainiere, neue Fertigkeiten erwerbe wie zum Beispiel die Fähigkeit zu lügen.
Künstliche Intelligenz birgt das Potenzial, unser Zusammenleben maßgeblich zu prägen. Anlass genug, um in einem 360-Grad-Blick aus Sicht von Kanzleien und Unternehmen, der Justiz sowie der Wissenschaft und juristischen Vereinigungen dieses Thema zu beleuchten. Dies geschieht im Wesentlichen aus zwei Perspektiven: Einerseits aus der Sicht von Künstlicher Intelligenz als Legal Tech – also als spezielles technologisches Mittel, um juristische Tätigkeiten durchzuführen. Andererseits mit einem regulatorischen Blick, der die Künstliche Intelligenz als Regelungsgegenstand des Rechts begreift. Künstliche Intelligenz einsetzen und ihren Einsatz regulieren: Darum geht es hier.
Genauso wie es bei der Künstlichen Intelligenz auf die Menschen ankommt, welche hinter der Maschine stehen und sie gestalten, kommt es für den Lesegenuss dieses Hefts entscheidend auf die Personen an, die hinter den Kulissen für einen geordneten und tippfehlerfreien Ablauf sorgen. Herzlichen Dank an Paulina Siebeneicher und Isabelle Brück für den exzellenten Einsatz.
Schließlich gilt mein aufrichtiger Dank meinem Co-Chefredakteur Prof. Dr. Stephan Breidenbach, der mit Rat und Tat und vielen inspirierenden Ideen die Entstehung dieses Hefts maßgeblich bereichert hat.