Freiheitseingriffe im Namen des Klimas?
Das Klima verändert sich. Die teils dramatischen Folgen werden immer deutlicher sichtbar. Als Hauptursache für den Klimawandel gelten die vom Menschen emittierten Treibhausgase (vgl. BVerfG vom 24.03.2021 – 1 BvR 2656/18 u.a., NJW 2021 S. 1723 [1740]). Es ist also im Grunde klar, was zu tun ist: Reduktion von Treibhausgasen – und zwar möglichst schnell, um nicht unnötig Zeit zu verlieren. Deutschland hat sich diesem Ziel durch das Pariser Übereinkommen verschrieben. Darin verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2°C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Der deutsche Gesetzgeber ist seiner vertraglichen Zusicherung durch das Klimaschutzgesetz nachgekommen, das infolge eines Judikats des BVerfG aus dem Jahr 2021 („Klimabeschluss“, vgl. BVerfG vom 24.03.2021, a.a.O.) nachgebessert wurde und dabei vor allem auf die Reduktion nationaler CO2-Emissionen setzt. Aber handelt es sich dabei in der gegenwärtigen Situation tatsächlich um ein wirksames Mittel im Kampf gegen den Klimawandel? Und lassen sich derzeit mit der Zielsetzung, die nationalen Treibhausgasemissionen zu reduzieren, Eingriffe in Rechte der Bürger rechtfertigen? …
Produkteigenschaften
- Artikelnummer: P2411142033
- Medium: Einzelheft
- Verlag: Fachmedien Otto Schmidt KG
- Erscheinungstermin: 15.09.2024
- Sprache(n): Deutsch
- Gewicht: 300 g