Verkauf durch Fachmedien Otto-Schmidt

Fachmedien Otto Schmidt KG

ESGZ Ausgabe 03/2024 (PDF)

Medium: eBook
ISBN:
Verlag: Fachmedien Otto Schmidt KG
Erscheinungstermin: 28.03.2024

sofort verfügbar

Mit ESG im Gepäck: Navigieren durch das Minenfeld der Haftungsrisiken

Das Konzept von ESG ist von einem freiwilligen Zusatz im Jahresabschluss zu einer ernsthaften Bedrohung für diejenigen geworden, die es ignorieren. Das ist keine gute Entwicklung, denn wenn Nachhaltigkeit in erster Linie als Risiko wahrgenommen wird, leidet darunter auch die an sich gute Idee der proaktiven Gestaltung einer lebenswerten Zukunft für die kommenden Generationen. Es steckt eben in unserer Natur: Risiken vermeiden, Chancen nutzen. Eine Überregulierung dürfte im Ergebnis der Sache wenig nützen.

ESG-Richtlinien und deren Einhaltung haben sich dennoch vom bloßen „Nice to Have“ zu festen Anforderungen entwickelt, die das Potenzial haben, das Haftungsrisiko für die Geschäftsleitung signifikant zu erhöhen. Dieses Haftungsrisiko ergibt sich nicht nur aus der Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch aus der Erwartungshaltung der Stakeholder, die zunehmend Wert auf nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung legen. Ein Verstoß gegen diese Erwartungen kann zu Rechtsstreitigkeiten, finanziellen Verlusten und einem beschädigten Ruf führen.

Das Haftungsrisiko, das mit ESG einhergeht, kann also beträchtlich sein, aber mit der richtigen Herangehensweise gemeistert werden. Eine proaktive Haltung und die frühzeitige Anpassung an neue Vorschriften können das Risiko reduzieren. Zudem kann die transparente Kommunikation über ESG-Bemühungen und -Erfolge das Vertrauen der Stakeholder stärken und das Risiko von Reputationsverlusten minimieren.

Es ist dennoch an der Zeit, auch die andere Seite zusehen: Denn am Ende des Tages ist es nicht nur das Risiko, das wächst, sondern auch die Chance, einen positiven Einfluss auf die Welt zu haben. Und wer weiß, vielleicht wird die nächste große Innovation in Ihrem Unternehmen gerade durch die Herausforderungen von ESG inspiriert. Also, halten Sie Ihre Augen offen – dann ist die Zukunft grün, sozial gerecht und gut geführt.



Produkteigenschaften


  • Medium: eBook
  • Verlag: Fachmedien Otto Schmidt KG
  • Erscheinungstermin: 28.03.2024
  • Sprache(n): Deutsch
  • Gewicht: 300 g
  • Ausgabetyp: PDF

Editorial

Mit ESG im Gepäck: Navigieren durch das Minenfeld der Haftungsrisiken

Viola C. Didier / Prof. Dr. Daniel Graewe

Seite 1, ESGZ1459704

ESG aktuell

Persönlichkeitsrecht „schützt“ nicht vor genderinklusiver Sprache


ESGZ vom 28.3.2024, Heft 03, Seite 54, ESGZ1459751

Nachhaltigkeit ist nicht alles – jedenfalls für den Betriebsrat?


ESGZ vom 28.3.2024, Heft 03, Seite 55, ESGZ1459753

Green Claims müssen geprüft und prüfbar sein


ESGZ vom 28.3.2024, Heft 03, Seite 56, ESGZ1459755

ClientEarth scheitert mit Rechtsmitteln gegen Entscheidung der UK Financial Conduct Authority bzgl. IPO von Ithaca Energy


ESGZ vom 28.3.2024, Heft 03, Seite 57, ESGZ1459757

Digitalisierung kann 2030 mehr als 70 Mio. Tonnen CO2 einsparen


ESGZ vom 28.3.2024, Heft 03, Seite 58 - 59, ESGZ1459759

Einigung über neue europäische Verpackungsverordnung


ESGZ vom 28.3.2024, Heft 03, Seite 60 - 61, ESGZ1459761

Fragen Banken Nachhaltigkeitsinformationen ab?


ESGZ vom 28.3.2024, Heft 03, Seite 62, ESGZ1459763

Studie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der weltweit größten Unternehmen


ESGZ vom 28.3.2024, Heft 03, Seite 62, ESGZ1459765

Neue ESRS-Modulverlautbarung IDW FAB 100 veröffentlicht


ESGZ vom 28.3.2024, Heft 03, Seite 63, ESGZ1459767

SEC verabschiedet Regeln zur Klimaberichterstattung


ESGZ vom 28.3.2024, Heft 03, Seite 63, ESGZ1459769

Statistik im Fokus

Prof. Dr. Daniel Graewe


ESGZ vom 28.3.2024, Heft 03, Seite 64, ESGZ1459771

Environment & Climate

Taxonomie-Berichterstattung in DAX, MDAX und SDAX

Prof. Dr. Christina E. Bannier / Luisa Birkenfeld

Die Taxonomie-Berichterstattung der deutschen Konzerne zeigt ein sehr heterogenes Bild. Während Versorger und Immobilienunternehmen bereits hohe Taxonomiequoten aufweisen und umfangreich berichten, fallen Konzerne im Bereich Basiskonsum, Gesundheit, Kommunikation und Grundstoffe noch weit zurück. Industrie-Unternehmen weisen sich durch große Unterschiede in Taxonomiefähigkeit und -konformität aus. Dies macht eine stichhaltige Erläuterung ihrer Geschäftsmodelle und deren Fähigkeit zur Transition umso wichtiger.

