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Ergebnisse des 16. Aufsichtsrats-Panel

16.11.2016 | Die Ergebnisse der 16. Panel-Befragung der Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“ machen deutlich, dass jeder 6. Aufsichtsrat unzufrieden mit dem Auswahlprozess ist.

Ergebnisse des 16. Aufsichtsrats-Panel

Sowohl die Vorgehensweise als auch die Resultate bei den jüngeren Neubesetzungen in deutschen Aufsichtsräten sind noch nicht immer befriedigend. Zu dieser Einschätzung kommt die 16. Panel-Befragung der Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“ in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO. „Die Ergebnisse zeigen, dass die Besetzungspraxis für Aufsichtsräte vielfältig ist. Bei mehr als zwei Dritteln der Befragten wird deutlicher Verbesserungsbedarf angemahnt“, so Dr. Arno Probst, WP/StB und Mitglied des Vorstandes der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Bereits seit 2007 wird kontinuierlich ein Meinungsbild unter Aufsichtsräten zu aktuellen Themen ermittelt. Für die 16. Panel-Befragung wurden 59 Teilnehmer, die durch Mehrfachmandate insgesamt 200 Gesellschaften vertraten, zur Aufsichtsratsbesetzung und Auswahl von Aufsichtsratsmitgliedern befragt. 19 der repräsentierten Gesellschaften sind im Prime Standard gelistet (7 DAX, 8 MDAX, 1 SDAX, 1 TecDAX und 2 weitere). Mehr als zwei Drittel der Befragten (69,5 %) sind als Vorsitzender und/oder stellvertretender Vorsitzender in mindestens einem Überwachungsgremium tätig.

Erfolgsfaktoren für Auswahlprozesse
Bei der Neubesetzung von Aufsichtsräten empfiehlt sich laut Aussage der Befragten die Beachtung der folgenden 5 Kriterien:

  1. fachliche Qualifikationen der Aufsichtsratskandidaten beachten,
  2. Kandidatensuche über Netzwerke der Aufsichtsräte betreiben,
  3. Personalberatung bei der Suche beteiligen,
  4. fachlichen Kompetenzmix im Aufsichtsrat sicherstellen,
  5. Frauenquote berücksichtigen.

Für kleinere Aufsichtsräte ergeben sich zudem drei wesentliche organisatorische Handlungsempfehlungen: Entwurf eines Anforderungsprofils für die zu besetzende Position, Einplanung eines angemessenen Zeitraums für den Auswahlprozess und Berücksichtigung der fachlichen Zusammensetzung des Gremiums.

Im Durchschnitt sind die Befragten mit dem Ergebnis ihrer jüngsten Auswahl- und Gewinnungsprozesse zufrieden. 40 % äußern dennoch wesentliche bis deutliche Kritik an dem Verfahren und/oder Ergebnis der zurückliegenden Neubesetzungen.

Anforderungen an die Aufsichtsratsbesetzung und die Bedeutung von Beratern
Fast zwei Drittel (64,9 %) der Teilnehmer halten die gesetzlichen Anforderungen und Qualifikationen an die Aufsichtsratsbesetzung (Finanzexperte, Frauenquote, Sektorenvertrautheit, Unabhängigkeit der Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder) für zielführend hinsichtlich der Effizienzsteigerung. Für kleine Aufsichtsräte und nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen sollen diese Anforderungen jedoch laut einer überragenden Mehrheit (76,3 %) im Kodex empfohlen werden oder als freiwillige Regeln gelten.

Die Bedeutung von Personalberatungen und anderen externen Mittlern bei den Besetzungsverfahren erfahren fast 60 % der Befragten heute als deutlich größer als in der Vergangenheit. „Qualifiziert und engagiert müssen heute alle Aufsichtsratsbewerber sein. Aber ohne Netzwerk und unterstützende Berater sind ihre Entdeckungschancen gering“, kommentiert Prof. Dr. Dr. Manuel R. Theisen, geschäftsführender Herausgeber von „Der Aufsichtsrat“, die Ergebnisse.

Um die Überwachungsleistung des Aufsichtsrats zu steigern, fordern fast 85 % der Panel-Teilnehmer intensive Gespräche von möglichen Kandidaten mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden, gegebenenfalls weitere Gremienmitgliedern und dem Vorstandsvorsitzenden. Zwei Drittel befürworten zudem, dass für jedes gewählte Aufsichtsratsmitglied zwingend ein „Onboarding-Prozess“ durchgeführt werden müsste.

Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern
Zur Stärkung der Unabhängigkeit der Gremienmitglieder werden insbesondere folgende Maßnahmen empfohlen: Knapp 58 % befürworten die gesetzliche Begrenzung der Zahl von ehemaligen Vorstandsmitgliedern derselben Gesellschaft bzw. desselben Konzerns, knapp 55 % sprechen sich zudem für eine Mindestquote von „unabhängigen“ Aufsichtsratsmitgliedern aus.

Aktuelle Corporate Governance-Fragen
Abschließend wurde traditionell die Einschätzung zu zwei aktuellen Corporate Governance-Themen abgefragt. Zum Thema „Vorstands-Aufsichtsrats-Modell“ oder „Board-Verfassung“ sprachen sich mehr als drei Viertel der Teilnehmer für die Beibehaltung des Vorstands-Aufsichtsrats-Modells aus. Die Frage, ob der Aufsichtsratsvorsitzende mit internationalen Investoren reden solle, verneinten fast zwei Drittel.

Fazit
Die Ergebnisse der aktuellen Panel-Befragung machen deutlich, dass von vielen die Aufsichtsratsbesetzung und die Auswahl von Aufsichtsratsmitgliedern als eine zentrale Herausforderung gesehen wird. Einige der Ergebnisse belegen aber auch, dass die bestehenden „Besetzungsrituale“ überdacht und an die steigenden Anforderungen angepasst werden müssen.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der 16. Panel-Befragung erhalten Sie auf Anfrage unter ar.redaktion@fachmedien.de.


 

Kontakt:
Kerstin Jaumann
Referentin Unternehmenskommunikation
Fon: 0211 887-1015
eMail: pressestelle@vhb.de

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