Die Ermittlung der grundsteuerlichen Bemessungsgrundlage ist reformbedürftig und wird gegenwärtig vom Bundesverfassungsgericht auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft. In der öffentlichen politischen Diskussion werden derzeit insbesondere drei Reformmodelle betrachtet: das flächenorientierte Äquivalenzmodell, das sowohl flächen- als auch wertorientierte Kombinationsmodell sowie das wertorientierte Verkehrswertmodell. Anhand einer Vollerhebung der Grundstücke der Stadt Fürth (Bayern) werden in der Schrift (Nehls/Scheffler) die Aufkommenswirkungen (Ebene der Gemeinde) und Belastungswirkungen (Ebene der Bürger) einer möglicherweise kommenden Grundsteuerreform quantifiziert.
Normen: §§ 19, 75, 76, 77, 80, 93, 182, 184–188, 190 BewG, §§ 10, 13, 15, 42 GrStG, § 558 BGB, § 2 BetrKV, § 16 WEG
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