Verkauf durch Fachmedien Otto-Schmidt

Fachmedien Otto Schmidt KG

ESGZ Ausgabe 01/2024 (Zeitschrift)

Artikelnummer: A24040213175
Medium: Einzelheft
ISSN: 27481379
Verlag: Fachmedien Otto Schmidt KG
Erscheinungstermin: 25.01.2024

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Nachhaltige Vorsätze?
Ein grüner Start ins neue Jahr!



Ein neues Jahr, neue Chancen und natürlich: neue gute Vorsätze! Während viele
von uns über den Jahreswechsel eifrig Listen mit „mehr Sport treiben“ oder
„gesünder essen“ verfassen, gibt es auch zahlreiche Unternehmen, die 2024 ihre
Nachhaltigkeitstransformation voranbringen wollen – aber auch müssen. Doch
leider ist der Weg zur nachhaltigen Transformation nicht immer so leicht, wie
man es sich bei einem Neujahrsvorsatz wünschen würde.

Die gute Absicht, grüner zu werden, wird von einem Dschungel aus – immer
Neuen und sich verändernden–Gesetzen und Regularien ausgebremst. Wer hätte
gedacht, dass der Weg zu umweltfreundlichen Produktionsketten mit so vielen
Paragrafen gepflastert ist? Die Fülle von Vorschriften kann dazu führen, dass die
besten Absichten im bürokratischen Nebel verloren gehen. Und für ein anderes
System, wie beispielsweise in den USA, wo Nachhaltigkeitsanstrengungen von
Unternehmen mit Steuergutschriften incentiviert werden, fehlt dem Staat offenbar
das Geld.

Wie ein eifriger Fitnessstudio-Besucher, der von der Couch aufspringt und dann
von technischen Schwierigkeiten der modernen Geräte ausgebremst wird, sehen
sich auch Unternehmen mit vielen Hindernissen konfrontiert. Praktische Umsetzungsschwierigkeiten
können den grünen Weg komplizierter machen als einen
Marathon durch hügeliges Gelände. Und die Investition in umweltfreundliche
Technologien erfordert oft nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch Geduld und
eine ordentliche Portion Zuversicht.

Apropos Marathon – Berichtspflichten können sich ebenfalls zu wahren Marathonstrecken
entwickeln. Der Druck, beim Nachhaltigkeitsbericht ständig auf
dem Laufenden zu bleiben, kann zu einer wahren Belastungsprobe werden. Hier
ist Durchhaltevermögen gefragt – schließlich geht es nicht nur darum, die Ziellinie
zu überqueren, sondern auch sicherzustellen, dass der grüne Weg nachhaltig
bleiben wird.


Klar ist, dass der Weg zum nachhaltigen Unternehmen genauso wie der Weg zur
Traumfigur im Fitnessstudio einige Stolpersteine bereithält. Trotzdem sind gute
Vorsätze dazu da, umgesetzt zu werden – sei es für den Einzelnen oder das Unternehmen.
In diesem Sinne begrüßen wir das neue Jahr mit einer gehörigen Portion
Tatendrang. Möge die nachhaltige Transformation nicht nur ein Vorsatz bleiben,
sondern zu einem festen Bestandteil des unternehmerischen Tuns werden.


Produkteigenschaften


  • Artikelnummer: A24040213175
  • Medium: Einzelheft
  • Verlag: Fachmedien Otto Schmidt KG
  • Erscheinungstermin: 25.01.2024
  • Sprache(n): Deutsch
  • Gewicht: 300 g
Editorial
ESG aktuell
„Return to office“ nur mit Zustimmung des Betriebsrates

ESGZ vom 25.1.2024, Heft 01, Seite 53, ESGZ1456929
Jugendliche gewinnen Klimaprozess im US-Bundesstaat Montana
Environment & Climate
Die Megatrends 2024 im ESG-Bereich „Environment“
Dr. Simon Meyer / Vera-Catharina Boes

Der ESG-Bereich „Environment“ umfasst insbesondere die Reduktion klimaschädlicher CO2-Emissionen sowie einen ressourcenschonenden Umgang, ganzheitlich betrachtet aus einer Lebenszyklusperspektive heraus von der Rohstoffgewinnung über Verarbeitung, Gestaltung der Produkte, Handel und Konsum bis zur Wiederverwendung oder Entsorgung. Welche umweltrechtlichen Regelungen und Ziele 2024 an Fahrt aufnehmen werden, zeigt dieser Beitrag.

ESGZ vom 25.1.2024, Heft 01, Seite 4 - 6, ESGZ1456899
Das Ende der CO2-Kompensation wie wir sie kennen?
Dr. Christian Werthmüller

Stellen Sie sich vor, Sie nehmen einen Kredit über 1.000 € auf und müssten nur 40 € zurückzahlen. Zu schön, um wahr zu sein? Stimmt, aber genau das stellt die gängige Praxis der CO2-Kompensation dar: Emissionen, die bei der Herstellung der Produkte freigesetzt werden und mindestens 1.000 Jahre in der Atmosphäre verbleiben, werden mit Maßnahmen kompensiert, die eine Laufzeit von 40 Jahren haben – die Produkte werden aber sodann als „klimaneutral“ beworben. Diesem Vorgehen wurde nun vom LG Karlsruhe Grenzen gesetzt.

