Verkauf durch Fachmedien Otto-Schmidt

Fachmedien Otto Schmidt KG

ESGZ Ausgabe 07-08/2023 (Zeitschrift)

Artikelnummer: A24040212550
Medium: Einzelheft
ISSN: 27481379
Verlag: Fachmedien Otto Schmidt KG

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Der überforderte Mittelstand
Sind Unternehmen für die Umwelt und Sozialpolitik zuständig?


 


Eine zunehmende Normenflut und neue Berichtspflichten bürden dem deutschen
Mittelstand immer größere Belastungen auf. Jede einzelne Norm mag
ihre Berechtigung haben, doch in derKumulation führen sie zu einer erdrückenden
Belastung. Reguliert der Staat in die richtige Richtung?Werden förderliche
Innovationen behindert? Welche Freiheiten im Hinblick auf die Nachhaltigkeitstransformation
sollten Unternehmen zugestanden werden?
Diese Diskussion ist berechtigt, doch sie darf nicht die Handlungsfähigkeit und
Leistungsfähigkeit von Unternehmen und der Gesellschaft insgesamt gefährden.
Schon häufig haben wir den Ruf aus denWirtschaftsverbänden gehört, die
Belastungen würden überhand nehmen, die Wettbewerbsfähigkeit einschränken
und Innovationen wie Investitionen verhindern. Und in der Tat: noch nie
gab es so viele Unternehmer, die verkaufen oder schließen wollen, Gründer, die
doch lieber angestellt bleiben, Konzerne, die ins Ausland gehen.
In dieser Ausgabe wagen wir daher unter anderemeinen Blick in Richtung USA
und China.Wer ist dort für die Umwelt- und Sozialpolitik zuständig? Der Staat
oder die Unternehmen? Die USA und China verfolgen ganz unterschiedliche
Ansätze, während die Europäische Union zunehmend auf strikte gesetzliche
Vorgaben setzt und damit mit dem chinesischenWeg liebäugelt. Die Politik hat
sich in Europa damit von der Eigenverantwortlichkeit der Unternehmen abgewandt.
Zahlreiche Gesetze im Bereich Nachhaltigkeit wurden bereits erlassen
und sind noch in der Pipeline – und das Ende der Regulierung ist offen.
Die Diskussion darüber, wer für Umwelt- und Sozialpolitik zuständig ist, hat
aktuell eine große Bedeutung für die anstehenden Herausforderungen im
Kampf gegen den Klimawandel. Unternehmenmüssen gleichermaßen ihre Verantwortung
wahrnehmen, wie auch der Staat seine Rolle wahrnehmen muss.
Es ist daher an der Zeit, eine ausgewogene Lösung zu finden, um die Herausforderungen
der Nachhaltigkeit gemeinsamanzugehen.


Produkteigenschaften


  • Artikelnummer: A24040212550
  • Medium: Einzelheft
  • Verlag: Fachmedien Otto Schmidt KG
  • Sprache(n): Deutsch
  • Gewicht: 300 g
Editorial
ESG aktuell
„Tübinger Verpackungssteuer“ darf bleiben

ESGZ vom 18.7.2023, Heft 07-08, Seite 58, ESGZ1442781
Interessenkonflikt bei Ämterhäufung: Betriebsratsvorsitz und das Amt des internen Datenschutzbeauftragten schließen sich aus
Environment & Climate
Governance & Compliance
Im Fokus: Die Rolle der deutschen Mittelständler – USA, China und EU im Vergleich
Viola C. Didier

Die Nachhaltigkeitstransformation von Unternehmen führt weltweit zu einheitlichen Standardisierungsdefiziten und Rechtsunsicherheiten. In den USA erweitern Unternehmen ihre Ziele über den Shareholder Value hinaus. In China liegt die Verantwortung für Umwelt- und Sozialpolitik dagegen bei der Regierung, während die Rolle der Unternehmen begrenzt ist. Die EU geht den Weg strikter gesetzlicher Vorgaben und verpflichtet Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Rolle der Unternehmen bei ESG-Standards bleibt umstritten.

ESGZ vom 18.7.2023, Heft 07-08, Seite 29 - 30, ESGZ1442759
Der überforderte Mittelstand
Prof. Dr. Daniel Graewe

Angesichts der immer weiter und immer schneller ansteigenden Anforderungen im Bereich der Nachhaltigkeit stellt sich vielen europäischen Unternehmen inzwischen – jenseits der operativen Themen – die Frage, ob es noch der Staat ist, der die Umwelt- und Sozialpolitik umsetzt, oder ob diese Aufgabe Stück für Stück der Wirtschaft aufgebürdet werden soll. Daher lohnt sich ein Blick in die USA und nach China, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen, aber unterschiedliche Lösungskonzepte verfolgen.

ESGZ vom 18.7.2023, Heft 07-08, Seite 31 - 34, ESGZ1442761
„Berichtspflichten belasten kleine Mittelständler überproportional“
Dr. Claudia Conen

Der deutsche Mittelstand steht vor enormen Herausforderungen durch die Nachhaltigkeitstransformation. Auch mittelständische Leasinggesellschaften fallen plötzlich durch die Umsatzgrenzen unter die Berichtspflicht der CSRD und müssen wie Großkonzerne berichten. Auf der anderen Seite führen die neuen Nachhaltigkeitsanforderungen zu notwendigen Investitionen, die Unternehmen – auch durch Leasing – schultern müssen. Über die beiden Seiten der Medaille spricht ESGZ-Herausgeber Prof. Dr. Daniel Graewe mit Dr. Claudia Conen, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL).

