Sie kennen das Dilemma: Je nach Bewertungsanlass müssen Sie aus einer Vielzahl an Methoden und Wertkonzepten das Passende auswählen. Dabei sind nicht nur betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Vorschriften zu beachten, sondern auch die aktuelle Rechtsprechung. Bei dieser Regelungsdichte kann man schnell den Überblick verlieren und in zahlreiche Stolperfallen geraten.
Mit dem BewertungsPraktiker vemeiden Sie die typischen Fehlerquellen und bleiben stets auf dem aktuellen Stand. Die Fachpublikation bündelt das entscheidende Wissen zu den verschiedenen Anwendungs- und Problemfeldern der Unternehmensbewertung.
Sie profitieren in jeder Ausgabe von fundierten Beiträgen zu den aktuellen Brennpunkten – jeweils geprüft durch den Fachbeirat unter Koordination des Berufsverbandes EACVA:
- Bewertungsverfahren und -anlässe
- Bewertung von immateriellen Vermögenswerten
- Aktuelle Branchen-Multiples
- Marktorientierte Unternehmensbewertung
- Unternehmensbewertung bei M&A-Transaktionen
- Unternehmensbewertung im Rahmen der Rechnungslegung
- Aktuelle Rechtsprechung zur Unternehmensbewertung
Der BewertungsPraktiker erscheint quartalsweise in Kooperation mit der EACVA-Germany, dem Berufsverband für Unternehmensbewerter in Deutschland.
Beilage zu DER BETRIEB Heft Nr. 21/2017 vom 26. Mai 2017.
Bernhard Schwetzler
Zielkapitalstruktur im WACC und Un-levern, Re-levern bei der Unternehmensbewertung – Brutto- oder Netto-Verschuldung?
In der Literatur wird beim Un-levering und Re-levering des Beta-Faktors mehrheitlich die Anwendung des Brutto-Verschuldungsgrades (Fremdkapital / Eigenkapital) für dieses Vorgehen unterstellt. In diesem Beitrag wird gezeigt, dass die Anwendung des Netto-Verschuldungsgrades (Fremdkapital – Cash / Eigenkapital) zu korrekten Ergebnissen führt.
Werner Gleißner
Das Insolvenzrisiko beeinflusst den Unternehmenswert: Eine Klarstellung in 10 Punkten
In diesem Beitrag wird in zehn Punkten aufgezeigt, dass bei einer Unternehmensbewertung Insolvenzrisiken immer betrachtet werden sollten. Außer in den Jahren der Detailplanung kann auch in jedem Jahr der Fortführungsphase eine Insolvenz eintreten und so die zeitliche Entwicklung des Ertragswertsbeeinflussen. Notwendig ist eine separate Erfassung nur dann nicht, wenn durch eine Monte-Carlo-Simulation praktisch der gesamten Zukunft des Unternehmens die Möglichkeit einer Insolvenz bereits im Erwartungswert und Risikomaß eines jeden Jahres berücksichtigt ist.
Ulrich Moser / Thomas Tesche / Christoph Hell
Erklärung des EBITA ausgehend von Verzinsung und Veränderung des in ein Unternehmen bzw. in dessen Vermögenswerte investierten Kapitals
Der Erklärung des EBITA eines Unternehmens kommt insb. für die Bewertung immaterieller Vermögenswerte Bedeutung zu. Im vorliegenden Beitrag werden die Zusammenhänge, die zwischen dem EBITA eines betrachteten Unternehmens und der Verzinsung des in das Unternehmen investierten Kapitals sowie zwischen dem EBITA und den Verzinsungen des in die Vermögenswerte des Unternehmens investierten Kapitals bestehen, dargelegt.
Leonhard Knoll / Lutz Kruschwitz / Andreas Löffler
Ist der bewertungsäquivalente einheitliche Basiszins noch zu retten?
Seit 2005 empfiehlt das IDW die Ermittlung eines einheitlichen Basiszinses auf der Grundlage der NSS-Zinsstruktur der Deutschen Bundesbank. Unabhängig von anderen Problemen hat das extrem niedrige Zinsniveau dieses Vorgehen zumindest zeitweise methodisch obsolet gemacht. Dies scheint auch dem IDW langsam klar zu werden.