ESGZ vom 28.3.2024, Heft 03, Seite 4 - 11, ESGZ1459708

BUND e.V. klagt auf Erlass eines Klimaschutz-Sofortprogramms

Uwe M. Erling

Deutschland hat die Klimaziele im Verkehrs- und Gebäudesektor in den vergangenen Jahren verfehlt. Die Bundesregierung, die laut Urteil gegensteuern muss, hat bereits Revision angekündigt.

ESGZ vom 28.3.2024, Heft 03, Seite 12, ESGZ1459715

Neue Due-Diligence-Pflichten für Unternehmen

Dr. Thomas Uhlig / Anne-Kathrin Gillig

Am 31.05.2023 wurde die europäische Entwaldungsverordnung verabschiedet. Sie fügt sich in den Trend europäischer Nachhaltigkeitsgesetzgebung im Lichte des „European Green Deals“ ein und statuiert weitreichende Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten einer Vielzahl von Unternehmen, die auf dem europäischen Markt tätig sind.

ESGZ vom 28.3.2024, Heft 03, Seite 13 - 18, ESGZ1459717

ESG-Standards nun auch beim Marketing?

Daja Apetz-Dreier / Sylvia Reinhart

Die „Green Claims-Richtlinie“ soll Greenwashing-Aktivitäten im europäischen Markt reduzieren. Doch so ganz neu ist diese Thematik in Deutschland zumindest nicht: Auf Grundlage des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) haben sich schon eine Reihe an deutschen Gerichten mit Fragestellungen rund ums Greenwashing beschäftigt und unlauteren Praktiken Einhalt geboten. Doch werden Unternehmen in Zukunft bei Werbung im Nachhaltigkeitsbereich bei der Wortwahl noch vorsichtiger sein und Nachweise parat haben müssen. Dies eröffnet weitere Möglichkeiten für Unternehmen, die Zertifikate und Label in diesem Bereich anbieten.

ESGZ vom 28.3.2024, Heft 03, Seite 19 - 21, ESGZ1459719

Governance & Compliance

Im Fokus: ESG-Haftungsrisiken im Überblick

Viola C. Didier

Im Bereich ESG können sich verschiedene Haftungsrisiken für die Unternehmensleitung ergeben. Die Risiken entstehen durch die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Unternehmensführung, gesetzliche Regelungen sowie durch die Erwartungen von Investoren, Kunden und der Öffentlichkeit. Hier sind einige der wesentlichen Haftungsmöglichkeiten und Haftungsrisiken:

ESGZ vom 28.3.2024, Heft 03, Seite 31 - 33, ESGZ1459728

Atomunfall, Verbrenner-Aus, Verpackungssteuer – warum Geschäftsleiter stets die Entwicklung aktueller ESG-Themen im Blick haben sollten

Benjamin Bein

In der Vergangenheit fanden ESG-Themen im Rahmen unternehmerischer Entscheidungen eher wenig Berücksichtigung. Zwar hat sich dies in der jüngeren Vergangenheit bereits deshalb geändert, weil die Regulierungsdichte zu ESG-Themen seit Jahren konstant höher wird. Bei genauer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass die bloße Beachtung von Rechtsprechung und Gesetzesrecht zur Vermeidung der persönlichen Haftung von Geschäftsleitern nicht immer ausreicht. Wer Haftungsrisiken weitgehend reduzieren will, sollte unternehmerische Entscheidungen auf einer breiten Informationsgrundlage, die auch außergesetzliche ESG-Themen hinreichend berücksichtigt, fällen.

ESGZ vom 28.3.2024, Heft 03, Seite 34 - 37, ESGZ1459730

„ESG erhöht das Haftungsrisiko – aber man kann es auch wieder senken“

Prof. Dr. Daniel Graewe / Viola C. Didier

Geschäftsleiter bzw. Vorstandsmitglieder können für ESG-Verstöße des Unternehmens haftbar gemacht werden. Das ist mittlerweile bekannt. Überraschend ist allerdings die Themenbreite und Tragweite, mit der die Geschäftsleitung neuerdings konfrontiert wird. Prof. Dr. Daniel Graewe berichtet aus der Praxis, was für Geschäftsleiter relevant ist und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.