ESGZ vom 18.7.2023, Heft 07-08, Seite 35 - 38, ESGZ1442763
Die Erweiterung des § 171 Abs. 1 Satz 4 AktG
Prof. Dr. Florian Drinhausen / Dr. Gerrit Clasen / Astrid Keinath

Ausweitung der Prüfungspflichten des Aufsichtsrats von der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die neue länderbezogene ertragsteuerliche Berichterstattung

ESGZ vom 18.7.2023, Heft 07-08, Seite 39 - 42, ESGZ1442766
Social & Human Rights
Aus der Praxis: Diversity & Inclusion: Chance und Erfolgsfaktor für Unternehmen
Christin Drüke

Das Thema Diversity & Inclusion (D&I) ist nicht nur eine Notwendigkeit zur Compliance mit EU-Regularien. Divers aufgestellte Unternehmen – von den einzelnen Teams bis zu Kontrollgremien und Vorständen – können sich entscheidende Wettbewerbsvorteile sichern und auch ihre Resilienz sowie ihren Umsatz steigern. Eine D&I-Strategie ist daher nicht nur für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen wichtig, sondern wird ebenso für Mittelstandsunternehmen diskutiert.

ESGZ vom 18.7.2023, Heft 07-08, Seite 14 - 16, ESGZ1442747
Inklusiverer Arbeitsmarkt für die soziale Integration von Menschen mit einer Behinderung
Benjamin Onnis / Julia-Marie Bludau

Der Deutsche Bundestag hat am 20.04.2023 das „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ abschließend beraten und verabschiedet. Am 12.05.2023 hat auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, dass Menschen mit einer Behinderung gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilnehmen können und besser in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden.

ESGZ vom 18.7.2023, Heft 07-08, Seite 17 - 20, ESGZ1442751
Berufsbild ESG-Officer
Kai-Oliver Rittner

Die Themen Nachhaltigkeit und ESG rücken immer weiter in den Mittelpunkt von Unternehmen. Dementsprechend ist die Gewinnung entsprechender Führungskräfte von grundlegender Bedeutung. Damit diese Führungskräfte ihre Rolle so effektiv wie möglich ausfüllen und „leben“ können, ist es jedoch wichtig, Transparenz über die Rolle sowie die Aufgaben und Anforderungen zu schaffen.

ESGZ vom 18.7.2023, Heft 07-08, Seite 22 - 24, ESGZ1442753
Gewerkschaftssitze im Aufsichtsrat der SE
Dr. Christoph Kurzböck / Victoria Caliebe

Mit Beschluss vom 23.03.2023 (1 ABR 43/18) hat das Bundesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit einer vorangegangenen Entscheidung des EuGH die Regelung einer SE-Beteiligungsvereinbarung, nach der ein gesonderter Wahlgang für gesicherte Gewerkschaftssitze bei einer Verkleinerung des SE-Aufsichtsrats nicht mehr vorgesehen war, für unwirksam erklärt. Was bedeutet dies für die Praxis?

ESGZ vom 18.7.2023, Heft 07-08, Seite 26 - 28, ESGZ1442757
Sustainable Finance
ESG-Wertschöpfung durch Private Equity Investoren
Benjamin Bein

Die EU-Taxonomie (Verordnung (EU) 2020/852) und der Wandel in der öffentlichen Wahrnehmung haben einen Rahmen geschaffen, der Private Equity Investoren unter Zugzwang setzt. War die Beachtung von ESG-Kriterien vor wenigen Jahren noch nützlich, aber keinesfalls notwendig, steht die Branche nunmehr an einem Scheidepunkt. Während die konsequente Beachtung von ESG-Kriterien enormes Wertschöpfungspotenzial für proaktive Vorreiter bietet, drohen zögernde Marktteilnehmer an Attraktivität einzubüßen.

ESGZ vom 18.7.2023, Heft 07-08, Seite 43 - 46, ESGZ1442768
ESG bei M&A
Dr. Oliver Schmitt / Dr. Malte Kroll

Das Thema ESG spielt derzeit in allen Bereichen eine Rolle. Als Querschnittsmaterie aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung werden verschiedenste Rechtsbereiche angesprochen. Ganz ähnlich verhält es sich im Bereich M&A, insbesondere im klassischen Fall des Unternehmenserwerbs. Die im Vorfeld durchzuführende Due Diligence zwingt regelmäßig dazu, Risiken aus zahlreichen Rechtsbereichen zu identifizieren und zu bewerten. Diese Risiken müssen dann im Kaufvertrag angemessen berücksichtigt werden. Wenn solche Risiken auch im Bereich ESG liegen können, dann wird der Unternehmenserwerb zwangsläufig vom Trend ESG beeinflusst.

ESGZ vom 18.7.2023, Heft 07-08, Seite 47 - 50, ESGZ1442770
Management von Biodiversitätsrisiken und -chancen
Angela McClellan

Für viele Finanzinstitute ist die Integration von Biodiversitätsrisiken in ihre Risikomanagementprozesse und Zielsetzungen noch eine Herausforderung. Um sie hierbei zu unterstützen, hat PwC einen Leitfaden veröffentlicht, der vier Schritte vorschlägt: (i) Scoping, (ii) Analyse, (iii) Zielsetzung und Aktionspläne, und (iv) Datenarchitektur und Berichterstattung. Die Schritte umfassen u.a. die Sensibilisierung für Biodiversitätsrisiken und regulatorische Anforderungen, die Zielformulierung und die Umsetzung von Maßnahmen zur Erfüllung von Berichtsanforderungen.

ESGZ vom 18.7.2023, Heft 07-08, Seite 52 - 57, ESGZ1442772