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KlimaRZ Ausgabe 2/2023

Klimaschutz durch Kapitalmärkte?

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34,80 €
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Seitenanzahl: 40
ISSN: 2748-1999
Ausgabe: 2
Jahrgang: 2023
Erscheinungstermin: 15. Februar 2023
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Klimaschutz durch Kapitalmärkte?

 

Klimaschutz geht uns alle an. Das gilt auch für die Kapitalmärkte, die unter dem Stichwort Sustainable Finance (nachhaltige Geldanlage) für Nachhaltigkeit und das existenzielle Ziel des Klimaschutzes verstärkt in die Pflicht genommen werden. Vorreiter dieser Entwicklung sind – wie so oft an den Kapitalmärkten – die USA. Larry Fink, der CEO von BlackRock, dem größten Vermögensverwalter der Welt, hatte im Jahr 2018 die Geschäftsleitungen börsennotierter Unternehmen in einem öffentlichen Brief zu mehr Nachhaltigkeit in ihren Geschäftstätigkeiten aufgefordert und zugleich eine Umstellung der Anlagestrategie der von BlackRock verwalteten Fonds auf nachhaltige Investitionen avisiert (vgl. Fink, 17.01.2018: A Sense of Purpose, s.u. https://fmos.link/18734 [Abruf: 19.12.2022]). Auch auf den europäischen Kapitalmärkten ist seit geraumer Zeit eine steigende Nachfrage nach nachhaltigen Investments zu verzeichnen. Zudem hat der europäische Gesetzgeber seit 2019 im Rahmen des sog. Green Deal verschiedene detailliert ausgestaltete Rechtsakte verabschiedet, wodurch nachhaltige Investments weiter gefördert werden sollen. Dazu gehört vor allem die OffenlegungsVO, die Finanzberater und andere Finanzmarktteilnehmer wie etwa Versicherer oder Fondsverwalter verpflichtet, ihre Kunden über die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten bei den betreuten Finanzprodukten zu informieren. Die TaxonomieVO aus dem Jahr 2020 und konkret für die Klimaziele die Klima-DelVO (DelVO (EU) 2021/2139) definieren, welche Aktivitäten als nachhaltig anzusehen sind. Außerdem wurde die Anlage- und Versicherungsberatung, insb. die Prüfung der Geeignetheit von Finanzprodukten für Anleger, sowie die Produktüberwachung durch das April-Paket der EU-Kommission aus dem Jahr 2021 um Nachhaltigkeitsaspekte ergänzt.

 

Doch ist das Kapitalmarktrecht tatsächlich geeignet, den Klimawandel zu stoppen? Zunächst einmal ist wichtig festzuhalten: Klimaschäden werden grds. – abgesehen von den stromintensiven blockchain-basierten Kryptowerten – nicht auf den Kapitalmärkten, sondern auf den Realmärkten vor allem durch CO2-Emissionen als maßgeblichen Treiber verursacht. Um klimaschädliche Emmissionen zu vermeiden und zu verringern, liegt es daher nahe, primär auf den Realmärkten anzusetzen und klimaschädliche Produktionen zu verbieten oder durch Steuern zu verteuern. Solange dies – aus welchen Gründen auch immer – nicht geschieht, handelt es sich bei der Indienstnahme der Kapitalmärkte um eine Second-Best-Lösung (Schön, ZfPW 2022 S. 207 [225]). Durch die Transparenz am Kapitalmarkt sollen Anleger verstärkt über die Nachhaltigkeit potenzieller Anlagen informiert werden. Dem europäischen Gesetzgeber geht es bei alledem darum, Anleger durch ein paternalistisches „nudging“ sanft zu „stupsen“ (to nudge), also zu motivieren, in klimafreundliche Anlagen zu investieren (Klöhn/Jochmann, KlimaRZ 2022 S. 12 [18]). Private Kapitalströme sollen so in Finanzinstrumente gelenkt werden, die u.a. klimaneutrale oder gar -freundliche Ergebnisse erzielen. Klimaschädliche Aktivitäten werden dagegen teurer und damit wirtschaftlich weniger lukrativ.

 

Doch was ist erforderlich, damit Transparenz am Kapitalmarkt einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann?

 

Erstens ist Greenwashing zu vermeiden. Erwägungsgrund Nr. 11 der TaxonomieVO definiert Greenwashing als „Praxis, durch die Bewerbung eines Finanzprodukts als umweltfreundlich einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, obwohl den grundlegenden Umweltstandards nicht entsprochen wird“. Die EU hat mit der TaxonomieVO zwar einheitliche Kriterien zur Verhinderung von Greenwashing formuliert. Der Alles-oder-Nichts-Ansatz erscheint aber vielfach zu grob, um alle Fälle angemessen zu erfassen.

Weitere Produktinformationen

Produktionsform
Geheftet
Format
A4
Erscheinungsweise
10 Ausgaben im Jahr
Typ Zeitschrift

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