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Staudinger / Habermann / Weick

Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen - Mängelexemplar, kann leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Sonderangebot ohne Rückgaberecht. Nur so lange der Vorrat reicht.

Medium: Buch
ISBN: 200-510554072-5
Verlag: De Gruyter
Erscheinungstermin: 20.12.2005
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Der Staudinger – Ein Großkommentar zum BGB, der Innovation und Tradition perfekt in sich vereint!

- Tradition, die verpflichtet: Seit 1898 begleitet der Staudinger das BGB und nimmt an dessen
Entwicklung teil.
- Kompetent: Wissenschaftlich zuverlässig und praxisnah übersichtlich informiert der Staudinger über
die Änderungen und Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.
- Einen Schritt voraus: Streitfragen oder noch ungeklärte Rechtsfragen werden im Staudinger
systematisch erörtert und zugleich neue, eigenständige Lösungsansätze entwickelt.
BGB und mehr: Neben der Kommentierung des BGB finden Sie im Gesamtwerk Staudinger auch die
umfassende Kommentierung wichtiger Nebengesetze sowie ausführliche Erläuterungen zum
Internationalen Privatrecht.
- BGB und Europa: Die Einflüsse und Entwicklungen des europäischen Gemeinschaftsprivatrechts werden
im Staudinger konsequent berücksichtigt.
- Zeitersparnis: Durch systematische und alphabetische Übersichten und ausführliche Sachregister
finden Sie schnell die gesuchte Information.
- Das Expertenteam an Ihrer Seite: 139 hochqualifizierte Kommentatorinnen und Kommentatoren
garantieren eine für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen leistungsfähige und höchst informative
Kommentierung.
- Bewährt: Der Staudinger wird von namhaften Kanzleien, Notaren und Gerichten Tag für Tag zu Rate
gezogen.
- Permanent aktuell: Die Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung bestimmt die
Erscheinungstermine neuer Bände. Der Austausch der Bände folgt dem Aktualisierungsbedarf.
- Entscheiden Sie selbst: Nutzen Sie den Staudinger ganz nach Ihren Anforderungen im
Einzelbandbezug, Teilabonnement oder Vollabonnement. Es besteht keine
Gesamtabnahmeverpflichtung.
- Kein Risiko: Testen Sie den Staudinger 14 Tage unverbindlich und entscheiden sich erst dann für den
Kauf.
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Zum Band:
§§ 21-54: Günter Weick
§§ 55-79: Norbert Habermann

Der Band enthält eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisnahe Kommentierung des Vereinsrechts, ferner vor § 21 BGB eine allgemeine Einführung in das Recht der juristischen Personen. Dieser Teil und vereinsrechtliche Teile wurden gründlich überarbeitet. Dabei wurden die neue Rechtsprechung des EuGH und des BGH zur Anerkennung ausländischer juristischer Personen sowie die neuen Entwicklungen hinsichtlich der BGB-Gesellschaft und der sog. Durchgriffshaftung berücksichtigt. Bei der Kommentierung des Vereinsrechts wurden neben der aktuellen Rechtsprechung und Literatur vor allem das reformierte Schuldrecht, die neue Insolvenzordnung, die Reform des Umwandlungsrechts, die Vereinsregister-VO von 1999 und das Gesetz über elektronische Register von 2001 eingearbeitet.§§ 21-54: Günter Weick
§§ 55-79: Norbert Habermann

[§§ 21-79. General Part 2]The volume includes a scientifically well-founded and at the same time practically-oriented commentary on association law; furthermore, a general introduction to the law of legal entities is included before § 21 BGB [German Civil Code]. This portion and portions pertaining to association law have been thoroughly revised. The new jurisdiction of the European Court of Justice (ECJ) and the German Federal Supreme Court (BGH) pertaining to recognition of foreign legal entities as well as the new developments with regard to civil law association and the so-called "piercing of the corporate veil" (direct personal liability of an association member) have been taken into consideration in this connection. In addition to up-to-date judicial decisions and literature, the reformed law of obligations, the new insolvency regulations, the reform of the law regulating the transformation of companies, the Registration of Associations Ordinance from 1999 and the 2001 law concerning electronic register have been particularly worked into the commentary on association law.

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