Verkauf durch Fachmedien Otto-Schmidt

Fachmedien Otto Schmidt KG

ESGZ Ausgabe 02/2024 - PDF

Medium: eBook
ISBN:
Verlag: Fachmedien Otto Schmidt KG
Erscheinungstermin: 28.02.2024

sofort verfügbar

Das große CSDDD-Dilemma: Ein Krimi in Brüssel


Es war kurz vor Weihnachten, als sich die politischen Unterhändler der 27 EU-Staaten auf die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) einigten. Ein historischer Moment, dachten viele – denn man wollte eine dem deutschen Lieferkettengesetz entsprechende europäische Regulierung, um gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer in der EU zu schaffen.


Doch wie in jedem guten Krimi gab es einen unerwarteten Twist: Deutschland sagte kurz vor der Abstimmung, die als reine Formalie galt, plötzlich „Nein“. Ein Veto aus der Heimat des traditionellen Autobaus und der präzisen Pünktlichkeit? Ein Schock für Brüssel. Jetzt, im Februar 2024, hängt die Entscheidung über die CSDDD in der Schwebe. Der politische Krimi setzt seine Spannung fort, und Deutschland steht im Mittelpunkt.


Doch warum dieses Drama? Bundesfinanzminister Lindner und Bundesjustizminister Buschmann haben zehn Gründe für ihre Ablehnung vorgelegt – eine Stellungnahme wie ein spannendes Kapitel in einem Thriller. Zu viel Bürokratie, zu stark erweiterter Anwendungsbereich, strenge Umweltklauseln und neue Berichtspflichten werden als Schurken entlarvt. Doch der Höhepunkt des Dramas ist die Haftungsfrage.


Die Kommission hatte vorgeschlagen, Unternehmen für alle Schäden haftbar zu machen, die juristische oder natürliche Personen erleiden – sogar der Schäden, die in Verbindungmit indirekten Geschäftspartnern entstehen, sofern das Unternehmen möglichen nachteiligen Auswirkungen nicht vorgebeugt hat. Der Rat hat in seinem Vorschlag immerhin Schäden ausgeschlossen, die durch direkte und indirekte Geschäftspartner des Unternehmens verursacht werden.


In jedem Fall aber müssten die EU-Mitgliedstaaten durch die Aufnahme zivilrechtlicher Haftungsbestimmungen ihre nationalen Sorgfaltspflichtengesetze an die CSDDD anpassen. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das eine zivilrechtliche Haftung ausschließt, müsste im Zuge dessen ebenfalls geändert werden.


Die aktuelle politische Zitterpartie mit ungewissem Ausgang zeigt, dass der Weg zur Nachhaltigkeit oft alles andere als gradlinig ist. Bleiben Sie dran, die Fortsetzung wird jedenfalls spannend.


Produkteigenschaften


  • Medium: eBook
  • Verlag: Fachmedien Otto Schmidt KG
  • Erscheinungstermin: 28.02.2024
  • Sprache(n): Deutsch
  • Ausgabetyp: PDF
Editorial
ESG aktuell
Gleiche Gehaltserhöhung für Arbeitnehmer bei fehlenden Verteilungskriterien
Environment & Climate
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Rebecca Gulden

§ 42b EnWG-E wird als Teil des im August 2023 beschlossenen „Solarpaket I“ ein neues, neben dem Mieterstrommodell stehendes Instrument der lokalen Eigenversorgung mit Solarstrom aus einer gebäudeeigenen Anlage einführen. Die Bundesregierung prognostiziert, dass rund 80.000 Gebäude dieses neue Modell der Gebäudeversorgung nutzen können.

ESGZ vom 28.2.2024, Heft 02, Seite 4 - 6, ESGZ1458377
CO2-Kostenaufteilungsgesetz: Wann sich die Sanierung lohnt
Inke Reuter

Seit dem 1. Januar 2023 müssen sich Vermietende an den CO2-Kosten ihrer Mietenden beteiligen. Das sieht das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten - CO2KostAufG) vor. Der Beitrag zeigt Schwachstellen und Herausforderungen bei der Anwendung des Gesetzes auf.

ESGZ vom 28.2.2024, Heft 02, Seite 7 - 8, ESGZ1458379
Fernwärme, Wärmepumpen und Wasserstoff
Thomas Schulz / Dr. Ruth Losch

Am 01.01.2024 sind die Änderungen des unter dem Schlagwort „Heizungsgesetz“ vieldiskutierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie das neue Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft getreten. Mit dem Ziel, den Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral zu gestalten, nehmen die Neuregelungen neben Ländern und Kommunen auch Gebäudeeigentümer und Betreiber von Fernwärmenetzen in die Pflicht.

ESGZ vom 28.2.2024, Heft 02, Seite 9 - 10, ESGZ1458381
Finanzierung von Dekarbonisierungsmaßnahmen
Maria Ueltzen

Die aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 erfolgte Antrags- und Bewilligungspause für Förderprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), deren Finanzierung im Rahmen des Klima- und Transformationsfonds (KTF) erfolgt, wurde aufgehoben. Unternehmen bzw. Investoren stehen damit wieder eine Vielzahl an Förderoptionen zur Verfügung, um Dekarbonisierungsmaßnahmen voranzutreiben.

