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Fachmedien Otto Schmidt KG

KlimaRZ Ausgabe 06/2024 (Zeitschrift)

Artikelnummer: P2411142034
Medium: Einzelheft
ISSN: 27481999
Verlag: Fachmedien Otto Schmidt KG
Erscheinungstermin: 15.11.2024
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Globale Ziele für Klimaanpassung: Vom Völkerrecht zur Umsetzung


2023 war mit deutlichem Abstand das bislang wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen.[1] Die mit der Erderwärmung einhergehenden Klimafolgen wie der schnellste je zur höchsten Kategorie 5 angewachsene Hurrikan (Hurrikan Milton im Oktober 2024) verursachen Schäden in Milliardenhöhe (Ripple et al. (2024). The 2024 state of the climate report: Perilous times on planet Earth. BioScience. https://doi.org/10.1093/biosci/biae087). Zusätzlich zu der dringend benötigten tiefgreifenden Reduzierung der globalen Treibhausgasemissionen spielt daher auch Anpassung an die Folgen des Klimawandels eine wichtige Rolle. Klimaanpassung kann die Schäden von Klimafolgen reduzieren, z.B. durch Frühwarnsysteme, Schutzräume und ein effektives Krisenmanagement. Es kann allerdings nur komplementär und nicht als Substitut zu Klimaschutzmaßnahmen wirken, da es die Ursachen des Klimawandels nicht verringert. ...


Produkteigenschaften


  • Artikelnummer: P2411142034
  • Medium: Einzelheft
  • Verlag: Fachmedien Otto Schmidt KG
  • Erscheinungstermin: 15.11.2024
  • Sprache(n): Deutsch
  • Gewicht: 300 g

Editorial

Timo Leiter

Globale Ziele für Klimaanpassung: Vom Völkerrecht zur Umsetzung 164

Beiträge

Björn Schneider

Kapitalmarktinformationshaftung für fehlerhafte ESG-Informationen 167

Patrick Zimmermann

Verwaltung der Klimakrise – Die Vermessung des Klimaverwaltungsrechts 175

Kathrine Link

Inwiefern hindern Sanktions- und Haftungsrisiken die Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung? 180

Wolf-Christian Hingst

Völkerstrafrecht als Hebel für die Transformation unserer Gesellschaften? 185

Blick aus der Politik und Praxis

Interview mit Gerald Heere 190

Rechtsprechungsübersicht

Unzulässige Bewerbung von Flügen mit der Aussage: „CO2-neutral reisen. Zusammen machen wir das

Fliegen nachhaltiger: CO2-Emissionen ausgleichen und abheben“ (LG Köln, Urteil v. 28.03.2024 –

81 O 32/23) 191

Unzulässige Werbung mit der Aussage: „2050 Dekarbonisierter Kreuzfahrtbetrieb (Net zero)“

(LG Hamburg, Urteil v. 09.08.2024 – 315 O 9/24) 195