ESGZ vom 28.3.2024, Heft 03, Seite 38 - 40, ESGZ1459732

BGH: Die Haftung eines Gesellschaftsorgans kann durch interne Zuständigkeitsregelungen beschränkt werden

Jasin Sahir

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung vom 09.11.2023 (III ZR 105/22) seine Auffassung zur Haftungsbeschränkung von Gesellschaftsorganen bestätigt. Demnach können interne Zuständigkeitsregelungen in der Geschäftsleitung einer juristischen Person die straf- und zivilrechtliche Haftung eines Geschäftsführers beschränken.

ESGZ vom 28.3.2024, Heft 03, Seite 41 - 42, ESGZ1459735

Sanktionsmildernde Wirkung durch die Weitergabe von Erkenntnissen aus unternehmensinternen Ermittlungen

Dr. Isabelle Plath

Die französische Justiz hat in jüngster Zeit in zwei Fällen eindrucksvoll die Klaviatur des nationalen Unternehmensstrafrechts bedient, indem sie die Kooperation der beschuldigten Unternehmen durch die Übermittlung von Erkenntnissen aus unternehmensinternen Ermittlungen bei der Bemessung der Höhe von Geldstrafen berücksichtigt hat.

ESGZ vom 28.3.2024, Heft 03, Seite 43 - 44, ESGZ1459737

Social & Human Rights

Wie könnte die Reform des AGG aussehen?

Dr. Sabine Vianden

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat ein Grundlagenpapier für eine mögliche Reform des AGG vorgelegt. Die darin enthaltenen Vorschläge sind teilweise sehr weitreichend. Dieser Beitrag stellt die wichtigsten Punkte aus arbeitsrechtlicher Sicht und ihre potenziellen Auswirkungen für Arbeitgeber vor.

ESGZ vom 28.3.2024, Heft 03, Seite 22 - 23, ESGZ1459721

„Strike-Action-Pläne sind für Unternehmen unerlässlich“

Dr. Angela Emmert / Viola C. Didier

Ob Luftverkehr, Bahn oder Einzelhandel – die Liste der Streiks im Zuge von Arbeitskonflikten ist in Deutschland in den letzten Monaten sprunghaft angestiegen. Auch jetzt laufen erneut die ersten Arbeitsniederlegungen im ÖPNV und bei der Bahn. Nicht selten kommen im Zuge von Streiks beide Verhandlungsseiten nicht mehr auf einen gemeinsamen Nenner – mit Folgen für die Arbeitgeberseite. Dr. Angela Emmert erläutert die Handlungsoptionen.

ESGZ vom 28.3.2024, Heft 03, Seite 24 - 26, ESGZ1459723

Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes

Dr. Cornelia Drenckhahn

Seit dem 1. Januar 2024 ist das „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ nunmehr vollständig in Kraft getreten. Um mehr Menschen mit Behinderung in reguläre Arbeit zu bringen und mehr Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen in Arbeit zu halten, sieht es – neben einer Reihe von weiteren Maßnahmen – Änderungen für den Arbeitgeber bei der Ausgleichsabgabe vor. Diese sollen im Fokus dieses Beitrags stehen.

ESGZ vom 28.3.2024, Heft 03, Seite 28 - 30, ESGZ1459726

Sustainable Finance

Wie der Finanzsektor den Weg zu mehr Nachhaltigkeit ebnet

Frank Striegel

„Wenn sich der Finanzsektor nicht ändert, wird sich die Welt nicht ändern“, sagte kürzlich Inger Andersen, der Executive Director des UN Environment Programme. Denn die Beziehung des Finanzdienstleistungssektors zu Treibhausgasemissionen und anderen Umweltproblemen ist komplexer als die der meisten anderen Branchen. Eine Studie von Cognizant und Oxford Economics zeigt, wo Banken und Kapitalmarktunternehmen Fortschritte bei der Reduzierung ihres ökologischen Fußabdrucks machen – und wo sie dramatisch hinterherhinken.

ESGZ vom 28.3.2024, Heft 03, Seite 45 - 47, ESGZ1459739

Auswirkung des ESG-Ratings auf die Kapitalkosten von Unternehmen

Prof. Dr. Dr. Dietmar Ernst / Florian Woithe

Das Thema Nachhaltigkeit spielt in der Finanzwirtschaft bei der Finanzierung und Bewertung von Unternehmen eine immer wichtigere Rolle. Es ist daher absehbar, dass Unternehmen, die nicht nachhaltig wirtschaften, bei der Finanzierung ihres Geschäfts mit höheren Kapitalkosten rechnen müssen. Um die Nachhaltigkeitsbemühungen von Unternehmen messbar und miteinander vergleichbar zu machen, wurde der ESG-Score eingeführt. Bislang wurden die Auswirkungen von ESG-Ratings auf die Kapitalkosten für ausgewählte Märkte in Asien und Europa untersucht. Eine systematische Analyse für den US-amerikanischen Markt, der als wichtigster Kapitalmarkt gilt, ist bislang nicht erfolgt. In diesem Artikel untersuchen wir am Beispiel des S&P 500, ob Unternehmen mit einem guten ESG-Score von niedrigeren Kapitalkosten profitieren.

ESGZ vom 28.3.2024, Heft 03, Seite 48 - 53, ESGZ1459741