ESGZ vom 28.2.2024, Heft 02, Seite 12 - 15, ESGZ1458383
Governance & Compliance
Die Umsetzungsschritte der CSRD in der Praxis
Prof. Dr. Daniel Graewe

Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht steht kurz bevor. In Regierungskreisen zirkuliert bereits der Entwurf des Umsetzungsgesetzes, das sich erfreulicherweise eng an der Richtlinie selbst orientiert und nicht wesentlich darüber hinaus geht. Auch die Spätzünder unter den Unternehmen haben nun Anfang des Jahres ihre CSRD-Projektteams gestartet. Daher stellt sich jetzt die Frage, welche Schritte zur Umsetzung eigentlich wann gemacht werden müssen – und wie lange diese dauern sollten.

ESGZ vom 28.2.2024, Heft 02, Seite 34 - 37, ESGZ1458400
Nachhaltigkeit als Strategie: Die CSRD-Transformation in KMU
Mathias Kollmann

Diese Studie untersucht die Implementierung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in KMU. Am Fallbeispiel der LemonaidBeverages GmbH werden Herausforderungen und Potenziale der CSRD aufgezeigt. Die Analyse enthüllt Fortschritte und Hürden in KMU und betont die Bedeutung eines strategischen CSR-Ansatzes für eine erfolgreiche Geschäftsintegration.

ESGZ vom 28.2.2024, Heft 02, Seite 38 - 41, ESGZ1458402
Die Twin-Transformation im Aufsichtsrat – auch eine eigene Transformation?
WP StB Prof. Dr. Arno Probst

Zusammen mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte und der Leuphana Universität Lüneburg wurde mit der Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“ im Herbst 2023 zum 23. Mal das „Aufsichtsrats-Panel“ durchgeführt, diesmal mit einem Schwerpunkt zu den nachhaltigkeitsbezogenen Neuerungen der jüngsten Kodex-Reform. Wie ist der Blick der Mandatsträger auf diese Neuerungen, was heißt das für die Überwachungspraxis? Eine Zusammenfassung.

ESGZ vom 28.2.2024, Heft 02, Seite 42 - 45, ESGZ1458404
SAP erhält Strafnachlass vom DOJ für umfangreiche Kooperation
Carola Stark / Fabienne Gehring

ESGZ vom 28.2.2024, Heft 02, Seite 46 - 47, ESGZ1458411
Social & Human Rights
Im Fokus: Die geschützten Rechtspositionen der CSDDD im Überblick
Viola C. Didier

Die geplante CSDDD wird mehr Unternehmen betreffen als das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und weitet dessen Risiken-Katalog deutlich aus. Nachfolgend die geschützten Rechtspositionen des CSDDD-Entwurfs und des LkSG im Überblick.

ESGZ vom 28.2.2024, Heft 02, Seite 16 - 17, ESGZ1458387
Update CSDDD: Entscheidung vertagt
Prof. Dr. Daniel Graewe

Die politische Zitterpartie auf EU-Ebene um die CSDDD ist noch nicht beendet. Unterhändler der 27 EU-Staaten und des Europaparlaments hatten sich bereits Mitte Dezember 2023 auf die CSDDD geeinigt. Die Zustimmung von Rat und Parlament galt als Formalie. Nun kommt ein Veto aus Deutschland.

ESGZ vom 28.2.2024, Heft 02, Seite 18, ESGZ1458389
„Für die Rechtssicherheit wäre die CSDDD ein wichtiger Meilenstein“
Prof. Dr. Anne-Christin Mittwoch / Viola C. Didier

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) hat in den letzten Monaten für viel Aufsehen gesorgt und steht aktuell durch den Widerstand der FDP im Zentrum der politischen Aufmerksamkeit. Die CSDDD wird, wenn sie umgesetzt wird, Unternehmen dazu verpflichten, ihre Lieferketten auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zuüberprüfen. Im Interview erklärt Prof. Dr. Anne-Christin Mittwoch die wichtigsten Eckpunkte und zeigt auf, welche Chancen sich auch aus der Richtlinie ergeben könnten.

ESGZ vom 28.2.2024, Heft 02, Seite 19 - 22, ESGZ1458391
Artikel 25 CSDDD gestrichen – Das Ende der nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflicht der Unternehmensleitung?
Ass. iur. Tonio Friedmann

Im Dezember 2023 haben das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über das europäische Lieferkettengesetz erzielt. Die nachhaltigkeitsbezogene Sorgfaltspflicht der Unternehmensleitung wurde gestrichen. Der Beitrag beleuchtet das ursprünglich von der Kommission vorgeschlagene Pflichtensystem, die Folgen der Streichung für Deutschland und gibt einen Ausblick auf noch bestehende Hindernisse.

ESGZ vom 28.2.2024, Heft 02, Seite 23 - 27, ESGZ1458394
Verantwortung in der Wertschöpfungskette
Carolin Friedrich / Anna Zimmermann

Diverse nationale sowie europäische Gesetzgebungen im ESG-Bereich stellen Unternehmen vor Herausforderungen – sowohl hinsichtlich der Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen als auch im Umgang mit unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Dabei im Mittelpunkt steht die zwangsläufig benötigte Transparenz über die unternehmenseigenen Wertschöpfungsketten.

ESGZ vom 28.2.2024, Heft 02, Seite 28 - 31, ESGZ1458396
Zementkonzern für Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt
Carola Stark / Fabienne Gehring

Im Januar 2024 hat das Cour de Cassation in Paris erstmals die Möglichkeit der Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Unternehmen eingeräumt. Die Entscheidung sendet ein grundlegendes Signal für die Opfer internationaler Verbrechen.

ESGZ vom 28.2.2024, Heft 02, Seite 32 - 33, ESGZ1458398
Sustainable Finance