Die Bewertung und der Erfolg des Unternehmens kann aus Sicht der Eigentümer immer weniger durch den Jahresabschluss erklärt werden. Der Aufsichtsrat muss für einen vollständigen Wertblick stärker als bisher die künftige Entwicklung des Unternehmens mit dem Zukunftspotenzial aus der mittel- bis langfristigen Planung überwachen. Die Herausforderungen liegen dabei in der Einordnung der Unternehmensentwicklung durch den Aufsichtsrat bis zum langfristig erwarteten, nachhaltig realisierbaren Gewinn.
Der Aufsichtsrat muss grundsätzlich Schadensersatzansprüche gegen Vorstandsmitglieder wegen Verletzung gesellschaftsrechtlicher Sorgfalts- und Legalitätspflichten geltend machen, wenn eine solche Anspruchsverfolgung „voraussichtlich aussichtsreich“ erscheint. Verlangt wird dabei u.a. auch eine Prozessrisikoanalyse. Der Beitrag versucht, die Anforderungen an eine sorgfältige und sachgerechte Prozessrisikoanalyse mit Blick auf die maßgeblichen prozessrechtlichen Grundsätze näher zu konturieren.
Die Corona-Pandemie hat die digitale Hauptversammlung ohne physische Präsenz ermöglicht. Die Diskussion zur Modernisierung der nach bestehendem Recht sehr formalistischen Hauptversammlung hat hiermit neuen Schub erhalten. Wie deutsche Hauptversammlungen künftig ansprechender und nutzbringender für Aktionäre werden können, soll in diesem Beitrag anhand praktischer Lösungsansätze dargestellt werden.
In der Rubrik „Aktuelle Fachbeiträge“ werten wir themenrelevante Beiträge aus anderen Fachzeitschriften oder Festschriften exklusiv für die Leser von „Der Aufsichtsrat“ aus.