Nachhaltigkeit als Motor rechtlicher Veränderungen im Unternehmenssektor
Nachhaltigkeit betrifft in vielfältiger Weise das Unternehmensrecht. Der Gesetzgeber ersinnt beständig neue Regulierungen. Sie betreffen z.B. die Berichterstattung, die Pflichten in Lieferketten, die Corporate Governance in Handelsgesellschaften, das Steuerrecht, das Privatrecht, das Wettbewerbsrecht u.v.a.m.
Unternehmen mit in die Verantwortung für Nachhaltigkeitsbelange zu nehmen, liegt nahe. Denn unternehmerische Aktivitäten verursachen industrielle Treibhausgasemissionen, die zum globalen Problem des Klimawandels beitragen. Die Unternehmen selbst haben ihre Mitverantwortung auch schon länger erkannt und z.B. auf freiwilliger Basis bereits früh über Nachhaltigkeitsbelange berichtet sowie etliche betriebliche Veränderungen zum Besseren angestoßen.
Dem Unionsgesetzgeber und dem nationalen Gesetzgeber gehen die Veränderungen allerdings nicht schnell und nicht weit genug. Insbes. die EU hat deshalb mit dem sog. Green Deal vielfältige striktere und ambitioniertere Regulierungen in Gang gesetzt. Zuletzt wurden beispielsweise detaillierte Berichtspflichten normiert (durch die Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD, und die auf deren Grundlage erlassenen European Sustainability Reporting Standards, ESRS). Auch die europäische Lieferkettenregulierung durch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) hat es, trotz eines gewissen Rückschlags in letzter Minute, über die Ziellinie geschafft.
Das Maß und die Geschwindigkeit der Regulierungen in der EU und in Deutschland führen allerdings zunehmend zu Problemen. Unternehmen beklagen ihre Überforderung. Besonders gilt das für kleine und mittelgroße Unternehmen, die oft mittelbar von der Regulierungsfülle betroffen sind und beispielsweise durch den Detailgrad bei den Berichtspflichten überproportional belastet werden.
Das Institut für Nachhaltigkeit, Unternehmensrecht und Reporting (INUR) der Universität zu Köln
Um die ausgreifende Nachhaltigkeitsregulierung kritisch und wissenschaftlich unabhängig zu begleiten, wurde im Oktober 2022 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln das Institut für Nachhaltigkeit, Unternehmensrecht und Reporting (kurz: INUR) neu gegründet. Das Kölner Institut verbindet mehrere Lehrstühle der Fakultät zu einer Forschergruppe. Führende Köpfe der jeweiligen Teildisziplinen wirken mit: Barbara Dauner-Lieb für das Privatrecht, Johanna Hey für das Steuerrecht, Jens Koch für das Aktienrecht sowie Joachim Hennrichs und Moritz Pöschke für das Gesellschafts- und Bilanzrecht. Das INUR widmet sich damit den vielfältigen unternehmensrechtlichen Fragen rund um das Thema „Nachhaltigkeit“. Die Forschungs- und Aktivitätsgebiete umfassen insbesondere Fragen des Gesellschaftsrechts (insbes. Corporate Governance), Aspekte der privatrechtlichen Haftung, die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Reporting) einschließlich Prüfung sowie nachhaltigkeitsbezogene Aspekte des Steuerrechts.
Der Ansatz des INUR beruht wesentlich auf einem Gedanken der „Vernetzung“, und zwar einerseits intradisziplinär zwischen den verschiedenen Teilgebieten des Unternehmensrechts, andererseits aber auch interdisziplinär mit den verschiedenen Nachbardisziplinen. Berührungspunkte ergeben sich namentlich (aber nicht nur) zur Ökonomie (Volks- und Betriebswirtschaftslehre). Durch diesen intra- und interdisziplinärer Forschungsansatz wollen wir der Eigenheit des Forschungsgebiets Nachhaltigkeit, das eine Querschnittmaterie ist, gerecht werden und der Gefahr des „Silodenkens“ vorbeuten, die in der arbeitsteiligen Wissenschaft angelegt ist.
Produkteigenschaften
- Artikelnummer: P2406251991
- Medium: Einzelheft
- Verlag: Verlag Dr. Otto Schmidt KG
- Sprache(n): Deutsch
- Gewicht: 300 g