Am 27.12.2023 wurde das „Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen“ (Mindeststeuer-Gesetz, MinStG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit diesem Gesetz hat Deutschland die internationalen Vorgaben für eine globale Mindestbesteuerung (GloBE) in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz, das für alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. € gilt, ist entgegen des ersten Eindrucks nicht nur für Unternehmensgruppen mit Tochtergesellschaften in Steueroasen von Bedeutung, sondern für jede Unternehmensgruppe, da der Nachweis für alle Unternehmensteile erbracht werden muss, selbst für inländische Tochtergesellschaften bei rein inländischen Konzernen. Ein genauerer Blick auf die Regelungen zeigt, dass sich Unternehmen intensiv mit dem MinStG auseinandersetzen müssen. Es ist (leider) nicht nur ein Nebengesetz, das potenzielle Steuerhinterzieher treffen soll. Vielmehr muss sich die Steuerfunktion steuerplanerisch mit den Bestimmungen des MinStG beschäftigen.
Beilage zu DER BETRIEB Heft Nr. 13 vom 25. März 2024.
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Produkteigenschaften
- Artikelnummer: P2407192003
- Medium: Beilagen & Dossiers
- Verlag: Fachmedien Otto Schmidt KG
- Erscheinungstermin: 25.03.2024
- Sprache(n): Deutsch
- Gewicht: 100 g
- Seiten: 80