Zum Jahreswechsel 2018/2019 gilt es für Arbeitgeber, im neuen Jahr einmal mehr beitrags- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte und Modifikationen zu berücksichtigen. Ein Überblick über die gesetzlichen Änderungen und die Besprechungsergebnisse der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger ist dabei unerlässlich. Die bereits eingetretenen Änderungen bzw. die in naher Zukunft erwartbaren Neuerungen und deren beitrags- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen werden umfassend aufgezeigt.
Anhand von Tabellen, Grafiken und Beispielen wird illustriert, wie die Entgeltabrechnung im neuen Jahr gelingt. Außerdem werden die maßgeblichen Rechengrößen und Eckwerte für 2019 – wie etwa angepasste Beitragssätze, Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen – dargestellt, erläutert und am Ende in einer Übersicht zusammengefasst.
Beilage zu DER BETRIEB Heft Nr. 50 vom 14. Dezember 2018.
Mehr Informationen zu DER BETRIEB erfahren Sie unter: www.der-betrieb.de
I. Einleitung
II. Gesetzliche Änderungen
- GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG)
- Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG)
- Fünftes Gesetz zur Änderung des SGB XI (Beitragssatzanpassung)
- Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG)
- Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz
- Gesetz zur Stärkung der Chancen für die Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz)
- Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts
- Gesetz zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel von Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
III. Rechtsprechung
- Privat finanzierte Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag mit einer Pensionskasse sind keine zur KV/ PV beitragspflichtigen Versorgungsbezüge
- Beim Ausscheiden aus der KV-Pflicht wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind potenzielle Entgeltveränderungen zu berücksichtigen
- Aufeinanderfolgende befristete Beschäftigungen müssen jew. für sich gesehen Kriterium der „Unständigkeit“ erfüllen
- Arbeitsentgeltgrenze von 450 € bei geringfügigen Beschäftigungen ist generell als Monatswert anzusetzen
IV. Gemeinsame Verlautbarungen und Besprechungsergebnisse der Spitzenorganisationen
- Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Regelungen für Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen und Renten aus dem Ausland bei Versicherungspflichtigen
- Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen
- Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungen im Übergangsbereich
- Beitragsrechtliche Beurteilung von Beiträgen und Zuwendungen zum Aufbau betrieblicher Altersversorgung
- Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der unständig Beschäftigten
V. Weiterentwicklung des Melderechts zur Sozialversicherung
- Modifikationen zur A1-Bescheinigung bei Entsendungen in das EU-Ausland
- Optimierungen bei der Meldung von Änderungen zu Betriebsdaten
- Elektronische Anforderung fehlender Jahresmeldungen
VI. Veränderung der Rechengrößen
- Veränderung der Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragsberechnung in der Gleitzone/im Übergangsbereich
- Beitragssätze und die jeweiligen Höchstbeiträge im Jahr 2019
- Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Erhöhung der für die Krankenversicherung geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Geringfügige Beschäftigungen
- Bezugsgröße und daraus abgeleitete Rechengrößen
- Sachbezugswerte 2019
- Versicherung während eines Auslandsaufenthalts
- Beschäftigte Rentner
VII. Fälligkeits- und Beitragsnachweistermine 2019 für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
VIII. Erstattung der Jahresmeldung für das Jahr 2018
IX. Zusammenfassende Übersicht der Rechengrößen/Eckwerte 2019