ESGZ vom 25.1.2024, Heft 01, Seite 7 - 10, ESGZ1456901
EU-Klimaschutzzoll (CBAM): „Der deutsche Mittelstand steht vor einer neuen Herausforderung“
Prof. Dr. Oliver Roll / Viola C. Didier

Im Oktober 2023 hat die Einführungsphase für einen europaweiten Klimaschutzzoll begonnen. Die neue Abgabe soll Firmen innerhalb der EU offiziell vor den Konkurrenten außerhalb des europäischen Binnenmarktes schützen, die es mit dem Klimaschutz nicht so genau nehmen müssen. Prof. Dr. Oliver Roll erläutert, warum besonders mittelständische Unternehmen die volle Tragweite der Entwicklungen aktuell noch kaum auf dem Radar haben, und inwiefern die Preisbildung neu überdacht werden muss.

ESGZ vom 25.1.2024, Heft 01, Seite 11 - 13, ESGZ1456903
Klimaklagen gegen BMW und Mercedes auch in der zweiten Instanz gescheitert
Uwe M. Erling

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat auch die beiden Berufungsverfahren gegen die BMW AG vor dem OLG München und gegen die Mercedes Benz AG vor dem OLG Stuttgart verloren.

ESGZ vom 25.1.2024, Heft 01, Seite 14 - 17, ESGZ1456906
Governance & Compliance
Die Megatrends 2024 im ESG-Bereich „Governance & Compliance“
Alexander Glöckner

Wir erwarten ein bewegendes Jahr 2024, wenn wir an die neuen herausfordernden Berichterstattungs-Regularien denken. Denn die bestehenden Governance- und Compliance-Systeme der Unternehmen sind häufig nicht an Nachhaltigkeits- bzw. nichtfinanzielle Aspekte angepasst.

ESGZ vom 25.1.2024, Heft 01, Seite 32 - 34, ESGZ1456915
Warum Recht und Steuern in der ESG-Agenda eine größere Rolle spielen müssen
Sebastian Wurzberger / Richard J. Albert

Die rasante Entwicklung des steuerlichen und regulatorischen Umfelds für Nachhaltigkeit erfordert eine neue Art der Zusammenarbeit in den Unternehmen. Das ist längst keine Frage mehr von Bekenntnissen und Unternehmenskultur. Vielmehr ist ein interdisziplinärer Ansatz zwischen den einzelnen Abteilungen vonnöten. Das gelingt noch nicht vielen Unternehmen souverän. Wie ESG-Fragen abteilungsübergreifend behandelt werden und wo noch Handlungspotenzial besteht, zeigt eine jüngst veröffentlichte EY-Studie.

ESGZ vom 25.1.2024, Heft 01, Seite 35 - 38, ESGZ1456917
„ESG bedeutet auch Markt- und Wachstumschancen“
Dr. Markus Grube / Prof. Dr. Daniel Graewe

Die RENK Group ist ein weltweit führender Anbieter hocheffizienter Antriebs- und Steuerungstechnik. Das Thema ESG - und hier vor allem sämtliche Berichtspflichten - fordert auch bei RENK den Aufbau von neuen Ressourcen. Dennoch versteht das Unternehmen ESG eher als wertsteigernde Chance, berichtet Dr. Markus Grube im Interview und erklärt, wie die Nachhaltigkeitstransformation bei RENK gemeistert wird.

ESGZ vom 25.1.2024, Heft 01, Seite 39 - 41, ESGZ1456922
Social & Human Rights
Die Megatrends 2024 im ESG-Bereich „Social & Human Rights“
Isabell Flöter / Helena Byrne

2023 war geprägt von zahlreichen Nachhaltigkeitsthemen, sowohl in der Rechtsprechung als auch in der nationalen und europäischen Gesetzgebung. Nun stehen Unternehmen vor der Herausforderung, die ESG-Regulatorik umzusetzen und in ihren Geschäftsalltag zu implementieren. Auch das Jahr 2024 wird daher wieder im Zeichen von ESG stehen; es gilt die nationalen/europäischen Sorgfaltspflichten zu erfüllen, den ESG-Berichtspflichten zu genügen und den Gender Pay Gap zu minimieren.

ESGZ vom 25.1.2024, Heft 01, Seite 18 - 20, ESGZ1456908
Lieferkettenrisiken in der Textilindustrie managen
Dr. Till Heimann / Lukas Pünder

Kaum eine Branche ist über ihre Lieferketten so sehr ins Scheinwerferlicht gerückt wie die Textilindustrie. Rechtliche und Reputationsrisiken aufgrund Umwelt- und Sozialverstößen in den Herstellungsländern lauern allerorten und lassen sich teilweise nur schwer bzw. mit großem Aufwand erfassen. Wie sollten sich Unternehmen vor diesem Hintergrund positionieren, um Risiken zu vermeiden?

ESGZ vom 25.1.2024, Heft 01, Seite 22 - 28, ESGZ1456910
Jobbild: Human Rights Manager*in
Norman Klerner

Das Jobbild des bzw. der Human Rights Manager*in (HRM) ist ein vergleichsweise neues. Längst zeigt aber eine steigende Zahl von Presseartikeln zu Menschenrechtsverletzungen, dass der gesellschaftliche Druck auf Unternehmen zunimmt, Menschenrechte zu achten und zu schützen. Befeuert wird dies weltweit durch eine zunehmende gesetzliche Regulierung und gestiegene Erwartungen der Kapitalmärkte (Stichwort ESG-Ratings), die auch und gerade auf die Lieferketten von Unternehmen abzielen.

ESGZ vom 25.1.2024, Heft 01, Seite 29 - 31, ESGZ1456913
Sustainable Finance