„Nachhaltigkeit“ ist mittlerweile kein Neuland mehr für Aufsichtsräte. Aufsichtsräte sind dabei, sich mit konkreten Nachhaltigkeitsfragen im notwendigen Detaillierungsgrad auseinanderzusetzen. Hierfür sind auch Kenntnisse über und die Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen wesentlich. Denn Unternehmen sind zunehmend mit einer veränderten Anspruchsgrundlage von Stakeholdern konfrontiert, die aufgrund ihrer (potenziellen) finanziellen Auswirkungen einer umfassenden Beschäftigung bedarf. Stakeholder-Interessen werden derzeit im Aufsichtsrat oft sehr nachgelagert betrachtet. Dies zu ändern, will der Beitrag einen Anstoß geben.
Mit zunehmender Komplexität der Geschäftsmodelle und unternehmerischer Herausforderungen ergeben sich unvermeidlich auch Defizite in der Arbeit von Aufsichtsratsgremien. Diese können einzelne Entscheidungen, Prozesse, die Berichterstattung oder auch die Zusammensetzung der Gremien betreffen. Allerdings zeigt eine nüchterne Betrachtung auch, dass Aufsichtsräte ihrer Verantwortung immer gewissenhafter nachkommen. Die Gremien sind oftmals hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Kenntnisse und Kompetenzen gut aufgestellt, um geschäftliche Fragestellungen kritisch zu beleuchten. Werden sie auch der zuletzt oft geforderten inhaltlichen Refokussierung gerecht? Die Autoren stellen wesentliche Ergebnisse einer Langzeitstudie vor.
Die Implementierung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie die Änderungen im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) bedeuten tiefgreifende Neuerungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen und deren Aufsichtsräte. Dementsprechend muss und wird Nachhaltigkeitsexpertise in Unternehmen einen höheren Stellenwert einnehmen. Damit vergrößert sich auch das Aufgaben- und Anforderungsprofil der Aufsichtsräte. Welche Implikationen haben die Änderungen für den Aufsichtsrat und wie nachhaltig sind die Aufsichtsräte der DAX40-Unternehmen aktuell tatsächlich?
In der Rubrik „Aktuelle Fachbeiträge“ werten wir themenrelevante Beiträge aus anderen Fachzeitschriften oder Festschriften exklusiv für die Leser von „Der Aufsichtsrat“ aus.