Das Verfahren der deutschen Einfuhrumsatzbesteuerung führt aufgrund der damit verbundenen Liquiditätsbelastung zu einem Wettbewerbsnachteil für die deutschen Industrie- und Handelsunternehmen sowie für die deutschen Flug- und Seehäfen. Den Handlungsbedarf aufgrund der Standortnachteile aus dem bisherigen Erhebungsverfahren hat die Finanzministerkonferenz einstimmig Ende 2018 festgestellt. Sie hat den Bundesfinanzminister zur Schaffung einer kurzfristigen Lösung und Prüfung des Verrechnungsmodells bis zum 30.9.2019 aufgefordert.
Die ifst-Schrift 529 stellt die geltende Rechtslage und deren Wirkung auf die Liquiditätssituation der einführenden Unternehmen anhand konkreter Beispiele dar. Dabei wird auch auf die bereits heute im Gesetz existierenden Erleichterungen in Hinblick auf die Einfuhrumsatzsteuer eingegangen.
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Normen: §§ 1, 4, 5, 13, 15, 16, 18, 21, 22 UStG, §§ 46, 108, 168, 222, 226, 234, 238 AO, §§ 46 ff. UStDV