Die Kommission hat im Fall AT.40178 erstmals eine Kartellabsprache sanktioniert, die allein die Beschränkung technischer Entwicklung betraf. In der Entscheidung stellt sie einen Wettbewerb um die mögliche Übererfüllung emissionsrechtlicher Vorgaben fest. Die Grenze zu zulässigen F&E-Kooperationen, welche der Entwicklung und Standardisierung von Systemen zur Einhaltung der emissionsrechtlichen Vorgaben dienen sollen, sieht die Kommission dann überschritten, wenn die Leistungsfähigkeit technischer Systeme begrenzt wird und die individuelle Gestaltungsentscheidung nicht mehr bei den Herstellern verbleibt. Die Ausführungen der Kommission zum wettbewerbsbeschränkenden Zweck sind zwar nachvollziehbar, weisen aber unter Berücksichtigung der jüngsten EuGH-Rechtsprechung Begründungsdefizite auf.
Der Beitrag setzt sich mit dem Beschluss des Bundeskartellamts in der Sache Meta/Kustomer auseinander. Dieser enthält zwei wesentliche Neuerungen. Erstmals wird eine Anmeldepflicht durch Verwaltungsakt festgestellt. Dieses Vorgehen erscheint den Autoren von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gedeckt. Bedenklich hingegen ist die im Beschluss gewählte sehr weite Auslegung des Kriteriums der erheblichen Inlandstätigkeit nach § 35 Abs. 1a Nr. 4 GWB. Beide Aspekte dürften Relevanz für die zukünftige fusionskontrollrechtliche Praxis haben. Schließlich offenbart der Fall auch die aus Unternehmenssicht zu beklagende fehlende Abstimmung der deutschen und europäischen Fusionskontrolle im Hinblick auf die Erfassung sog. Killer-Akquisitionen.
In seiner aktuellen Rechtsprechung hat der Kartellsenat des BGH das Kartellschadensersatzrecht insbesondere mit Grundsätzen zur Schadenspauschalierung, zu den Anforderungen an die Schadensfeststellung und zur Passing-on-Defence weiterentwickelt. Außerdem hat er die engen Bestpreisklauseln von Booking.com für unzulässig erklärt und sich mit der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung im Schnittbereich zwischen Kartellrecht und Regulierungsrecht befasst. Der Beitrag gibt einen Überblick.
Dieser Beitrag knüpft an den ersten Teil des Überblicks über praxisrelevante Rechtsprechung und Gesetzgebung im Kartellschadensersatzrecht der jüngeren Zeit an. Er widmet sich Fragen der Schadensfeststellung sowie der Schätzung der Schadenshöhe nach § 287 Abs. 1 ZPO. Die Tatsache, dass sich bisher wenige deutsche Instanzgerichte der Herausforderung gestellt haben, Betragsurteile zu erlassen, zeigt, wie schwer sich diese Gerichte (berechtigterweise) damit tun, den kontrafaktischen Wettbewerbspreis zu ermitteln. Gleichwohl dürften die jüngeren Appelle des BGH sowie dessen Hinweise zum Umgang mit der tatsächlichen Schadensvermutung, ökonomischen Gutachten, Metastudien und Schadenspauschalisierungsklauseln den Erlass von Betragsurteilen künftig ebenso erleichtern wie der umstrittene Vorstoß des LG Dortmund, eine freie Schadensschätzung vorzunehmen.