Sie kennen das Dilemma: Je nach Bewertungsanlass müssen Sie aus einer Vielzahl an Methoden und Wertkonzepten das Passende auswählen. Dabei sind nicht nur betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Vorschriften zu beachten, sondern auch die aktuelle Rechtsprechung. Bei dieser Regelungsdichte kann man schnell den Überblick verlieren und in zahlreiche Stolperfallen geraten.
Mit dem BewertungsPraktiker vemeiden Sie die typischen Fehlerquellen und bleiben stets auf dem aktuellen Stand. Die Fachpublikation bündelt das entscheidende Wissen zu den verschiedenen Anwendungs- und Problemfeldern der Unternehmensbewertung.
Sie profitieren in jeder Ausgabe von fundierten Beiträgen zu den aktuellen Brennpunkten – jeweils geprüft durch den Fachbeirat unter Koordination des Berufsverbandes EACVA:
- Bewertungsverfahren und -anlässe
- Bewertung von immateriellen Vermögenswerten
- Aktuelle Branchen-Multiples
- Marktorientierte Unternehmensbewertung
- Unternehmensbewertung bei M&A-Transaktionen
- Unternehmensbewertung im Rahmen der Rechnungslegung
- Aktuelle Rechtsprechung zur Unternehmensbewertung
Der BewertungsPraktiker erscheint quartalsweise in Kooperation mit der EACVA-Germany, dem Berufsverband für Unternehmensbewerter in Deutschland.
Beilage zu DER BETRIEB Heft Nr. 49/2014 vom 05. Dezember 2014.
WP/StB MMag. Alexander Enzinger, CVA / StB Mag. Markus Pellet / Martin Leitner, M.A.
Der Wertabschlag Credit Spread (WACS) beim APV-Verfahren
Das „klassische“ APV-Verfahren beruht auf der Annahme, dass die vereinbarten FK-Zinsen den FK-Kosten gem. CAPM entsprechen. Sind die vereinbarten FK-Zinsen – wie in der Praxis üblich – höher als die FK-Kosten, dann ist das APV-Verfahren zu adaptieren, um korrekte Bewertungsergebnisse erzielen zu können. Dabei ist ein Wertabschlag für nicht durch das CAPM erklärbare Komponenten im Credit Spread (Wertabschlag Credit Spread, WACS) zu berücksichtigen. Der WACS entspricht der kapitalisierten Differenz zwischen den vereinbarten FK-Zinsen und den FK-Kosten unter Berücksichtigung der steuerlichen Abzugsfähigkeit dieser Differenz.
Dr. Andreas Langemann, CVA
Fungibilitätsabschläge: Sinnhaftigkeit und Quantifizierung
Ob ein Fungibilitätsabschlag in die Unternehmensbewertung einfließen soll, ist vom Bewertungszweck abhängig. Wie dieser Abschlag zu berücksichtigen ist, kann wegen der problematischen Fungibilitätsmessung für das Bewertungsobjekt und der Mängel empirischer Untersuchungen nur schwer beantwortet werden. Der Beitrag quantifiziert erstmalig mögliche Fungibilitätsabschläge anhand der Liquiditätsunterschiede zwischen Primär- und Sekundärmarkt aus Anlegersicht beim Gang deutscher Unternehmen an die Börse.
Konferenzbericht der 8. Jahreskonferenz der EACVA am 16./17. Oktober 2014